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Juliane Nagel

Die Linke 10.02.2022 Sitzungen 7/45

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich beginne mit einem Zitat: „In Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt können Vermietungen von Mietwohnungen als Ferienwohnungen oder der absichtliche Leerstand zum Zwecke der Erzielung eines höheren Mietpreises ein Problem werden, da wertvoller Mietwohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen wird. In Sachsen wurde bisher kein Zweckentfremdungsverbotgesetz erlassen.“ So heißt es ganz nüchtern auf der eigenen Seite des Freistaates Sachsen. Bisher ist jenseits von warmen Worten auch nicht zu erkennen, dass die Staatsregierung das entsprechende Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen will. So gehen wir als Linksfraktion voran, gerade weil es notwendig ist, gegen die illegale Umnutzung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen, aber auch den spekulativen Leerstand in den beiden Großstädten vorzugehen. – Lesen Sie ihn doch einmal. Der verabschiedete gültige Doppelhaushalt hat keine Kürzungen an einem Verkehrssicherheitstitel. Punkt. Dieser Antrag ist geeignet, um schwere Verletzungen und Todesfälle zu minimieren. Das ist unser Ziel. Stimmen Sie ihm zu! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Nowak sprach für die Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE das Schlusswort. Somit stelle ich die Drucksache 7/8935 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Bei einigen Stimmenthaltungen und einer großen Mehrzahl an Dafür-Stimmen ohne Gegenstimmen ist diese Drucksache beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs der Zweckentfremdung Sachsen (SächsZwG) der Fraktion DIE LINKE In Leipzig wurden nach einer Untersuchung im Jahr 2019 600 Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt. Circa 8 400 wurden gewerblich zum Beispiel als Kanzleien oder Büros genutzt und circa 12 000 Wohnungen standen seinerzeit leer. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass pro Jahr circa 500 zusätzliche Wohnungen zweckentfremdet werden – „werden“ muss man sagen. In Dresden wurden laut einer Studie von empirica bis zu 1 300 Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremdet mit ebenfalls steigender Tendenz wie in Leipzig. Mindestens 5 000 Wohnungen stünden nach diesem Gutachten darüber hinaus über einen längeren Zeitraum leer, 3 820 seien gewerblich genutzt. Es ist vor allem der kommerzielle Anbieter Airbnb, über den sowohl private als auch gewerbliche Anbieter Übernachtungen anbieten und damit über Wohnraum hohe Profite generieren. In Vierteln, in denen sich Ferienwohnungsvermietung konzentriert wie in Leipzig, in den zentrumsnahen Ortsteilen oder in Dresden in der Äußeren und Inneren Neustadt kann das Geschäft mit Ferienwohnungen durchaus auch negative Folgen auf die Angebotsmieten im unmittelbaren Umfeld haben. In Berlin, wo natürlich Airbnb & Co. durch die Decke geht, sind durch das Modell heftige Mietsteigerungen zu verzeichnen. Es besteht zudem die Gefahr der Verdrängung von Bestandsmieterinnen und -mietern, die der kommerziellen touristischen Vermietung weichen müssen. Sicher – und das muss man einräumen – hat Corona diese Entwicklung zunächst gedämpft. Mit einem Abbruch dieses Geschäftsmodells ist in der Zukunft allerdings nicht zu rechnen. Deshalb müssen wir handeln. Nicht nur das Ferienwohnungsmodell wollen wir mit unserem Gesetzentwurf regulieren, sondern auch das Geschäft mit dem Leerstand von Wohnraum unterbinden. Immer wieder ist dieses Thema auch Thema von zivilgesellschaftlichen Initiativen. In vielen Städten gibt es sogenannte Leerstandsmelder, bei denen Menschen nach eigenem Augenschein in ihrer Umgebung schauen und leer stehende Wohnungen oder Wohnhäuser melden können. Es gibt – das möchte ich an dieser Stelle explizit benennen – die Praxis der Hausbesetzungen. In den vergangenen Jahren wiesen so Engagierte auf lange leer stehende Häuser vor allem in Vierteln mit explodierenden Mieten und dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum hin. (Carsten Hütter, AfD: Das kann doch wohl nicht wahr sein, dass Sie hier Straftäter verteidigen, Frau Nagel!) In Dresden – will ich explizit auch benennen – gab es Aktionen um das sogenannte Putzi in der Königsbrücker Straße oder in Leipzig auf der Ludwigstraße 71. Ich kann kurz einschieben, dass selbst am Amtsgericht Dresden eine Richterin oder ein Richter bekundet hat in Bezug auf eine Hausbesetzung am Basteiplatz in Dresden, die friedlich vonstattengegangen ist, dass die jungen Menschen doch hehre und gesellschaftsrelevante Motive antreiben für ihr Tun. (Beifall bei den LINKEN –

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