André Barth
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe CDU-Haushaltspolitiker! Ich hatte versprochen, ich mache jetzt Ihren Gesetzentwurf besser, (Christian Hartmann, CDU: Bloß nicht!) besser als er jetzt ist, daher dieser Änderungsantrag – nicht 35 % Switch-Klausel in Ihrem Gesetz, sondern wir haben einen Änderungsantrag mit 20 % Switch-Klausel. Das heißt, wir verweigern uns nicht zusätzlichen, womöglich jetzt erforderlichen Hilfen. Wir beschränken sie aber auf ein ordentliches Maß – 125 Millionen Euro statt 500 Millionen Euro. Ich hatte es in der letzten Rednerrunde gesagt. Herr Löffler bittet, wir fordern eine stärkere Berichtspflicht. Herr Löffler bittet oder kündigt eine tiefere Begründung der Vorlagen an. Wir schreiben ins Gesetz hinein, dass es gesetzliche Voraussetzung ist, eine detaillierte Begründung dem Haushalts- und Finanzausschuss vorzulegen. Das heißt, Sie reden, wir machen. (Beifall bei der AfD) Es ist unser Änderungsantrag, der Ihr Gesetz wesentlich besser machen würde. (Jan Löffler, CDU: Das haben die Sachverständigen anders gesehen!) Die Sachverständigen haben über unsere Einschränkungen gesprochen. (Jan Löffler, CDU: Ich habe die Frage vorhin gar nicht gestellt!) Ich spreche jetzt über Ihr Gesetz. Ich mache Ihr Gesetz bezüglich der Kritik von Herrn Michel besser, indem ich sage: Wir schreiben ins Gesetz ein besseres Begründungserfordernis hinein. Herr Michel hat ausgeführt, dass das umstritten ist. Wir können es auch in den Beschlussvorlagen machen. (Jan Löffler, CDU: Richtig!) Das können wir auch. Aber wie Sie dann im Haushaltsausschuss herumwursteln, wenn es schnell gehen muss, das ist die eine Sache. Wenn wir es hier ins Gesetz hineinschreiben, sind wir der Sache sicher. Meine Damen und Herren, das sind die Aspekte, die Ihr Gesetz um drei Qualitätsstufen nach vorne bringen würden. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Wenn Sie in Ihrer Koalition aber weiter nur so minimalistisch, wie es gerade erforderlich ist, Ihre Gesetzentwürfe ändern, dann müssen Sie unseren Änderungsantrag ablehnen. Ich werbe aber trotzdem noch einmal dafür – an alle Haushaltspolitiker: Seriöse Haushaltspolitik setzt voraus, dass das noch ins Gesetz hineingeschrieben wird. Unterstützen Sie uns bitte dabei! Es ist der ernsthafte Versuch, die Fehler der Vergangenheit in der Zukunft zu vermeiden. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Barth mit der Einbringung des Änderungsantrags. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion ab. Wer diesem Antrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen, aber einer großen Anzahl Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Erhebt sich kein Widerspruch? – Dann stimmen wir jetzt ab über die Überschrift, über Artikel 1 und Artikel 2. Wer diesen drei Komponenten die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer sehr großen Anzahl an Fürstimmen (Zuruf von den LINKEN: Nein!) ist diesen drei Komponenten zugestimmt worden. (Unruhe – André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) – Wir sind gerade in der Abstimmung. Ich stelle nun den Entwurf (André Barth, AfD: Herr Präsident!) Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetzes – – (André Barth, AfD: Herr Präsident, ich möchte …! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Unruhe) – Herr Barth, wir befinden uns in der Abstimmung. Warten Sie einmal ganz kurz. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da sind wir noch gar nicht! – Weitere Zurufe) Herr Barth, wir stimmen erst einmal ab. Wir sind in der Abstimmung, wie ich bereits erwähnt hatte. Also, ich stelle nun den Entwurf Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetzes, Drucksache 7/8829, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer sehr großen Anzahl an Fürstimmen ist dieses Gesetz beschlossen worden. (André Barth, AfD, begibt sich ans Mikrofon.) Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Wunderbar, vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stimmen nun über das Erste Gesetz zur Änderung des Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetzes, Drucksache 7/8866, Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, ab. Hierzu hat Kollege Barth eine Äußerung zu tätigen. Bitte schön, Herr Kollege.
