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André Barth

AfD 23.03.2022 Sitzungen 7/46

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin jetzt hier der fünfte Redner, und bisher habe ich sehr viel Oberflächliches gehört. Darum will ich einmal versuchen, mit Zahlen in die Tiefe zu gehen, damit das alles etwas verständlicher wird. Alle haben hier über den 9. April 2020 geredet. Ich möchte das auch machen und die derzeitige Rechtslage einmal kurz darstellen. Der Corona-Bewältigungsfonds kann Kreditmittel in Höhe von 6 Milliarden Euro aufnehmen. Er hat 700 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt bekommen, und zusätzlich eingehende Drittmittel können über den Corona-Fonds abgewickelt werden. Bis zu 4,2 Milliarden Euro sollten – das ist auch gesagt worden – für Steuermindereinnahmen in den Jahren 2020 bis 2022 dem Staatshaushalt wieder zugeführt werden. Das heißt also, 2,5 Milliarden Euro sollten für Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie verwandt werden. Sie haben das alles schon dargestellt. Wir haben die schöne Switch-Klausel. Die haben wir auch gezogen, und letztlich sind die 15 % Erhöhung der Switch-Klausel durch den Haushaltsausschuss momentan bewilligt. Die Frage, ob diese Gelder tatsächlich ausgegeben sind, haben Sie nie beantwortet, Herr Löffler, die hat auch Frau Schubert und auch nicht Herr Panter beantwortet. Die LINKEN beantworten diese sowieso nicht. Fangen wir einmal mit der Fraktion DIE LINKE an. Sie sagen jetzt grundsätzlich, die 15 % Beschränkung benötigen wir nicht mehr, die heben wir durch unser Gesetz grundsätzlich auf. Wir nehmen also alle Kompensationen für Steuermittel, die übrigbleiben, und geben sie als Corona-Hilfe aus. Schauen wir uns aber einmal an, was mit den 4,2 Milliarden Euro Steuerkompensationseinnahmen passiert ist. Im Jahr 2020 sind tatsächlich 1 Million Euro dem Staatshaushalt zugeflossen, meine Damen und Herren. 2021 ist aber kein einziger Euro aus dem Corona-Bewältigungsfonds in den Staatshaushalt geflossen. Gähnen Sie nicht, Herr Lippmann. Wissen Sie warum? Wir hatten nämlich im Jahr 2021 dank der Inflation in Höhe von 1,25 Milliarden Euro bessere Steuereinnahmen, sodass wir im Jahr 2022 zwar jetzt noch eine mögliche Entnahme von 1 Milliarde Euro planen, aber wenn ich mir den Ampelwahnsinn in Berlin anschaue (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Für die Politik in Berlin bin ich nicht zuständig!) und denke, wie das die Inflation weiter anheizen würde, dann kann ich davon ausgehen, dass wir durch Inflation auch dieses Jahr keine Steuerkompensation vornehmen müssen. Glaube ich aber einen Moment Frau Lagarde und sage, die Inflation sei nur ein temporäres Ereignis und unterstelle jetzt, wir nehmen die eine Milliarde Euro aus dem Corona-Bewältigungsfonds für den Haushalt 2022, dann kann ich feststellen, dass 2,2 Milliarden Euro übrig wären. So weit können Sie in der Rechnung mitkommen. Dies will nun vollmundig und füllhornartig DIE LINKE an vermeintlich Corona-Geschädigte, vornehmlich Kulturschaffende, und auf andere Gruppen niederregnen lassen. Ehrlicher, Herr Gebhardt, wäre es aus meiner Sicht gewesen, wenn Sie dann auch gleich noch frontal die Tilgungsfristen in der Sächsischen Verfassung hier mit Ihrem Gesetzentwurf aufgegriffen und klar gesagt hätten: Wir müssen Kredite aufnehmen und diese auch tilgen. Können wir, wenn wir zwei Milliarden Euro zusätzlich ausgeben, das in der jetzigen Konstellation, wie die Tilgungsfristen sind, bei uns gewährleisten? Das machen Sie aber nicht, Herr Gebhardt. Deshalb sage ich: Rico Gebhardts Genossen stellen wie immer vollmundig Versprechen in das Schaufenster, die kein einzig seriöser Haushaltspolitiker jemals erfüllen könnte. Mit Ihrem Gesetzentwurf, um es mal deutlich zu machen, wollen Sie also zu den 2,875 Milliarden Euro noch zusätzliche 2,2 Milliarden Euro für Corona-Bewältigungshilfe ausgeben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Zur Verfügung stellen!) – Letztendlich auch ausgeben. Sie begründen das, Herr Gebhardt, mit einer sich weiter verschärfenden – das steht in Ihrem Antrag – Corona-Pandemielage und deren Auswirkungen für alle gesellschaftlichen, gesundheitlichen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Bereiche. Ich sage, Herr Gebhardt: Ganz Europa öffnet, ganz Europa lockert die Corona-Maßnahmen, und Sie wollen zusätzliches Geld ausgeben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ganz Europa?) Wir, meine Damen und Herren und Herr Gebhardt – ganz speziell für Sie –, können diesen zusätzlichen Bedarf für die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie nicht erkennen (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das überrascht mich jetzt nicht!) und müssen daher leider Ihren Gesetzentwurf ablehnen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da bin ich traurig!) Während der Gesetzentwurf der Linksfraktion die Beschränkung auf 15 % aufheben will, enthält der Koalitionsentwurf eine Anhebung um 35 %. Das bedeutet – und das hat Herr Löffler auch ehrlich gesagt – eine Kreditermächtigung über weitere 500 Millionen Euro. Da ist die Frage: Brauchen wir tatsächlich diese 500 Millionen Euro? (Jan Löffler, CDU: Das werden wir sehen, idealerweise nicht!) Dafür ist die Voraussetzung, dass die derzeit mögliche Ausgabenobergrenze von 2,875 Milliarden Euro nicht ausreicht, um alle notwendigen Maßnahmen zu finanzieren. Ich muss zugeben, dass Sie gesagt haben, dass wir 2,875 Milliarden Euro bewilligt haben. Sie verschweigen aber, dass uns der Rechnungshof in der Anhörung ganz klar gesagt hat: 800 Millionen Euro dieser von uns bewilligten Ausgaben sind noch nicht verausgabt. Ich habe den Finanzminister in dieser öffentlichen Anhörung gebeten, in der nächsten Ausschusssitzung diesen Sachverhalt aufzuklären. Es kann ja sein, dass mittlerweile Geld ausgegeben wurde. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Kollege Barth?

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