André Barth
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Machen wir weiter in Ihrem Papier, Herr Panter, Punkt 5, Schuldenbremse und Tilgungsfalle. Ich will mich dazu für die AfD-Fraktion ganz deutlich äußern: Wir haben derzeit etwas über 3 Milliarden Euro Kredit aufgenommen, Stand hier, jetzt und heute. Das allein, wenn wir die Zukunft außer Acht lassen, rechtfertigt nicht, die Tilgungsbestimmungen zu ändern. Jetzt habe ich ja keine Wand vor mir, Herr Pallas, (Dirk Panter, SPD: Panter!) – Herr Panter, und sage nicht, was morgen passiert, interessiert mich nicht, sondern ich sage: Wir müssen die weitere Entwicklung abwarten. Zunächst müssen Sie als Regierungsfraktionen oder die Staatsregierung einen vernünftigen Änderungsantrag einreichen. Ansonsten können wir aus dem Corona-Bewältigungsfonds bald keine Mittel mehr freigeben. Das wäre Ihre erste Aufgabe. Nehmen wir einmal an, das tun Sie, dann würde ich Ihnen gleich noch einen Ratschlag mitgeben: Streichen Sie einfach die Nr. 2 im Gesetz; dann kann niemand mehr kommen und sagen: Ich will noch diesen oder jenen Punkt besonders gefördert haben. Dann führen wir wirklich nur noch vernünftige Corona-Maßnahmen durch. Wenn wir dann in Richtung von über 4 Milliarden Euro kommen, ist es eine seriöse Diskussion, sich darüber zu unterhalten, wie wir mit der künftigen Tilgung umgehen. Bei den derzeit aufgenommenen Krediten muss diese Diskussion aber nicht zwingend mit dem nächsten Doppelhaushalt stattfinden. Deshalb sage ich: Sich hier endgültig in irgendeiner Art und Weise auf eine Zahl festzulegen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh. Was ich ebenfalls klar sage und was auch Frau Schubert angedeutet hat: Die Problematik in Artikel 95 Abs. 4, die sogenannte Normallage – wir müssten konjunkturell jährlich um 12 % einbrechen, bevor wir überhaupt eine konjunkturbedingte Kreditaufnahme vornehmen können –, ist eine Regelung, bei der sich damals der Verfassungsgesetzgeber ganz einfach verhoben hat, oder er wollte sozusagen eine Placeboregelung einführen, von der er wusste, dass diese niemals greifen würde. Wenn wir konturbedingte Kreditaufnahmen verfassungsrechtlich genehmigen wollen, müssen wir den Artikel 95 Abs. 4 bearbeiten und anpassen. Wie ich bereits am 9. April 2020 gesagt habe, werden wir als AfD-Fraktion uns dem nicht in den Weg stellen. Zur Neuausrichtung der Förderpolitik: Herr Panter, hier haben Sie recht: Anpassungen in der Haushaltsordnung sind zwar notwendig; aber wenn sie gleichzeitig Restriktionen für den Mittelabfluss enthalten, muss so etwas vermieden werden. Was mir in Ihrem Papier fehlt, ist, dass kein Wort zur Erfolgskontrolle bei Förderprogrammen enthalten ist. Wir haben zwar eine Förderkommission 2, aber zu meinem „Lieblingsprogramm“ „Weltoffenes Sachsen“, Herr Gebhardt: Die Demonstranten draußen werden immer mehr; wir stecken immer mehr Geld in das „Weltoffene Sachsen“. Aber wo ist denn der Erfolg dieses Programms? Das muss doch in irgendeiner Art und Weise messbar sein. (Beifall bei der AfD –
