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Franziska Schubert

GRÜNE 23.03.2022 Sitzungen 7/46

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich vermute, dass wir im April 2020 bereits alle einen ersten Eindruck davon hatten, dass ungewisse und wahrlich keine einfachen Monate auf uns zukommen würden. Egal, woran wir denken, wenn wir die letzten zwei Jahre Revue passieren lassen, lässt sich Folgendes konstatieren: Der Alltag hat sich massiv geändert. Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Seniorenresidenzen, seit zwei Jahren befinden sie sich im Ausnahmezustand. Es hat uns in vielen Bereichen buchstäblich den Boden unter den Füßen weggezogen. Wir haben uns damals natürlich nicht vorstellen können, in welcher Größenordnung Änderungen, Einschnitte und auch Verluste auf uns zukommen werden, ganz einfach, weil sich eben eine Pandemie auch nicht planen lässt. Die Wirtschaftsprognosen sahen düster und einschneidend aus. Es war schnell klar, dass das eine Krise ist, die etwas andauern würde. In dieser Situation wurde von uns Politikerinnen und Politikern gefordert, dass wir handeln. Das haben wir im großen Schulterschluss auch getan. Wir haben versucht, in dieser schwierigen Situation eine größtmögliche Sicherheit zu bieten und zu sichern, was wir können. Zwischen all den Lauten haben wir versucht, die Leisen nicht zu verlieren. Das war auch immer etwas, was wir als BÜNDNISGRÜNE mit klaren Positionen untermauert haben. Wir haben für den Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Folgen reagiert und ein Sondervermögen, über das wir heute diskutieren, zur Bewältigung dieser Ausnahmesituation aufgelegt. Dieses Sondervermögen haben wir zeitgleich mit einer weitrechenden Beteiligung des Parlaments ausgestattet. Mit dem Corona-Bewältigungsfonds wollten wir die Folgen der Pandemie abbremsen. Das Sondervermögen hatte und hat auch nach wie vor zwei Aufgaben: in der ersten Säule die coronabedingten Steuerausfälle auszugleichen, damit die staatlich organisierten Leistungen sichergestellt sind, beispielsweise auch in den Kommunen, und in der zweiten Säule konkrete Maßnahmen und Unterstützung zur Bewältigung der Pandemie zu ermöglichen, in all den Bereichen, die das gesellschaftliche Leben sonst so ausmachen. Dafür war Geld nötig. Dieses Geld war im regulären Haushalt nicht eingeplant. Es war Geld, welches man durch Einnahmenausfälle nicht einfach so zur Verfügung hatte. Wir sind darum im April 2020 – wie eben auch alle anderen Bundesländer – zusammengekommen und haben die finanziellen Voraussetzungen geschaffen. Der Kreditrahmen ist ein Kreditrahmen von bis zu 6 Milliarden Euro. Es ist also nicht richtig, wenn man sagt, dass der Freistaat 6 Milliarden Euro aufgenommen habe. Wir haben eine Ermächtigung bis zu 6 Milliarden Euro für einen Kreditrahmen erteilt. Wir hatten als Freistaat nicht die Möglichkeit, konjunkturbedingte Kredite aufzunehmen. Das geht in Sachsen zwar theoretisch, aber nicht praktisch, denn die aktuelle Regelung im Artikel 95 Abs. 4 der Verfassung lässt es nicht zu. Also mussten wir – das haben wir auch gemacht – die Notsituation feststellen, um für die Finanzierung dieser Aufgaben Kredite aufnehmen zu können. Dadurch konnten wir Corona-Tests, Impfzentren, Wirtschaftshilfen, Konjunkturhilfen und vieles mehr bezahlen. Heute, zwei Jahre später, wissen wir, dass die Steuereinnahmen im vergangenen Jahr doch besser gelaufen sind, als gedacht. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage am Mikrofon 7, Frau Kollegin?

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