André Barth
Ein Mitarbeiter des Landratsamtes ist für den Kreistag wählbar! Das ist doch wohl der Gipfel!) Sie bekommen entsprechende Stimmen. Dann setzt sich der Kreistag genauso zusammen, wie es der Wähler entschieden hat. Wo ist hier Ihr Problem? Selbstverständlich ist jemand wählbar. Die Frage ist, ob er anschließend die Entscheidung trifft, ob er sein Wahlamt antritt oder seine bisherige Stellung behält. Das ist doch ein Unterschied. (André Barth, AfD: Er nimmt sein Ehrenamt und verzichtet auf sein öffentliches Dienstverhältnis? Das können Sie Ihrem Kater zu Hause erzählen. Da muss ich lachen!) Warum ist das so, wie es geregelt ist, Herr Barth? Weil die verfassungsrechtlichen Anforderungen für eine Einschränkung des passiven Wahlrechts eben hoch sind. Die sind zu Recht hoch. Ich will Ihnen noch etwas sagen, und da können Sie Ihre Milchmädchenrechnung stecken lassen. Wer sagt Ihnen denn, wenn statt der Dame eine andere Kandidatin oder ein anderer Kandidat auf ihrem Platz angetreten wäre, dass das Wahlergebnis großartig anders ausgesehen hätte? (André Barth, AfD: Viel mehr bekannte Leute habt Ihr dort nicht!) Daraus ziehen Sie die Schlussfolgerung, das wäre alles zum Nachteil der AfD. Vielleicht ist es auch nur eine böse Verschwörung, die gegen die AfD wieder im Lande unterwegs ist. (André Barth, AfD: Nachteil AfD habe ich nicht gesagt!) – Ihnen geht es um nichts anderes. Sie haben vorgerechnet, was das möglicherweise in diesem Kreistag bedeutet hat. Ihr Vortrag ist Unsinn. (André Barth, AfD: Die Wahrheit, die hören Sie nur nicht gern!) Das, was jetzt geregelt ist, wurde so geregelt, weil es dem entspricht, was unsere Verfassung fordert. Das Wahlrecht ist ein wichtiges und hohes Gut in der Demokratie, nicht nur das aktive, sondern auch das passive Wahlrecht. Dabei sollten wir es belassen. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Anton mit der Reaktion an Mikrofon 5. Nun übergebe ich an die Fraktion DIE LINKE, Herrn Kollegen Gebhardt.
