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Franziska Schubert

GRÜNE 23.03.2022 Sitzungen 7/46

Vielleicht komme ich noch einmal darauf zurück. Ich sagte, dass wir nicht die Möglichkeit hatten, konjunkturbedingte Kredite aufzunehmen. Das können wir aufgrund der Regelungen der Sächsischen Verfassung nicht. Es ging nur um die konjunkturbedingte Kreditaufnahme. Das wissen Sie. Sie kennen die Verfassung. Sie kennen auch die Schuldenbremse und wie restriktiv diese ausgestaltet ist. Wir haben die Notstandssituation ausgerufen und auf dieser Grundlage die Kreditaufnahme von bis zu 6 Milliarden Euro ermöglicht. Das, was Sie ansprechen, sind die sogenannten Konjunkturhilfen. Der Freistaat Sachsen hat sich im Kabinett entschieden, dass man sächsische Konjunkturhilfen in den verschiedenen Bereichen auf den Weg bringt, sofern diese notwendig sind. Das hat sowohl die Wirtschaft, aber auch zum Beispiel die Landwirtschaft und weitere Bereiche betroffen. Insofern war dies vom Kabinettsbeschluss gedeckt. Wir haben das als Parlament mehrheitlich und auch im Ausschuss entsprechend unterfüttert. Das sind zwei verschiedene Punkte, die ich hier auch noch einmal dargestellt habe. Die Pandemie ist aber nach wie vor da. Wir suchen eigentlich immer noch den absolut richtigen Umgang damit, wenn es ihn denn überhaupt jemals gibt. Die Wirtschaft hat sich berappelt. Einige Bereiche sind immer noch Land unter. In der Gesamtschau läuft die Wirtschaft auch trotz Corona ganz gut. Das sieht in Schulen und Kitas ganz anders aus. Dort ist noch lange kein Alltag in Sicht. Das wirkt sich natürlich auf die Familien aus. Die Kultur- und Kreativwirtschaft hat ebenfalls wieder angefangen. Ich bin sehr froh, dass wir im Freistaat Sachsen, einem Land mit einer wirklich bemerkenswerten künstlerischen und kulturellen Infrastruktur und Vielfalt, dafür Sorge tragen konnten, sowohl die staatlichen Kultureinrichtungen als auch die freie Kultur mit ihrer Vielfalt zu unterstützen. Die landesweiten Angebote, die wir letztendlich in der kulturellen Bildung und Soziokultur finden können, sind für uns auch in Zukunft besonders schützenswert. Wir haben zurzeit hohe Infektionszahlen. Damit verbunden sind Krankschreibungen und Ausfälle in allen Arbeits- und Lebensbereichen. Wir wissen eigentlich auch immer noch nicht so richtig, welche Folgen möglicherweise noch auf uns zukommen. Das hängt damit zusammen – das habe ich schon gesagt –, dass eine Pandemie in ihrer Dynamik schlecht planbar ist. Vor diesem Hintergrund haben sich die Koalitionsfraktionen auf den vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition geeinigt. Wir möchten mit der Gesetzesänderung die Ausweitung der sogenannten Switch-Klausel ermöglichen. Wir möchten aus der ersten Säule, die für die Steuerausfälle gedacht war, Gelder in der zweiten Säule bereitstellen. Das haben wir im April 2020 schon als ursprünglichen Mechanismus eingerichtet. Weil wir im Fortschreiten der Pandemie lernen, war es eben so, dass wir entschieden haben, die Kreditermächtigung in Höhe von 15 % auf 35 % anzuheben. Uns als BÜNDNISGRÜNE erscheint das sachgerecht. Wir werden weiterhin in Hygienemaßnahmen, Testungen, Infektionsschutz und auch in das Impfen investieren müssen. Die Pandemie wird auch weiterhin unsere Aufmerksamkeit und unser verantwortungsvolles Handeln brauchen. Auch das ist mit der Gesetzesänderung von heute ein weiterer Schritt in der Pandemiebewältigung. Zum Gesetzentwurf der LINKEN: DIE LINKE möchte, dass alle noch offenen Kreditermächtigungen aus der Säule 1 für Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie bereitgestellt werden. Die Koalitionsfraktionen haben sich dafür entschieden, dass die Mittel, die für 2020 vorgesehen waren und nicht gebraucht wurden, nun umgewidmet werden. Wir haben berücksichtigt, dass die Pandemie vielleicht auch im Herbst noch nicht vorbei ist und dass es möglicherweise zu Steuerausfällen kommen kann, die wir kompensieren müssen. Insofern ist unser Vorschlag umgreifender, und wir halten ihn auch für den geeigneteren Weg. Zum Antrag der AfD-Fraktion: Es ist wenig überraschend, dass wir diesen Antrag ablehnen werden. Das ist auch schnell begründet. Unser Verständnis von gesellschaftlicher Verantwortung ist einfach ein anderes. Uns ist der Hochschul- und Wissensstandort Sachsen wichtig. Die AfD will diese Einrichtungen erst dann unterstützen, wenn sie zahlungsunfähig geworden sind. (André Barth, AfD: Das ist Ihre Interpretation!) Das können wir als BÜNDNISGRÜNE nicht zulassen. – Das können Sie ja gleich erklären, Herr Barth. Dann freue ich mich auf die Erklärung. Forschende und Lehrende, die wir dadurch verlieren, würden wir vermutlich auch langfristig nicht zurückbekommen. Diesen Schaden wollen wir für Sachsen nicht hinnehmen. Die Idee war vermutlich auch nicht zu Ende gedacht. Dasselbe trifft den Bereich Ehrenamt und zivilgesellschaftliches Engagement. Auch hierzu kam die klare Aussage, dass die AfD das nicht unterstützen möchte. Der überwiegende Anteil im Ehrenamt sind aber demokratische Kräfte, und darum werden wir auch eine solche Regelung nicht zulassen. Ich werbe um Zustimmung für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und bitte darum, die anderen beiden vorliegenden Gesetzentwürfe abzulehnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bevor ich das Wort an Herrn Kollegen Panter von der SPD-Fraktion übergebe – uns allen ist aufgefallen, dass das Gemurmel die letzten Minuten sehr stark zugenommen hat – bitte ich, diesbezüglich den Geräuschpegel etwas nach unten zu fahren. Ich erteile jetzt das Wort Herrn Kollegen Panter von der SPD-Fraktion. Bitte schön Herr Kollege.

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