Mirko Schultze
Danke, Herr Präsident. – Es hat sich gezeigt, dass die Gesetzgebung zur Corona-Bewältigung damals in dieser Aufteilung nicht so zwingend notwendig war. Aber kommen wir noch einmal kurz zurück: Was haben wir denn damals nach außen verkauft? 6 Milliarden Euro! Der Staat nimmt sehr viel Geld in die Hand, um den Menschen zu helfen. Nach außen ist der Verkauf von „Wir sind jetzt die, die Geld in die Hand nehmen und Soforthilfe leisten!“ – – Wir haben gesagt: für Kultur, für Bildung, für die Kommunen. Wir haben gesagt: Für viele andere wird Geld in die Hand genommen. Was ist eigentlich passiert? 60 % der 6 Milliarden Euro waren immer nur dafür da, unsere eigenen Steuerausfälle als Land auszugleichen. Ich glaube, das haben viele Menschen draußen anders verstanden. Viele Menschen haben gedacht: Wow, so viel Geld für die Corona-Bewältigung! Und was passiert jetzt? Wir haben diese 60 % nicht verbraucht, weil die Steuereinnahmen nicht so zurückgegangen sind, wie wir das befürchtet haben. Aber wir hängen jetzt bei anderen Maßnahmen fest, weil der Impfschutz teurer geworden ist, weil die Pandemie länger gedauert hat, als wir erwartet haben, weil die Kosten auf der Seite der Kommunen bei der Kultur, bei der Wirtschaft, beim Sport und in anderen Einrichtungen einfach gestiegen sind und weil die Notwendigkeit, zum Beispiel beim ÖPNV oder anderen Dingen einzuschreiten, viel größer war, als wir das damals vielleicht vermutet haben. Jetzt könnte man auf die Idee kommen: Dann korrigieren wir das jetzt. Dann heben wir einfach diese Budgetierung als solche auf. Die Koalition hat, glaube ich, einen Gedanken in diese Richtung gehabt und gesagt: Wir haben damals 15 % festgesetzt, wir setzen jetzt 35 % fest. Warum eigentlich? Woher werden diese Zahlen genommen? Wer hat sie berechnet? Oder ist es doch einfach nur wieder: „Wir greifen einmal eine Zahl heraus, die irgendwie gut klingt“? Weil wir davon überzeugt sind, dass Hilfe zuerst einmal dort ankommen muss, wo die Hilfe gebraucht wird, und da, wo sie notwendig ist, sagt unser Gesetzesantrag: Lasst uns diese Budgetierung ganz aufheben. Lasst uns sagen: Wir nehmen das Geld da, wo wir es brauchen. Im Übrigen haben wir im Antrag nicht geschrieben, was uns gern unterstellt worden ist: dass wir jetzt das ganze Geld als zusätzliche Kredite aufnehmen. Wir wissen, dass wir nach Artikel 95 der Sächsischen Verfassung bei Steuerausfällen einen anderen Weg gehen könnten. Trotzdem glauben wir, dass aus dem Coronabewältigungsfonds auch Gelder genommen werden können, um Steuerausfälle zu finanzieren, aber nicht in festen Chargen, sondern dort, wo das Geld wichtig ist: in den Kommunen, bei der Kultur, bei der Wirtschaft, bei den Menschen und dort, wo die CoronaAuswirkungen am größten sind. Der Corona-Hilfefonds war dafür gedacht, den Menschen zu helfen, der Wirtschaft zu helfen. Er war dafür gedacht, Geld bereitzustellen, um die Corona-Folgen abzufedern. Und ganz ehrlich: Bis auf den Finanzminister und einige wenige hat doch niemand geglaubt, dass dieser Fonds dafür gedacht sei, die Steuerbelastung des Freistaates auszugleichen; denn dann hätte er den Namen Steuerausfallfonds verdient, was er im Übrigen bei seiner Einstellung hat. Deshalb stellen wir heute einen Antrag – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
