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Juliane Pfeil

SPD 23.03.2022 Sitzungen 7/46

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf die drei Punkte im Einzelnen eingehen. Punkt 1: Die Staatsregierung soll ein Lehrer-Personal-Entwicklungskonzept 2030 erstellen. Das SMK hat als oberste Schulaufsichtsbehörde die Pflicht zur Bildungsplanung, das ist klar. Im Schulgesetz haben wir im Jahr 2017 festgeschrieben, dass aller zwei Jahre eine Schüler- und Absolventenprognose erstellt wird. Auf dieser Basis wird dann vom SMK eine Lehrerkräfteplanung erstellt. Die Schülerprognose wurde Ende letzten Jahres veröffentlicht. Wir als SPD-Fraktion haben sie sogleich im Parlament zum Thema gemacht. Nun wird das SMK seine Planung hoffentlich zeitnah vorlegen. Uns ist es dabei wichtig, dass die Zahlen ehrlich sind, das heißt 100 % Ergänzungsbereich und keine finanzpolitisch motivierten Abschläge. Punkt 2: Die Staatsregierung soll Kapazitäten in der Lehreramtsausbildung deutlich erhöhen und den Hochschulen dafür Geld zur Verfügung stellen. Ja, Sachsen hat lange Zeit – das wissen wir – zu wenig Lehrkräfte ausgebildet. Doch seit dem Jahr 2012 wurde die Zahl deutlich erhöht. Heute sind die Kapazitäten doppelt so hoch wie noch vor zehn Jahren. Aktuell stehen jedes Jahr mehr als 2 700 Lehramtsstudienplätze an den Hochschulen in Leipzig, in Dresden und in Chemnitz zur Verfügung. Derzeit sind rund 12 000 Lehramtsstudierende an den sächsischen Hochschulen immatrikuliert – mehr geht nicht; und zwar nicht aus finanziellen oder aus Platzgründen, sondern es gibt schlichtweg nicht mehr Studienbewerber. Pro Jahr legen in Sachsen circa 10 000 Schülerinnen und Schüler das Abitur ab. Fast ein Fünftel, das heißt 18 %, von ihnen nimmt ein Lehramtsstudium auf. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Wir können diese Studienplätze einfach nicht füllen. Punkt 3: Die Lehrkräfte sollen von Zusatzaufgaben zeitlich entlastet werden und durchaus ausreichend Entspannungszeiten im Schulalltag haben. Die Formulierungen in diesem Punkt zeigen eine gewisse Hilflosigkeit – das ist auch nachvollziehbar –, denn neue Entlastungsmöglichkeiten sind einfach schwer zu finden. Wir haben schon im Jahr 2016 eine zusätzliche Altersermäßigung ausgereicht und mit den neuen Klassenbildungsverordnungen 2018 für eine verbindliche Berücksichtigung von Förderbedarf gesorgt. In den letzten fünf Jahren haben wir zur Entlastung von Zusatzaufgaben die Assistenzsysteme massiv ausgebaut. Weitere Entlastungen werden uns in den nächsten Jahren hoffentlich die dauerhaft höheren Absolventenzahlen bringen. Die Schritte, die wir dann gehen müssen, sind im Koalitionsvertrag vorgezeichnet: zuerst die auf Einführung einer Klassenleiterstunde, mittelfristig die Absenkung der Eingangsklassengröße an den Oberschulen und langfristig die Reduzierung des Pflichtstundenmaßes. Zusammengefasst kann man also sagen: zu erstens, die Lehrerplanung kommt, und zu zweitens, mehr Studienplätze helfen eben nicht, und drittens, Entlastung ist unterwegs und wird Schritt für Schritt zunehmen. Aus unserer Sicht bringt Ihr Antrag nichts Neues auf den Weg, was nicht ohnehin auf dem Weg ist. Deshalb lehnen wir ihn ab. (Beifall bei der SPD und der CDU)

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