Antje Feiks
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schurig! Der aktuelle Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ist der nunmehr elfte Bericht zur Situation des Datenschutzes in Sachsen, der in Ihrer Verantwortung, Herr Schurig, vorgelegt wurde. Sie haben es selbst gesagt, dass Sie nur noch kurze Zeit in Ihrer Funktion verweilen, sodass auch wir die Gelegenheit nutzen wollen, Ihre Arbeit als Sächsischer Datenschutzbeauftragter rückblickend noch einmal zu würdigen. Wenn man die alten Berichte durchschaut, ist es tatsächlich nicht ohne, was da auf die Beine gestellt wurde. Herr Schurig hat 2004 übernommen. Wenn man sich noch einmal vor Augen führt, wie die Welt 2004 aussah, wird deutlich, welch tiefgreifender Wandel zu bewältigen war. Die in den letzten Jahren rasante Digitalisierung aller Lebensbereiche, die im Mai 2018 in Kraft getretene DatenschutzGrundverordnung, die JI-Richtlinie sind nur sehr wenige, aber tiefgreifende Beispiele. In diesem stetigen Wandel gab es gerade für datenschutzrechtliche Aspekte nie Präzedenzfälle. Das macht es besonders schwierig. Auch der aktuelle Bericht belegt wieder eindrucksvoll, dass bei der Bewältigung dieser Herausforderungen durch den Datenschutzbeauftragten eine substanzielle Arbeit für Sachsen geleistet wurde. Bei allen weiterhin schwierigen und offenen Fragen im Bereich des Datenschutzes wurden in den letzten Jahren grundlegende Standards bei der Umsetzung der europäischen Datenschutzregelungen in landesrechtliche Regelungen etabliert. Das ist ganz wesentlich ein Verdienst des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Die Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes waren und sind allein vor dem Hintergrund der Digitalisierung beachtlich, allerdings wuchs auch die Problemfülle und der damit verbundene Beratungs- und Kontrollbedarf aufseiten des Datenschutzbeauftragten durch die Corona-Pandemie, wie der Bericht eindrucksvoll belegt, noch einmal sprunghaft an. Schon die Anzahl der Themen, auf die inhaltlich zu reagieren war, lässt erkennen, welch ein Arbeitsaufwand und welch umfangreiche Ressourcen erforderlich waren, um die aufgeworfenen Fragen im Sinne des Schutzes insbesondere unserer personenbezogenen Daten zu beantworten – von LernSax über Gesundheitsbestätigungen bei Schulbesuch, über Kontaktnachverfolgung, Homeoffice bis hin zur möglichen Nutzung von Nachverfolgungslisten durch die Polizei. Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE ist dabei hervorzuheben, dass die gefundenen Antworten zu den aufgeworfenen Fragen, zum Teil auch extrem komplizierte Fragen, immer eine klare und sehr grundsätzliche Orientierung des Datenschutzbeauftragten haben erkennen lassen. Das ist der Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Menschen, die letztlich die eigene Entscheidung über die Verwendung persönlicher Daten bestimmen sollen. Diese Fokussierung auf das eigentliche Ziel des Datenschutzes, die zentrale Bedeutung von Privatheit, Anonymität und informationeller Selbstbestimmung immer wieder in den Mittelpunkt seiner Arbeit zu stellen, sich nicht durch Scheindebatten von der angeblichen Behinderung praktischer Lösungen der Datenverarbeitung durch Datenschutz irritieren zu lassen – das will ich an dieser Stelle explizit noch einmal nennen. Aber auch der Anspruch gegen die übermächtige Bedrohung sowohl vonseiten der IT- und Internetwirtschaft als auch durch eine zunehmend dichter werdende staatliche Verarbeitung personenbezogener Daten, bis hin zu systematischer Überwachung zu verteidigen, wurde in der Arbeit von Herrn Schurig deutlich. Wir, die Fraktion DIE LINKE, sind in dieser Perspektive ausdrücklich der Auffassung, den Datenschutz als Kern eines zukünftigen Verfassungsschutzes, des Schutzes ureigenster persönlicher Grundrechte zu begreifen und endlich entsprechend zu verhandeln. Datenschutz im digitalen Zeitalter ist, wie vom Datenschutzbeauftragten auch an anderer Stelle so im 20. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 betont, eine Schicksalsfrage für die freiheitliche Gesellschaft, deren Beantwortung darüber entscheidet, ob die Würde des Menschen am Ende verspielt wird. Am Ende des Tages geht es dann um ganz konkret zu beantwortende Fragen, wie vom Datenschutzbeauftragten selbst einmal formuliert: Wie kann bei dieser Entwicklung digitale Souveränität tatsächlich gesichert werden? Was kann und muss der Staat als Regulierer leisten? Welche Kriterien müssen Anbieter erfüllen? Wie kann man Anwenderinnen und Anwender schützen? Wie können die Datenschutzaufsichtsbehörden auf die Verantwortlichen einwirken? Welche Möglichkeiten haben Sie da überhaupt, dass diese den Nutzern durch Transparenzmaßnahmen, der um die Prinzipien Privacy by Default und Privacy by Design Einsicht in die Prozesse und Entscheidungsfindungen erleichtern? (Unruhe im Saal) Unser Sächsischer Datenschutzbeauftragter als turnusmäßiger Vorsitzender der 100. Datenschutzkonferenz im Berichtszeitraum hat sich auch kritisch mit den zentralen Datenschutzthemen wie dem datenschutzkonformen Einsatz von Windows 10, der von Deutschland im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft gestarteten Initiative zur Aufweichung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste auseinandergesetzt. Und dabei hat er in eindeutiger Weise für den Datenschutz und den Schutz der informationellen Selbstbestimmung Partei ergriffen und den Zugriff von Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten auf verschlüsselte Kommunikation in Messenger-Diensten und private Kommunikation in konkreter Auseinandersetzung damit die Aushöhlung von Verschlüsselungspraktiken abgelehnt. Angesichts der profunden Arbeit von Herrn Schurig und seinem Team und der zukunftsentscheidenden Bedeutung des Datenschutzes, nun erneut im Tätigkeitsbericht dargestellt, ist es schon bemerkenswert, in welch minimalistischer Form die Staatsregierung zu dem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 Stellung nimmt. (Unruhe im Saal) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es wäre schön, wenn ein bisschen mehr Ruhe im Saal wäre. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD)
