Mirko Schultze
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zum Coronabewältigungsfondsgesetz. Das ist sicherlich etwas, das uns alle, als es beschlossen worden ist, eine Minute innehalten ließ. Ich kann mich sehr gut erinnern – hier drüben ein paar Meter weiter im Congress Center. Ich hatte ehrlicherweise Mühe, diese Zahl, die da plötzlich als Kreditaufnahme im Raum stand, 6 Milliarden Euro, zu fassen, und war mir auch in der Situation nicht ganz im Klaren, wie weit das eigentlich alles gehen würde. Niemand von uns wusste damals genau, was mit Corona passieren würde. Niemand von uns wusste, wie viel Kosten Corona verursachen würde. Niemand von uns konnte wirklich abschätzen, was passiert. Damals hat das Gesetz gesagt, dass wir einen bestimmten Anteil – 2,5 Milliarden Euro – für die tatsächlichen Maßnahmen der Pandemiebewältigung einsetzen und rund 60 %, also den Rest, für Steuerausfälle zurückhalten. Nun ist da ein Fehler passiert, der niemand vorher vorzuwerfen war, aber der Entwürfe Coronabewältigungsfondsgesetzes der Fraktion DIE LINKE des Haushalts- und Finanzausschusses zur Änderung des Coronabewältigungsfondsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Haushalts- und Finanzausschusses zur Änderung des Coronabewältigungsfondsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Haushalts- und Finanzausschusses heute korrigierbar ist, nämlich der Fehler, dass die Steuereinnahmen gar nicht so gesunken sind, wie es zu erwarten gewesen wäre oder wie man es hätte erwarten können. (André Barth, AfD: Ein Fehler? Eine Freude, dass das zu erwarten ist!) Wir haben schlicht weniger – – Was will er denn schon wieder von mir? Ganz ehrlich, Herr Barth: Wenn Sie jetzt die ganze Zeit weiter stören wollen, dann sagen Sie das einfach an. Sie haben die Möglichkeit des Zwischenrufes oder andere Möglichkeiten. Oder soll ich mich jetzt darauf einstellen, dass Sie nach jedem zweiten Satz dazwischenbläken? (André Barth, AfD: Wenn Sie Blödsinn erzählen, äußere ich mich!) – Sie lassen Ihren Blödsinn und hören mir einfach zu. Haben wir uns richtig verstanden? – Danke. Sie müssen Ihre personenbezogenen Minderwertigkeitskomplexe hier nicht durch Zwischenrufe ausleben. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege, ich unterbreche einmal kurz. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß unserer Geschäftsordnung sind Zwischenrufe erlaubt. Die Frage ist nur, welches Ausmaß diese Zwischenrufe haben. Wenn sie permanent getätigt werden, stört das den Redner in immenser Art und Weise. Das wollte ich nur noch einmal betonen. – Bitte fahren Sie fort, Herr Kollege.
