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Volkmar Winkler

SPD 23.03.2022 Sitzungen 7/46

Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Aufgabe ist es jetzt, den vorliegenden Gesetzentwurf im Namen der Koalition einzubringen und gegen Kritik, die hier geäußert wurde, zu verteidigen. (Oh-Ruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Mit der geplanten Regelung des Gesetzentwurfs wird den langjährigen Forderungen der lärmkartierungspflichtigen Kommunen sowie des Sächsischen Städte- und Gemeindetages entsprochen. Gleichzeitig werden die Gemeinden finanziell entlastet. Zudem wird damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Unterstützung der Gemeinden bei der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie verwirklicht. Im Jahr 2017 wurde vom Freistaat Sachsen – das ist schon genannt worden – ein Gutachten zur Marktüberwachung und Optimierung der Strukturen in Auftrag gegeben, die sogenannte Kienbaum-Studie, mit dem Ergebnis, dass die Marktüberwachung am effektivsten zentral von der Landesdirektion Sachsen wahrzunehmen ist. Der Sächsische Landkreistag begründet das so, ich zitiere: „[…] angesichts der komplexen Materie und der übergeordneten Zielstellung der Marktüberwachung zu prüfen und dafür zu sorgen, dass die am Markt verfügbaren Produkte insbesondere den Harmonisierungsvorschriften der EU entsprechen, ist es zweckmäßig, das Wissen und Können hierzu an einer zentralen Stelle zu bündeln.“ Zitat Ende, aber mit dem Hinweis sofort. Hier setzt die Kritik der kommunalen Spitzenverbände an. Sie fordern eine sofortige Zentralisierung, und die Opposition schließt sich dieser Forderung an. Die Regelung im Artikel 1 § 4 Abs. 1 trägt diesem Umstand durchaus Rechnung, jedoch ist ein Beschluss der Staatsregierung zur Zentralisierung der Marktüberwachung bisher noch nicht erfolgt, aber eine Kabinettsvorlage ist in Vorbereitung. Nach Einschätzung des Staatsministeriums ist die Zentralisierung jedoch nur mit einer Stellenzuführung bei der Landesdirektion aufgabengerecht umzusetzen. Dies wiederum ist nur im kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren möglich. Solange die erforderlichen Grundsatzbeschlüsse der Staatsregierung, insbesondere zur Aufbauorganisation und Personalausstattung, hierzu ausstehen, ist die Regelungslücke durch geltendes Recht zu schließen. Das ist Inhalt dieses Gesetzentwurfs. Bis dahin muss der Verwaltungsvollzug durch Erweiterung der Zuständigkeit der unteren Immissionsschutzbehörden für die Marktüberwachung mobiler Maschinen und Geräte sichergestellt werden. Der Mehraufwand, der aus dem Vollzug der EUVerordnung resultiert, wird finanziell mittels Kostenerstattungsverfahren ausgeglichen. Also, meine Damen und Herren, das Ziel ist klar: Die Zuständigkeiten für die Marktüberwachung von Verbrennungsmotoren in nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten wird schnellstmöglich durch Rechtsverordnung auf die Landesdirektion Sachsen übertragen, und ich gehe davon aus, dass das spätestens im nächsten Jahr, vielleicht sogar Anfang des nächsten Jahres möglich ist. Eine nochmalige Änderung des Gesetzes ist somit nicht mehr notwendig. Ich bitte daher um Zustimmung, auch zu unserem Änderungsantrag, der am Ende nur eine Anpassung der Rechtsförmlichkeit enthält, und zum Gesetz. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Herr Kollege Winkler, Sie hatten gesagt, dass Sie für die Koalition gesprochen haben. Bedeutet das jetzt auch, dass die CDU keinen Gesprächsbedarf mehr hat?

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