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Marco Böhme

Die Linke 10.02.2022 Sitzungen 7/45

Ich kann es noch ergänzen. Sie fordern unter Ziffer II.1 auch nur, darauf hinzuwirken, dass die Staatsregierung sich dies und das vornimmt. Auch unter Ziffer II.5 fordern Sie nur, dafür zu werben. Eine weichere Formulierung haben Sie wohl nicht gefunden? Sie sind Parlamentarier! Dann fordern Sie die Regierung auf, dies und das zu tun und nicht nur dafür zu werben. Das ist doch wirklich langweilig. (Zuruf von der CDU: Wir sind höfliche Menschen!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Böhme mit der Erwiderung an Mikrofon 1. Jetzt sehe ich an Mikrofon 5 Herrn Kollegen Nowak. Die CDU-Fraktion hatte schon zwei Kurzinterventionen. Wenn Sie noch eine abgeben wollten, wäre das nicht möglich. – Damit hat sich das auch gelöst. Damit hätten wir die erste Rednerrunde vollzogen und könnten eine zweite Rednerrunde einleiten. Gibt es seitens der CDU-Fraktion weiteren Redebedarf? – Kein Redebedarf. Dann frage ich die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. – Auch nicht. SPD? – Auch nicht. Fraktion der AfD? – Auch nicht. Fraktion DIE LINKE? – Auch nicht. Dann übergebe ich nahtlos an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Dulig, bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von den Vorrednerinnen und Vorrednern ist schon darauf hingewiesen worden, dass es um Menschen geht. Das heißt, wir reden hier nicht von einer Sache, sondern das Ziel ist es, Menschenleben zu sichern und Menschenleben zu retten. Es geht um diejenigen, die am schwächsten sind. Ich will eigentlich den Begriff der „schwachen Verkehrsteilnehmer“ gar nicht verwenden, weil es eher der Blick durch die Frontscheibe ist, wenn Menschen, die Unfallopfer werden, als „schwach“ bezeichnet werden. Gemeint ist mit dem Begriff aber, dass es vor allem diejenigen trifft, die nicht aufgrund eigenen Verschuldens Opfer werden, sondern die aufgrund ihrer Fortbewegungsmöglichkeit, egal ob zu Fuß oder auf dem Rad, oder aufgrund ihres Alters besonders gefährdet sind. Solche Unfälle bedeuten nicht nur für die Opfer, sondern auch für die Familien und die Rettungskräfte, sehr häufig auch für die Unfallverursacher selbst, sehr viel Leid. Deshalb ist es auch in ihrem Sinne, wenn wir heute darüber reden, wie man schneller und besser zu Abbiegeassistenten kommt. Die Zahlen aus dem Jahr 2020 zeigen, dass wir bei Unfällen mit Beteiligung von schweren Güterkraftfahrzeugen – das sind solche über 3,5 Tonnen –, Sattelzugmaschinen und Bussen elf Getötete sowie 484 Schwer- und Leichtverletzte zu beklagen hatten. Deshalb ist es für mich wirklich ein persönliches Anliegen, dass wir bei der Verfolgung des permanenten Ziels, Verkehrssicherheit für unsere Menschen zu gewährleisten, besser werden. Ich darf Ihnen auch versichern, dass mein Haus im Rahmen seiner Möglichkeiten nichts unversucht lässt, um die Verkehrssicherheit stetig zu erhöhen. Die Vision Zero ist fester Bestandteil unseres Leitbildes. Ich kann Ihnen nur empfehlen, dass Sie sich erst einmal mit dem Konzept auseinandersetzen, denn gar keine Opfer sind rein technisch nicht möglich. Deshalb geht es hier um eine Zielbeschreibung und um Maßnahmen, die diesem Ziel nahekommen. Eine wesentliche Zielsetzung ist dabei auch immer, die Sicherheitsbelange von Radfahrerinnen und Radfahrern stärker zu beachten. Schon bei der Planung und Unterhaltung von Verkehrsanlagen sollte man diesbezüglich Vorkehrungen treffen. 2014 hat das Ministerium schon ein Projekt zur Spiegeleinstellung für Nutzfahrzeuge an den Tank- und Rastanlagen der hiesigen Bundesautobahnen initiiert und finanziell gefördert. Auch bei den aktiven und passiven Schutzsystemen wurde in den letzten Jahren vieles erreicht. Bund und Länder haben sich gemeinsam dafür eingesetzt, dass in den Genehmigungsvorschriften der EU schnellstmöglich sicherheitswirksame technische Einrichtungen für neue Lastkraftwagen und Kraftomnibusse mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse verpflichtend vorgeschrieben werden. Gerade aus sächsischer Sicht muss das unser Interesse sein; denn wir sind Transitland. Deshalb brauchen wir wirklich europäische Regeln, um möglichst alle Menschen zu schützen, aber auch die technische Umrüstung aller Fahrzeuge, die durch unser Land fahren, sicherzustellen. Viele der eingangs beschriebenen Unfälle können durch derartige Systeme vermieden werden. Sie unterstützen und entlasten Lkw- und Busfahrerinnen und Busfahrer in kritischen Verkehrssystemen mittels optischer oder akustischer Signale, wenn diese beim Abbiegen Radfahrer übersehen oder gefährden würden. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass es diese Regelung gibt. Ab 6. Juli 2022 sind Abbiegeassistenten für neue schwere Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 für alle neuen schweren Fahrzeuge in der Europäischen Union vorgeschrieben. Problem ist nur: Was ist mit den älteren Fahrzeugen? Diese dürfen auch weiterhin ohne den elektronischen Helfer fahren. Genau deshalb erscheint es nun schlichtweg sinnvoll, die bereits bestehenden Flotten mit solchen Sicherheitssystemen auszurüsten. Deshalb bin ich sehr dankbar über den Antrag der Koalition; denn Sie haben sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Lkw im Fuhrpark der Landesverwaltung mit Abbiegeassistenten nachzurüsten. Mit zunehmender Marktverfügbarkeit derartiger Systeme – Herr Böhme, Sie müssen auch genügend technische Voraussetzungen haben – werden Beschaffung und Nachrüstung durch die jeweils für die Fahrzeugbewirtschaftung eigenverantwortlichen Ressorts bereits seit Jahren aktiv begleitet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr verfolgt gleichfalls das Ziel der freiwilligen Aus- und Nachrüstung von Neu- und Bestandsfahrzeugen mit Abbiegesystemen. Auch darauf wurde schon hingewiesen, dass deshalb der Bund im Rahmen der Aktion „Abbiegeassistent“ für 2022 wieder Förderprogramme zum Aus- und Nachrüsten aufgelegt hat. Ich möchte deshalb an dieser Stelle bei den Güterverkehrs- und Logistikunternehmen sowie der kommunalen Ebene für die Nutzung dieser Fördermittel werben. Ich sage aber auch – unabhängig von der Förderung –: Prüfen Sie eine Aus- und Nachrüstung für Ihren Fuhrpark und nehmen Sie diese Angebote – wenn möglich – wahr! Diese Systeme retten Leben. Das sind Sie den Menschen, aber auch Ihren Kolleginnen und Kollegen, die fahren, schuldig. Ergänzend wurden in der letzten Novellierung zur Straßenverkehrsordnung nicht zuletzt auf Bitten der Länder zahlreiche Anfragen zur Verbesserung der Sicherheit vorgenommen und in diesem Zusammenhang unter anderem die Schrittgeschwindigkeit innerorts für rechtsabbiegende Lkw über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht eingeführt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die beschriebenen Maßnahmen werden dazu beitragen, dass sich die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen weiter erhöht. Oberstes Ziel bleibt dabei, vor allem Radfahrende und zu Fuß Gehende stärker als bisher zu schützen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Dulig. Nun übergebe ich das Schlusswort an Herrn Kollegen Nowak von der CDU-Fraktion.

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