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Juliane Pfeil

SPD 23.03.2022 Sitzungen 7/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich steige mit den Zahlen ein. In Deutschland leben 1,5 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Das Risiko, in Armut zu leben – das haben wir jetzt mehrfach gehört – ist für Alleinerziehende vielfach höher. Ich habe mir in Vorbereitung auf die Debatte die Große Anfrage der GRÜNEN aus dem Jahr 2017 angeschaut. Leider Gottes musste ich feststellen – oder wir wahrscheinlich alle zusammen –, dass sich die Erwerbssituation von Alleinerziehenden in diesen fünf Jahren leider nicht merklich verbessert hat. Aber wir führten die Debatte zu diesem Zeitpunkt auch unter anderen Voraussetzungen. Die Kollegin Hammecke hat es gerade schon angesprochen. Wir blicken jetzt auf die Einführung einer Kindergrundsicherung, worauf wir sehr hoffen. Wir blicken auf einen Mindestlohn von 12 Euro, der kommt, der notwendig ist, und wir wissen auch, dass das Thema Unterhaltsvorschuss in den letzten Jahren endlich angepackt wurde. Wir wissen, wir sind da noch nicht an dem Punkt, wo wir wirklich hinwollen. Aber auch das war in den letzten Jahren wichtig, dass es wirklich kommt. Warum nun dieser Antrag? – Im Koalitionsvertrag haben die Partner klar miteinander vereinbart, dass die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt eine entscheidende Aufgabe sein soll. Dies beinhaltet für uns neben den Fragen zur möglichen Teilzeitausbildung im Studium auch die Frage nach notwendigen Rahmenbedingungen für die Ausführung einer Tätigkeit. Schauen wir noch einmal auf die Zahlen. Wer sind denn die Alleinerziehenden? Das sind vor allem Mütter. Schauen wir einmal auf das durchschnittliche Nettoeinkommen von alleinerziehenden Müttern und alleinerziehenden Vätern. Bei alleinerziehenden Müttern liegt das durchschnittliche Nettoeinkommen bei 1 873 Euro, bei alleinerziehenden Vätern bei 2 461 Euro. Allein dieser Unterschied macht deutlich: Wenn wir über die Unterstützung von Alleinerziehenden sprechen, dann sprechen wir vor allem von Frauen. Ein wichtiger Punkt des Antrags ist das Thema Teilzeitausbildung und Teilzeitstudium. Voraussetzung für eine stabile und ausreichende Entlohnung ist nun einmal eine qualifizierende Ausbildung. Um Alleinerziehenden den Zugang zum Ausbildungs- und Studienmarkt zu erleichtern, müssen wir uns anschauen, welche zeitlichen, aber auch lokalen Ressourcen Alleinerziehende haben. Dabei spielen Anfahrtswege eine Rolle, Betreuungszeiten oder auch die Bindung an den Heimatort. Umzüge lassen sich für Alleinerziehende nur schwer realisieren. Weil das soziale Umfeld, das vielmals zur Versorgung der Kinder notwendig ist, die Oma oder die Freundin ist, und die können nicht einfach so einmal mit umziehen. Lange Fahrtwege und die Betreuung des Kindes müssen harmonisieren. Mittels Teilzeit könnte das für Alleinerziehende eine bessere Möglichkeit bieten. Auch merken wir, dass es in den letzten beiden Jahren eine deutliche Steigerung in der Bereitschaft und Bereitstellung digitaler Bildungsangebote gab. Nicht alles, was Corona gebracht hat, muss schlecht sein, und nicht alles, was durch Corona kam, muss dann, wenn Corona nicht mehr da ist, abgeschafft werden. Gerade die Frage der Digitalisierung im Aus- und Weiterbildungsbereich bringt für sehr viele Menschen eine unglaubliche Erleichterung und kann lange Wege vermeiden. Eine gute Ausbildung ermöglicht stabile Lohnverhältnisse und verhindert das Abrutschen in die Armutsfalle. Bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt wird uns immer wieder gespiegelt, dass die Betreuung der Kinder ein wesentlicher Faktor ist. Zwar haben wir im Freistaat eine gut ausgebaute Infrastruktur an Betreuungsplätzen, doch schaut man, welche Bedarfe vollzeitarbeitende Alleinerziehende haben, werden diese nicht ausreichend abgedeckt. Dass Alleinerziehende Vollzeit arbeiten müssen, sehen wir sehr deutlich in den verschiedenen Studien. 24 % der alleinerziehenden Frauen arbeiten Vollzeit. Bei Frauen in Paarbeziehungen sind es nur 16 %. Warum ist das so? – Das ist logisch, Alleinerziehende müssen mit ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt und den des Kindes oftmals allein stemmen und oftmals auch ohne Unterhalt. So möchte ich auf einen ganz lebenspraktischen Umstand hinweisen, wenn wir darüber sprechen, wie wir es besser machen können. Wir haben in Sachsen in der Regel Betreuungsverträge von 9 Stunden. Nur wenige – unter anderem Dresden – haben längere Regelbetreuungsverträge. Dann frage ich mich schon, wenn eine vollzeitarbeitende Mutter 8 Stunden auf Arbeit geht, von der Kita zur Arbeit fahren muss, eine gesetzlich vorgeschriebene Mittagspause hat und dann wieder von der Arbeit zur Kita fahren muss, wie das in 9 Stunden realisiert werden soll. Dann kommt ganz oft das Gegenargument, da könne man einen Extravertrag für die zehnte Stunde abschließen. Dann kostet aber die zehnte Stunde sechsmal so viel wie die erste bis neunte Stunde; das ist doch nicht fair. Das ist einfach eine Benachteiligung für eine Lebensrealität, die wir faktisch aber haben. Alleinerziehende wollen Vollzeit arbeiten, weil sie es müssen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ich glaube, es wäre eine gute Unterstützung, wenn wir an solchen Stellen dann eben nicht in politischen Debatten gar von Kindeswohl oder was auch immer sprechen, wenn es einen 10-Stunden-Vertrag gibt, sondern uns einfach die Realität anschauen und diese Möglichkeit eben auch schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ob und warum man alleinerziehend ist, spielt keine Rolle für uns. Eine Rolle spielt für die Koalition, ob man im Freistaat alleinerziehend sein kann, ohne selbst in die Armutsfalle zu geraten bzw. ohne dass das Kind von Armut bedroht wird. Eine Rolle spielt für uns, ob wir es Alleinerziehenden ermöglichen, eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren und gleichzeitig die Care-Arbeit für das Kind zu meistern. Eine Rolle spielt für uns, ob wir Alleinerziehenden ermöglichen, Vollzeit zu arbeiten, wobei sie ihr Kind trotzdem gut betreut wissen. Eine Rolle spielt für uns, ob unsere Arbeitsmarktprogramme auf diese Herausforderungen eingestellt sind. Gerade da ist TANDEM beispielhaft. Wir wissen schon jetzt, dass TANDEM sehr gerne von Alleinerziehenden in Anspruch genommen wird. Das ist ein gutes Programm; lasst uns daran weiterarbeiten und dies für Alleinerziehende nutzbar machen. Für mich und die Koalition ist es ein Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit Alleinerziehender, die gleichsam belastender und bewundernswerter ist, dass wir uns nun auf den Weg machen und eben diesen Aktionsplan vorlegen. Ich weiß, es ist an der Zeit, und ich weiß, es hat lange gedauert. Umso wichtiger ist, dass wir jetzt an dieser Stelle, in der Mitte der Legislatur, damit anfangen und dies hoffentlich auch so zum Abschluss bringen, dass wir am Ende der Legislatur sagen können: Wir haben verschiedene Maßnahmen angepackt, um die Situation für Alleinerziehende wirklich zu verbessern. Ich wünsche der Staatsregierung dafür viel Erfolg. Wir als Parlament werden das natürlich unterstützen. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Frau Abg. Schwietzer, bitte.

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