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Mirko Schultze

Die Linke 23.03.2022 Sitzungen 7/46

Wir sind bei Ihnen. Wir sind nur nicht in einem luftleeren Raum. Danke trotzdem!) Danke schön. Staats- und verfassungstheoretisch gesehen handelt es sich bei der Tarifautonomie um eine besondere Ausprägung des Sozialstaatsprinzips und Subsidiaritätsprinzips. Damit hadern Sie immer etwas. Das Recht zum Abschluss von Tarifverträgen ergibt sich aus der von mir hergeleiteten verfassungsrechtlich verbrieften Tarifautonomie. Tarifautonomie bedeutet im Kern, dass Tarifvertragsparteien in eigener räumlicher und sachlicher Zuständigkeit Regelungen im Arbeitsleben, insbesondere Entgelte und Arbeitsbedingungen, treffen können und zwar ohne Einflussnahme durch den Staat und andere Akteure. Tarifverträge sind von der Rechtsnatur privatrechtliche Verträge zwischen unabhängigen tariffähigen Parteien im Sinne des § 2 Tarifvertragsgesetz und keine öffentlich-rechtlichen Verträge. Tariffähigkeit besitzen Gewerkschaften einzelner Arbeitgeber bzw. Vereinigungen von Arbeitgebern. Weder der Sächsische Landtag noch die Fraktion DIE haben wir keine Regelungskompetenz, weil das Grundgesetz bzw. die sächsische Verfassung in diesem Fall den Tarifvertragsparteien wirtschafts- und sozialpolitische Ordnungskompetenz, Steuerungshoheit und Regelungshoheit einräumt. Die Besonderheit der diesjährigen Tarifrunde in Potsdam liegt darin, dass es sich um keine normale Tarifrunde handelt, sondern dass es explizit nur um die Sozial- und Erziehungsberufe innerhalb des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst geht. Dies unterstreicht nochmals die besondere Stellung und Bedeutung der Beschäftigten im Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste. Seit 2009 sind die Gehälter beispielsweise bei Erzieherinnen und Erziehern fast doppelt so stark gestiegen wie die Entgelte bei anderen Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst. Im Rahmen dieser Tarifverhandlungen sollte man aber auch immer die Finanzierbarkeit von Tarifabschlüssen sowie die kommunalen Haushalte im Blick behalten. Verdi und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände verhandeln in dieser Sondertarifrunde für rund 330 000 Beschäftigte bei kommunalen Trägern. Die kommunalen Arbeitgeber müssen natürlich auch das Gehaltsgefüge des gesamten kommunalen öffentlichen Dienstes im Blick behalten und so keine Unwuchten generieren. Ich sage es gern noch einmal an die Linksfraktion gerichtet: Warten Sie bitte die abschließende dritte Verhandlungsrunde in Potsdam ab und überlagern Sie die Debatte nicht mit Kassandrarufen. Wir als CDU-Fraktion halten am Gebot der verfassungsrechtlich normierten Tarifautonomie fest und sind davon überzeugt, dass die beiden Tarifvertragsparteien einen tragfähigen Kompromiss ausverhandeln werden. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es folgt jetzt die AfD-Fraktion. Herr Dr. Weigand, bitte.

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