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André Barth

AfD 23.03.2022 Sitzungen 7/46

Ich habe die ganze Zeit über die Switch-Klausel und Ähnliches gesprochen. Wir haben in unserem Gesetzentwurf noch einige Änderungen. Die Sachverständigen haben sich tatsächlich an dem Wort „Erhalt“ hochgezogen und gesagt, es sei zu spät, etwas zu erhalten. „Kurz vor der Insolvenz“ hat, glaube ich, Frau Schubert gesagt. Ist Ihnen eigentlich einmal aufgefallen, dass das Wort „Erhalt“ in Ihrem eigenen Gesetzentwurf vom 09.04. genauso steht? (Thomas Thumm, AfD: Lauter!) Wir haben das Gesetz also letztendlich an Ihren Formulierungen ausgerichtet und werden dafür jetzt von Ihren Koalitionspartnern beschimpft. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Dafür brauchen wir Ihre Hilfe hier nicht!) Ich will Ihnen noch einmal die Systematik des Gesetzes erklären: § 2, Überschrift: Zweck und Mittelverwendung des Fonds. Dann heißt es in Abs. 1 Satz 1: „Aus dem Fonds werden die Beseitigung der Folgen und die Vorbeugung weiterer Schäden der im Jahre 2020 ausgebrochenen Covid-19-Pandemie finanziert. Hierzu gehören“ und dann folgt: 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7. Jetzt frage ich noch einmal: Gehört dort der Schulausbau hinein? Welcher Corona-Bezug ist dazu gegeben? Förderung der Konjunktur – genau das ist ein Tatbestand in unserer Verfassung, den wir nicht erfüllen könnten. Das haben Sie einfach in der Stille und Ruhe abseits dieses Parlamentes im Haushalts- und Finanzausschuss auf den Tisch gelegt. Und damit auch jeder was davon hat, haben auch die GRÜNEN etwas bekommen. Die GRÜNEN haben 25 Millionen Euro für – schauen wir einmal, wie sich das nannte – „Nachhaltig aus der Krise“. Herr Lippmann! Und zwar „Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Klimafolgenbewältigung und zukunftsfähige Energieversorgung“. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Genau!) Was hat dies konkret mit Corona zu tun, Herr Lippmann? – Nichts! Ich könnte Ihnen auch nennen: 1 Million Euro für eine crossmediale Kampagne, um angeblich die Akzeptanz der Maßnahmen zu erhöhen, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) obwohl unser MDR wirklich tagein und tagaus im „Sachsenspiegel“, in „MDR Aktuell“ und in den Spätnachrichten die AHA-Regeln hoch- und runterrezitiert hat. (Lachen der Staatsministerin Petra Köpping und Zuruf: Sehr gut!) – Das ist sehr gut. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Ich schaue manchmal Staatsfernsehen, Herr Gebhardt. Mitunter, Selbstverständlich. (Staatsminister Christian Piwarz: Wollen Sie eine Auszeichnung dafür?) Selbstverständlich! Man muss doch immer wissen, was sozusagen die Herrschenden dem Volke an Nachrichten überbringen. (Beifall bei der AfD) Ein weiteres Beispiel: 400 000 Euro, um am Ausbildungszentrum der Justiz in Bobritzsch mit externem Personal sicherzustellen, dass sich die Auszubildenden der sächsischen Justiz auch an die Hygieneauflagen halten. (Heiterkeit bei der AfD) Das sollte man von Beamtenanwärtern aber eigentlich erwarten können. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Von Abgeordneten aber auch, Herr Barth!) Oder kennen Sie, Herr Lippmann, die Vorlage „Grünes Klassenzimmer“ in Niederbobritzsch? (Staatsministerin Katja Meier: Das ist ein hervorragendes Projekt!) Vielleicht berichtet die Frau Meier im Haushaltsausschuss ja einmal davon, wie hervorragend das Projekt ist. (Staatsministerin Katja Meier: Sehr gern!) Sitzen die Justizanwärter dann dort bei minus 10 Grad mit drei Winterjacken übereinander und hören sich da irgendwelche Vorträge an, (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) oder wie muss ich mir das vorstellen? Oder haben Sie ein paar Heizpilze draußen aufgestellt, um es wärmer zu machen? Aber das können wir alles aufklären. (Zuruf des Abg. Jan Löffler, CDU) Oder die 900 000 Euro für vermeintlich renitente Rentner, die sich eh nicht impfen lassen wollen? (Staatsministerin Petra Köpping: Wir hatten einen Zuwachs!) – Im Ernst? Hatten Sie einen Zuwachs, Frau Köpping? Wie hoch war der denn? Drei oder vier Rentner? (Staatsministerin Petra Köpping: 9 %!) – 9 %? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mensch, 9 %, Herr Barth!) Also, dann nehme ich das Beispiel zurück; so ehrlich will ich sein. Dann hören wir uns das noch einmal im Haushalts- und Finanzausschuss an. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das geht nicht!) Aber ich will Ihnen dieses typische Beispiel Ihrer Regierungskoalition bringen. Wir stellen uns vor: Der Soloselbstständige, der kleine Handwerker, der kleine Dienstleister hat ein Programm, wie er seine Betriebskosten letztendlich finanziert bekommt. Er hat aber kein Geld in irgendeiner Art und Weise, um seinen Lebensunterhalt zu gewährleisten, zumindest nicht als Corona-Hilfe. Er hätte Hartz IV beantragen können. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er hätte in die Grundsicherung einzahlen müssen!) – Was, in die Grundsicherung? Ja, er hätte zahlen können, musste er als Selbstständiger aber nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Haben wir beantragt und haben Sie abgelehnt, Herr Barth!) – Herr Gebhardt, daran kann ich mich gerade nicht erinnern. Ich werde das noch mal einem Faktencheck unterziehen, ob das richtig ist. (Ah! von den LINKEN – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Und was machen dann linkes und grünes Künstlerklientel? Die bekommen für eine kreative Schaffenspause sozusagen zwei Monate lang 1 000 Euro. Davon können die Gedichte schreiben, Lieder komponieren – also, ich weiß nicht. (Heiterkeit bei der AfD) Das ist das, was wir im Corona-Bewältigungsfonds an Mitteln neben Impf- und Booster-Kampagnen, neben Re-Start von Tourismus, neben vielen Dingen, denen wir auch zugestimmt haben, mit beschlossen haben. Herr Panter – leider ist er gerade nicht hier – hat ja immer gesagt: Wir haben Fehler gemacht, wir lernen auch und so etwas wird es nicht mehr geben. Unser Vertrauen an Sie und an die Regierung ist aber nicht so groß wie Ihr Vertrauen an die Regierung. Deshalb haben wir gesagt, wir müssen bei Änderung des Corona-Bewältigungsfonds dafür sorgen, dass die Leitplanken so festgelegt werden, (Christian Hartmann, CDU: Auf wen zeigt der Finger?) dass der Satz aus den Fondswerten die Beseitigung der Folgen und die Vorbeugung weiterer Schäden der im Jahr 2020 ausgebrochenen Covid-19-Pandemie finanziert. Punkt. Das ist eben kein nachhaltiger Umbau unserer Landwirtschaft und das ist auch keine Schule mehr. Schulhausbau ist eine staatliche Aufgabe, die aus dem normalen Haushalt finanziert werden soll. Dafür war dieser Corona-Bewältigungsfonds nicht da. Ich war mit meinen Kollegen in jeder Haushaltsausschusssitzung dabei. Wir haben dort häufig diskutiert: Wo ist der Corona-Bezug? – Jaja, Konjunktur, Konjunktur! Steht ja hier auch irgendwo: Konjunktur. Damit kann man ja alles finanzieren. Das ist das, wozu wir sagen: Nein, das können wir so nicht machen. Wir müssen das mit Kredit finanzieren und deshalb müssen wir diese Ausgaben auch besonders prüfen. Ich hatte es in der vorherigen Rednerrunde gesagt: Herr Löffler bittet die Staatsregierung zu einem Kassensturz und sagt dann, er hätte auf Herrn Michel gehört. Was der Rechnungshof uns erzählt hat, das machen wir auch alles. Der Rechnungshof hat aber auch erzählt: Je länger die Coronakrise anhält, desto höher wird der Begründungszwang für Corona-Maßnahmen. (Christian Hartmann, CDU: Faktencheck!) Ich sage jetzt ganz ehrlich: In der Anhörung gab es drei Gesetze und es gab dreimal ein Minus vom Rechnungshof: für den Gesetzentwurf der BÜNDNISGRÜNEN, für den Gesetzentwurf von Ihnen und auch für unseren Gesetzentwurf. (Sören Voigt, CDU: Na, na!) Ein Minus! Sie waren nicht dabei, Herr Hartmann. Schauen Sie sich die – – (Christian Hartmann, CDU: Warum zeigen Sie die ganze Zeit mit Ihrem Finger auf mich, obwohl ich nicht dabei war?) – Sie sind doch der Fraktionsvorsitzende, Herr Hartmann. Auf irgendjemanden muss ich ja zeigen. (Christian Hartmann, CDU: Zeigen Sie mal auf Ihren Fraktionsvorsitzenden!) – Der weiß das doch alles; dem muss ich das doch nicht erzählen. Der ist doch meiner Meinung, Herr Hartmann. (Christian Hartmann, CDU: Wissen Sie, wie meine Mutter mit Ihnen schimpft, wenn Sie weiter mit dem nackigen Finger auf mich zeigen? – Heiterkeit bei der CDU) – Ich kann ja auch die Maske drüberziehen. (Heiterkeit im Saal) Aber verstehen Sie, was ich Ihnen hier sage? (Nein! von der AfD – Heiterkeit bei der CDU und der Staatsregierung) Es sind schöne Worte, die Sie sagen. Aber sind die Handlungen im Haushalts- und Finanzausschuss dann dementsprechend? – Nein. (Christian Hartmann, CDU: Differenziert!) Unser Vertrauen in die Arbeit des Haushalts- und Finanzausschusses, dass wir dort ein erhöhtes Begründungserfordernis bekommen, ist stark erschüttert aufgrund – – (Staatsminister Christian Piwarz: Wer ist dort der Vorsitzende?) – Das wissen Sie doch, wer der Vorsitzende ist, Herr Piwarz. Das muss ich Ihnen doch nicht sagen. (Staatsminister Christian Piwarz: Da ist offensichtlich Ihr Vertrauen in Ihren eigenen Mann erschüttert!) – Nein, das Vertrauen in den Ausschussvorsitzenden ist hervorragend. Die Zuarbeit der Staatsregierung ist teilweise mangelhaft und die Regierungskoalition lässt dort zu viel durchgehen. (Staatsminister Christian Piwarz: Was ist denn los bei Ihnen?) Das ist das, was ich sage: Wenn wir knallharte Begründungserfordernisse in das Gesetz hineinschreiben und wenn uns die Staatsregierung knallhart erzählt, wir brauchen 50 Millionen Euro für dies, das und jenes und das ist vernünftig und hat Bezug zu Corona, dann wird auch meine Fraktion dem Antrag zustimmen. Was wir aber erlebt haben ist – ich sage es – grüne Kultur, Landwirtschaftsumbauprogramme und Schulhausbau. (Dirk Panter, SPD: Jetzt ist es aber gut!) Frau Meier hat auch in irgendeinem Haushaltstitel hier so – – (Staatsministerin Katja Meier: Das grüne Klassenzimmer!) – Nein, das war nicht nur das grüne Klassenzimmer. Sie hatten da auch was mit geschlechtlicher Vielfalt usw. in einem Programmpunkt drin. Den habe ich mir leider nicht aufgeschrieben, Frau Meier, (Staatsministerin Katja Meier: Frauenhausfinanzierung!) aber wir können uns auch noch mal im Haushalts- und Finanzausschuss unterhalten, was das mit Corona zu tun hat. Deshalb sagen wir: Das sind erst mal die Gesetzentwürfe. Das ist der Gesetzentwurf, wo wir weitergehend sind als Sie. Und dann – das hatte ich ja schon gesagt – gibt es ein Begründungserfordernis, eine Berichtspflicht und eine Einschränkung der Switch-Klausel. Das ist das, wenn ich unseren Änderungsantrag zu unserem Gesetz dann einbringe, sozusagen die zusätzlichen fachlichen Qualifikationen. Herr Hartmann, ich möchte gerne Ihren Gesetzentwurf besser machen. Deshalb haben wir auch für Ihren Gesetzentwurf – – (Christian Hartmann, CDU: Aber dafür ist mein AK II zuständig, nicht Sie!) – Da es Herr Löffler nicht macht, habe ich gedacht, versuche ich Ihnen ein bisschen zu helfen. (Zurufe der Abg. Christian Hartmann und Jan Löffler, CDU) Aber darüber werden wir noch diskutieren. Wenn Sie uns einfach einen Gesetzentwurf vorlegen, am besten ohne Anhörung, (Jan Löffler, CDU: Wir hatten eine Anhörung!) Switch-Klausel von 15 auf 35 % und keine Diskussion erwarten, dann sage ich: Dieser Gesetzentwurf bietet die Gelegenheit, dass wir alle Fehler, die gemacht worden sind, gesetzgeberisch korrigieren. Die Bereitschaft dazu vermisse ich bei Ihnen hier im Haus; das tut mir sehr leid. Ich halte unseren Gesetzentwurf für fachlich besser und geeigneter. Darin ist nicht nur eine 15 durch eine 35 ersetzt, sondern man hat sich ernsthaft Gedanken gemacht und die Anhörung ausgewertet. Da Sie sich ja so auf Ihre Sachverständigen berufen haben – Herr Löffler war das –: Die Begründung der Sachverständigen zur Ablehnung des AfD-Antrages war, dass wir einschränken, und das sei nicht sachgerecht und deshalb wird es abgelehnt. Das ist keine Begründung. Wir wollen ja eben gerade einschränken, um Ihren Wildwuchs, den Sie dort veranstaltet haben, zurückzudrücken. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Christian Hartmann, CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, Herrn Staatsminister Schenk. Bitte schön, Herr Staatsminister. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 9. April und unsere damalige Sitzung im Kongresszentrum, nicht weit von hier, wurden heute schon mehrfach angesprochen. Wir haben damals einstimmig diesen Corona-Bewältigungsfonds auf den Weg gebracht. Damals war noch nicht absehbar, wie lange uns die Pandemie gesellschaftlich und politisch beschäftigen wird. Keiner ahnte, dass wir zwei Jahre später die höchsten Ansteckungszahlen insgesamt in dieser Pandemie haben würden. Natürlich kann man rückblickend vieles diskutieren und über Einschätzungen, die man getroffen hat oder annehmen musste, sprechen. Die Unsicherheit damals war groß. Keiner von uns hatte je in seinem Leben bislang Erfahrung mit einer Pandemie gesammelt. Experten hielten zu dem damaligen Zeitpunkt die Entwicklung eines Impfstoffes, wenn es wirklich sehr gut laufen würde, frühestens für Mitte 2021 für denkbar. Kurz: Die gesundheitlichen Folgen, aber auch die finanziellen Auswirkungen konnten nur grob abgeschätzt werden. Das Sondervermögen Corona-Bewältigungsfonds wurde mit einem Ausgabevolumen von rund 6,7 Milliarden Euro ausgestattet; 6 Milliarden Euro sind im Wesentlichen mit Kreditermächtigungen aufgesetzt worden. Der Finanzierungsrahmen berücksichtigt dabei den damals erwarteten Rückgang der Wirtschaftsleistung sowie die erwarteten unmittelbar notwendigen Unterstützungsleistungen. Das mögliche Ausgabevolumen von 6,7 Milliarden Euro fußt damit auf zwei Säulen. Die erste Säule sollte die bis 2022 erwarteten Steuermindereinnahmen in Höhe von bis zu 4,2 Milliarden Euro ausgleichen. Dadurch sollte das Ausmaß der wirtschaftlichen Schäden sowie der Verlust von Arbeitsplätzen möglichst gering gehalten und gleichzeitig die Erfüllung staatlicher Pflichten und Aufgaben sichergestellt werden. Die zweite Säule dient der Beseitigung und Vorbeugung von pandemiebedingten Schäden. Hierfür sind 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Durch diese Mittel sind unmittelbare Folgekosten der Pandemie und Corona-Hilfen abgebildet. Zum Stand 31. Dezember letzten Jahres hat der Haushaltsund Finanzausschuss bereits in einem Umfang von rund 4,6 Milliarden Euro Einwilligungen aus Landesmitteln erteilt. Dies umfasst Mittel zur Steuerkompensation und zu den unmittelbaren Folgekosten. Rund 3,1 Milliarden Euro wurden hiervon bereits aus dem Fonds verausgabt. Das für unmittelbare Folgekosten vorgesehene Ausgabevolumen von 2,5 Milliarden Euro wurde damit bereits ausgeschöpft. Ausgeschöpft wurde auch die Möglichkeit, die uns die Umschichtungsklausel, besser unter dem Namen SwitchKlausel bekannt, bietet. Hierdurch konnten bereits bis zu 15 % – also 375 Millionen Euro – von der ersten Säule in die zweite Säule umgeleitet werden. Dies war möglich, da die Konjunktur vergleichsweise gut gelaufen ist und man die erste Säule des Fonds bei Weitem noch nicht ausgeschöpft hat. Die bisherigen Mittel wurden damit fast ausschließlich zur Abfinanzierung für bereits bewilligte Maßnahmen benötigt. Maßnahmen zur Eindämmung der Delta-Welle sowie der Omikron-Welle sind bisher nicht hinreichend berücksichtigt. Der Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktion sieht daher eine Erhöhung der Umschichtungsmöglichkeit von 15 auf 30 % vor. Hierdurch könnten neben den bereits umgeschichteten 375 Millionen Euro weitere 500 Millionen Euro von der ersten in die zweite Säule umgeschichtet werden. Der Gesamtausgaberahmen zur Finanzierung der unmittelbaren Folgekosten würde sich auf 3,375 Milliarden Euro erhöhen. Meine Damen und Herren! Die Covid-19-Pandemie stellt weiterhin eine große Herausforderung auch für den sächsischen Haushalt dar. Mit der Erhöhung des Ausgaberahmens der zweiten Säule wird sichergestellt, dass auch weiterhin dringend benötigte Ausgaben für unmittelbare Folgekosten geleistet werden können. Dies betrifft in besonderem Maße Ausgaben für Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Ausgaben für Testungen an Schulen. Mit der Erweiterung der Switch-Klausel wird damit die Handlungsfähigkeit des Corona-Bewältigungsfonds wiederhergestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit der Verabschiedung des Coronabewältigungsfondsgesetzes hat der Fonds einen wesentlichen Beitrag zur Überwindung der Folgen der Pandemie geleistet. Der Corona-Fonds hat sich bewährt und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates gestärkt. Die hier vorgeschlagene Gesetzesänderung stellt dies auch für die Zukunft sicher. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schenk sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen weiteren Redebedarf gibt, meine Damen und Herren, kommen wir zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetzes, Drucksache 7/8317, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren, ich schlage vor, über den Gesetzentwurf artikelweise, und wenn die Fraktion DIE LINKE keine Einwände hat, im Block abzustimmen? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Einverstanden!) Wenn sich von anderer Seite kein Widerspruch erhebt – das sehe ich auch nicht –, verfahren wir so. Wir stimmen im Block über die Überschrift, über Artikel 1 – Änderung des Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetzes und Artikel 2 – Inkrafttreten ab. Wer diesen Komponenten die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen, aber einer großen Anzahl von Gegenstimmen, sind diese Komponenten – Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2 – abgelehnt worden. Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt worden sind, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage daher die Fraktion DIE LINKE: Wünschen Sie eine Schlussabstimmung? – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Keine Schlussabstimmung gewünscht. Damit ist diese zweite Beratung abgeschlossen. Ich rufe auf Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetzes, Drucksache 7/8829, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/9422. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion AfD in der Drucksache 7/9472 vor. Ich übergebe für den Änderungsantrag an Herrn Kollegen Barth von der AfD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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