Tom Unger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unstrittig ist, darüber sind wir uns alle einig, dass die Beschäftigten im Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste tagtäglich herausragende Arbeit leisten – und das nicht erst seit den vergangenen beiden Jahren. Die besonderen Anforderungen und extrem hohe Leistungsbereitschaft und das großartige Engagement der Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und -pfleger, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Betreuerinnen und Betreuer, Sozial- und Heilpädagoginnen und -pädagogen, Heilerzieherinnen und Heilerzieher verdient deshalb eine besondere Wertschätzung und Anerkennung auch gesamtgesellschaftlich. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Christian Piwarz) Die Beschäftigten der Sozial- und Erziehungsdienste müssen ein angemessenes Entgelt, eine angemessene Entgeltstruktur sowie gute Rahmen- und Arbeitsbedingungen erhalten. Tarifverhandlungen sind ein elementarer Bestandteil unserer Staats- und Verfassungsordnung. Sie leiten sich aus der Koalitions- und Vereinigungsfreiheit aus Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz, respektive aus Artikel 25 Sächsische Verfassung, ab. Die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie sind also verfassungsrechtlich statuiert und garantiert. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ja!) Ja, ich gebe Ihnen gern einen kleinen Exkurs. Ich wollte es eigentlich nicht machen. Ich sollte es trotzdem kurz ansprechen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Das brauchen wir unbedingt! –
