landtag.sachsen.de ↗

Holger Gasse

CDU 18.11.2021 Sitzungen 7/38

Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Insbesondere für die AfD – nach Ihrem Klamauk hier – möchte ich Ihnen gern noch einmal erklären, warum wir Ihren Antrag hier, wie auch schon im Ausschuss für Schule und Bildung geschehen, ablehnen. (André Barth, AfD: Weil ihr keine Kandidaten zum aktiven Parteitag seid!) Sie möchten uns mit dem vorliegenden Antrag glauben machen, dass die Verwendung normgerechter Druckwerke im Schulalltag, sei es durch Lehrmittelfreiheit sowie durch Eigenverantwortung der Schulen, nicht vollständig garantiert ist. Ich kann Sie beruhigen. Ihre Angst ist unbegründet, auch wenn Sie noch so viele Beispiele hier aufführen. (Zuruf des Abg. Stephan Hösl, CDU) Wir haben im Freistaat Sachsen gut ausgebildete und qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer, die in der Lage sind, Verordnungen und Anweisungen ordnungsgemäß umzusetzen. Genau aus diesem Grund sind es kein Klamauk und keine heiße Luft. (Heiterkeit des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) An dieser Stelle ist zwar grundsätzlich festzuhalten, dass mit der Lehrmittelverordnung seitens der Kultusverwaltung eine verbindliche Regelung gilt, nach der nur noch Druckwerke für die Unterrichtsfächer evangelische Religion, katholische Religion und Ethik zulassungspflichtig sind. Das heißt, bevor Schulbücher im Unterricht dieser Fächer verwendet werden dürfen, werden sie einer Prüfung unterzogen. Über die Zulassung eines Druckwerkes entscheidet auf Antrag des Verlegers oder Herstellers und im Falle eines Druckwerkes für den Religionsunterricht im Einvernehmen mit der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul. Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung ist die oben von mir genannte Verordnung, in der die Zulassungsvoraussetzungen geregelt sind. Aber es gilt auch Folgendes: Die Lehrkräfte der jeweiligen Schulart begutachten die von den Verlagen eingereichten Schulbücher. Sie prüfen zum Beispiel auf Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten des entsprechenden Lehrplans, auf Altersgemäßheit und auf sachliche Richtigkeit. Hierbei spielt auch die Vorgabe – Sie haben es schon erwähnt – des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur geschlechtergerechten Sprache, siehe Schulleiterbrief, eine Rolle. Darin heißt es, ich zitiere: „Die Verwendung von Sonderzeichen wie Genderstern, Genderdoppelpunkt, Genderunterstrich oder Doppelpunkt im Wortinnern erfüllt weder die Kriterien für eine gendergerechte Schreibung, noch entspricht sie den aktuellen Festlegungen des amtlichen Regelwerks, welches die Grundlage für die deutsche Rechtschreibung bildet und somit auch für Schulen gilt. Diese Zeichen sind daher im Bereich der Schule und in offiziellen Schreiben von Schulen nicht zu verwenden.“ Dieses amtliche Regelwerk, das aus einem Regelteil und aus einem Wörterverzeichnis besteht, regelt die Rechtschreibung innerhalb derjenigen Institution, für die der Bund und die Länder Regelungskompetenzrecht hinsichtlich der Rechtschreibung haben. Diese Regelungen sind folglich auch für den Unterricht in allen Schulen verbindlich. Insofern bedarf es keiner Verbote. Darüber hinaus hat das amtliche Regelwerk zur Sicherung einer einheitlichen Rechtschreibung Vorbildcharakter für alle, die sich an einer allgemeinen Rechtschreibung orientieren möchten, das heißt Firmen, spezielle Druckereien, Verlage, Redaktionen, aber auch Privatpersonen. Nach Bewertung der aktuellen Situation sehen wir einen Eingriff in die Selbstverantwortung der Schulen als nicht zielführend an. Inwieweit auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit Externen diese Regelung eingehalten wird, liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Schulleiters, dieses zu prüfen und umzusetzen. (Zuruf von der AfD) Genau an dieser Stelle, meine Damen und Herren, säen Sie mit Ihrem Antrag Misstrauen und stellen eine verantwortungsvolle Entscheidung infrage. Im Gegensatz zu Ihnen haben wir ein hohes Maß an Vertrauen in unsere gut ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen, insbesondere in unsere Schulleiterinnen und Schulleiter. Und ja, auch die CDU-Fraktion – Sie haben es schon erwähnt – hat sich ebenfalls deutlich zur geschlechtergerechten Sprache im Bereich der Staatsverwaltung und somit auch im öffentlichen Bildungsbereich positioniert. Die im vorgenannten Schulleiterbrief getroffenen Aussagen stimmen mit dieser Positionierung überein. Aus all diesen Gründen bedarf es Ihres Antrags wirklich nicht, und ich bitte recht herzlich um Ablehnung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Gasse für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE Sarah Buddeberg, bitte.

Alle Reden von Holger Gasse Protokoll ↗