Anna Gorskih
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! In unserem Änderungsantrag fordern wir die Einfügung eines weiteren, eines zusätzlichen Punktes. Nach Punkt 1 soll der Punkt 1 a eingefügt werden, der die Staatsregierung auffordert, die 15 Handlungsempfehlungen der 8. Ad-hoc-Stellungnahme der Leopoldina, Nationale Akademie der Wissenschaften, vom 21. Juni 2021 im Zusammenwirken sowie in direkter Abstimmung mit den im Punkt 1 genannten Interessensvertretungen und Verbänden mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten schnellstens umzusetzen. Diese 15 Handlungsempfehlungen sind sehr vielfältig. Der Bildungsaspekt spielt eine sehr große Rolle, aber auch die psychosoziale Situation von Kindern und Jugendlichen. Die Empfehlungen zielen darauf ab, Maßnahmen und Unterstützungsstrukturen zu schaffen, mit denen die pandemiebedingten Defizite behoben werden können; aber nicht nur das. Richtigerweise wird in der Stellungnahme auch darauf verwiesen, dass in Deutschland schon vor der Pandemie große Ungleichheit in den Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen bestand. Folglich muss es also eine zentrale gesellschaftliche und politische Aufgabe sein, sowohl die pandemiebedingten Defizite zu beheben als auch die schon lange vorher bestehenden Ungleichheiten nachhaltig anzugehen; denn die politisch Verantwortlichen müssen allen Kindern gutes und gesundes Aufwachsen ermöglichen, und zwar egal, ob mit oder ohne Pandemie. Die 15 Handlungsempfehlungen können die Situation von Kindern und Jugendlichen in Sachsen verbessern, sowohl mit Blick auf den Bildungsbereich, die Bildungseinrichtungen, als auch beim Ausbau der digitalen Infrastruktur, bei der Stärkung der pädagogischen Fachkräfte und mit Blick auf die psychischen und emotionalen Belastungen und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen. Hier gilt es, insbesondere zu verhindern, dass die Betroffenen sehr lange Wartezeiten haben und lange auf Therapieplätze warten müssen und nicht die Hilfe bekommen, die sie schnellstens brauchen. Insofern würden wir gern anregen, sich auf diese Handlungsempfehlungen zu konzentrieren, sich dieser anzunehmen und nach besten Mitteln und Möglichkeiten mit den im Punkt 1 genannten Strukturen umzusetzen. Wir als Linksfraktion sind der Meinung, dass dieser Änderungsantrag den aus unserer Sicht noch ausbaufähigen Maßnahmenkatalog gut ergänzen und aufwerten würde. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Tagesordnungspunkt Zwischenbericht des 1. Untersuchungsausschusses Thema „Untersuchung in Betracht pflichtwidriger Unterlassungen von insbesondere Ministerpräsident Michael Prof. Dr. Günther Schneider, Innenminister ihrer Fach-, Rechts- oder Dienstaufsicht namentlich bisher nicht bekannten Mitarbeitern im Zusammenhang Alternative für Deutschland zur den Landeswahlausschuss, die z. Freistaates Sachsen bereits als (Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der AfD-Landesliste) – (Drs 7/7636) sowie Drucksache 7/8354, Unterrichtung durch den Das Präsidium hat dafür folgende Redezeiten festgelegt: Der Ausschussvorsitzende darf 10 Minuten sprechen, CDU 15 Minuten, AfD 11 Minuten, DIE LINKE 7 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 6 Minuten, SPD 5 Minuten und die Staatsregierung 10 Minuten, wenn gewünscht. Bevor ich das Wort an den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rohwer, übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Kirmes, ob er dazu sprechen möchte. (Svend-Gunnar Kirmes, CDU: Vielen Dank! Ich rede dann nach Herrn Rohwer!) Das habe ich so wahrgenommen. – Ich übergebe damit das Wort an den Herrn Ausschussvorsitzenden Rohwer. Bitte schön, Herr Kollege. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Gorskih sprach für die Fraktion DIE LINKE zum Änderungsantrag. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/8473 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Mehrheit an Gegenstimmen und vielen Enthaltungen ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 7/8383 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen, bitte? – Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei vielen Stimmenthaltungen ist dem Antrag von der Mehrheit des Parlaments zugestimmt worden. Die Drucksache ist somit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf kommender Einflussnahmen oder Mitgliedern der Staatsregierung, Kretschmer, Innenstaatssekretär Prof. Dr. Roland Wöller sowie unterliegender Behörden und von Bundes- und Landespolitikern und deren mit der Kürzung der Landesliste der Landtagswahl am 1. September 2019 durch T. vom Verfassungsgerichtshof des ,qualifiziert rechtswidrig' erkannt wurde in die ,qualifiziert rechtswidrige' Drucksache 7/81“ nach § 23 Abs. 3 UAG abweichende Berichte
