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Tom Unger

CDU 23.03.2022 Sitzungen 7/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unstrittig ist, darüber sind wir uns alle einig, dass die Beschäftigten im Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste tagtäglich herausragende Arbeit leisten – und das nicht erst seit den vergangenen beiden Jahren. Die besonderen Anforderungen und extrem hohe Leistungsbereitschaft und das großartige Engagement der Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und -pfleger, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Betreuerinnen und Betreuer, Sozial- und Heilpädagoginnen und -pädagogen, Heilerzieherinnen und Heilerzieher verdient deshalb eine besondere Wertschätzung und Anerkennung auch gesamtgesellschaftlich. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Christian Piwarz) Die Beschäftigten der Sozial- und Erziehungsdienste müssen ein angemessenes Entgelt, eine angemessene Entgeltstruktur sowie gute Rahmen- und Arbeitsbedingungen erhalten. Tarifverhandlungen sind ein elementarer Bestandteil unserer Staats- und Verfassungsordnung. Sie leiten sich aus der Koalitions- und Vereinigungsfreiheit aus Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz, respektive aus Artikel 25 Sächsische Verfassung, ab. Die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie sind also verfassungsrechtlich statuiert und garantiert. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ja!) Ja, ich gebe Ihnen gern einen kleinen Exkurs. Ich wollte es eigentlich nicht machen. Ich sollte es trotzdem kurz ansprechen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Das brauchen wir unbedingt! –

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