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Franziska Schubert

GRÜNE 22.12.2021 Sitzungen 7/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will kurz an das Thema anknüpfen, das Herr Barth aufgegriffen hat: die Sondervermögen. Ich habe immer das Gefühl, ich sage etwas und die Hälfte davon wird nicht gehört. Sondervermögen haben einen ganz spezifischen Sinn, und das ist in der Bundesgesetzgebung, im Haushaltsgrundsätzegesetz, geregelt. Es wird für besondere Aufgaben eingerichtet. Hinzu kommt, dass Sondervermögen in der Regel keine Vermögen, sondern Schulden verwalten. Das ist ein interessanter Fakt. Fakt ist: Wir hatten in Sachsen den Zukunftssicherungsfonds, den wir zu Recht kritisch gesehen haben. Er wurde eben nicht für besondere Aufgaben genutzt, sondern für Dinge, die im laufenden Haushalt hätten abgebildet werden können. Zum Beispiel ist die Beseitigung von Nagetierbefall in öffentlichen Gebäuden für mich eine Daueraufgabe und keine, die man unter das Thema Zukunftssicherung packen kann. – Das sei gesagt, um es ein Stück weit einordnen zu können. Es gibt noch zwei Punkte im Bereich moderne Finanzpolitik, die ich gern ansprechen will. Der erste Punkt ist das Thema Ausgaben und Einnahmen. Wir können uns gern über Möglichkeiten unterhalten, wo man mal mit dem Besen durchgehen kann, wie man im Haushalt so schön sagt, aber das machen wir dann, wenn wir die Einnahmenpotenziale tatsächlich ausschöpfen. Der Freistaat scheut sich nach wie vor, die notwendigen Schritte ernsthaft zu gehen. Das heißt, wenn wir eine Diskussion darüber führen wollen, wie wir strukturell konsolidieren, dann müssen wir Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen betrachten. Zum Thema Generationenfonds – das habe ich schon gesagt – haben wir als BÜNDNISGRÜNE auch eine andere Perspektive. Wir finden es richtig, eine Vorsorge zu treffen, insbesondere für den Bereich Lehrerinnen und Lehrer, für die wir als Arbeitgeber gut und attraktiv sein wollen. Aber wir sagen auch: Es geht auch um die Anlagestrategie – das hatte ich in der ersten Rederunde schon ausgeführt –, und dort tut sich tatsächlich etwas. Der letzte Punkt in der Debatte, über den ich sprechen möchte, ist natürlich die Schuldenbremse. Auch wir wollen die Schuldenbremse modernisieren. Wir denken, dass eine Anpassung mit den praktischen Erfahrungen, die wir jetzt gesammelt haben, notwendig ist. Ich glaube auch daran, dass wir dafür eine Lösung finden werden, weil wir einfach die Verantwortung für dieses Land haben, dafür eine Lösung zu finden. Wir sind dabei zu sagen, dass die Tilgungsfristen angepasst werden müssen. Diesbezüglich haben wir eine andere Position als die CDU. Wir als BÜNDNISGRÜNE wollen eine Konjunkturkomponente einbauen, die Wirkung entfalten kann. Das ist kein Hexenwerk, denn der Bund macht es genauso. Die Bundesschuldenbremse geht diesen Weg, und wir denken, das wäre auch für Sachsen sinnvoll. Für uns hängt damit auch die Anpassung der sogenannten Normallagenberechnung zusammen. Das kann man zeitgemäßer gestalten. Dazu haben wir schon vor anderthalb Jahren einen Fraktionsbeschluss gefasst, und mit diesem gehen wir in die fachliche Auseinandersetzung. Ich persönlich finde, dass ideologische Debatten in der Finanzpolitik wenig zu suchen haben; denn wir brauchen hier passgerechte Lösungen, die dem Land tatsächlich nützen. Für uns BÜNDNISGRÜNE heißt das zusammenfassend, dass moderne Finanzpolitik moderne Standards und Instrumente braucht, Mut zu haben und keine Angst vor Veränderungen. Es geht um Grundsatzfragen in der Ausgabenplanung. Ich denke, ich habe heute die Haltung der BÜNDNISGRÜNEN dazu sehr klar vermittelt. Wir brauchen eine Haushaltspolitik, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt einerseits und Investitionen in ein modernes und klimafreundliches Sachsen andererseits ermöglicht. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Eric Dietrich, CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen jetzt in die dritte Runde. Herr Abg. Panter, bitte.

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