Jörg Markert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schurig! Ich darf mich dem Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten für das Jahr 2020 widmen. Schon bei der Nennung des Berichtszeitraumes wird klar, welche Mehrbelastung dieses Jahr, bedingt durch die Corona-Pandemie, mit sich gebracht haben dürfte. Daher sei bereits jetzt mein Dank an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch an Sie persönlich, als Leiter der Behörde, für dieses Zeitfenster erbracht, weil Sie sicherlich viele Leistungen und vor allem Mehrleistungen erbringen mussten. Doch nun zum Inhalt des Berichtes: Tatsächlich gewährt der vorliegende Bericht einen Einblick in die verschiedenen Bereiche des Datenschutzes, in denen Prüfungen, Maßnahmeerwägungen und Entscheidungen erbracht werden müssen. Vor allem aber zeigt er Fragen und Themenbereiche, die in diesem Zeitraum fortlaufend oder in erhöhtem Maße an die Behörde herangetragen wurden. Dabei ist das informelle Selbstbestimmungsrecht das Leitthema auch dieses vorliegenden Berichtes. In diesen Zusammenhang gehört eine Vielzahl von Anfragen, denen sich die Datenschutzbehörde widmen muss. Sie macht dies in ihrem Auftrag als Wahrer und Beschützer der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die die informationelle Selbstbestimmung als eines ihrer Wesensmerkmale kennt. Lassen Sie mich Ihnen einige Beispiele aufzeigen: Der Datenschutzbeauftragte stellt klar, dass sich die Aufsichtspflichten seiner Behörde im Bereich der Videografie zu einem Arbeitsschwerpunkt entwickelt haben bzw. nach wie vor ein großer Arbeitsschwerpunkt sind. Dabei bestimmen Eingaben zu Fällen im Kontext Videoüberwachung einen Großteil der behördlichen Tätigkeit. Hierbei sind Nachbarschaftsstreitigkeiten ebenso vertreten wie die Verwendung von sogenannten Dashcams oder Helmkameras im öffentlichen und teilweise fließenden Verkehrsraum, aber auch das Anbringen von nicht funktionierenden Videokameras, die dennoch eine Überwachung von nicht eigenen privaten Räumen suggerieren. Ein weiteres Aufgabenfeld des obersten sächsischen Datenschützers ist die Begleitung von Rechtsetzungsvorhaben. Hier waren im Berichtszeitraum Stellungnahmen zum E-Government-Durchführungsgesetz, zum Sächsischen Schulgesetz, natürlich zu den Sächsischen Corona-SchutzVerordnungen oder dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag zu erbringen. Der Bereich der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung wurde ebenfalls besonders betrachtet. Eine erste Frage, die sich sicherlich der eine oder andere auch von Ihnen gestellt haben mag, war jene, was mit den personenbezogenen Daten aus den Corona-Tests geschieht. Damit wären wir bei dem bestimmenden Thema des Jahres 2020 rund um die Corona-Pandemie und ihre Bekämpfung. Die pandemische Lage stellt aus mehreren Gründen eine nie da gewesene Herausforderung der Datenschutzbehörde dar. Teilweise waren diese Themenkomplexe von weitreichenden Diskussionen in der Öffentlichkeit begleitet. Zur Eindämmung der Pandemie galt es, Wege zu finden, mit denen die sichere Weiterleitung von Gesundheits- und Krankendaten gewährleistet werden kann. Auch die Sammlung solcher coronabedingter Daten etwa für Gastronomiebetriebe, Arbeitgeber im Allgemeinen, Hotels, Räume des öffentlichen Lebens, Datensammlungen zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung mussten gesichert werden, ohne dass es dazu valide gesetzliche Regelungen gab, auf die man hätte zurückgreifen können. Hier kamen elektronische Applikationen ebenso ins Spiel wie Sammlungen von handgeschriebenen persönlichen Daten. Nicht zuletzt lagen die Herausforderungen durch Homeoffice oder Homeschooling in ihrer Intensität und der Breite der Anforderungen weit über dem bisher Gekannten, wenn auch weniger aufseiten von Verschriftlichung personenbezogener Daten als auf jener der IT-Sicherheit. Damit einher ging allerdings auch ein erheblicher Zeitdruck, möglichst schnell valide Lösungen zu finden, deren künftige Anwendbarkeit ebenfalls als gesichert gelten konnte. Ähnliches ist für die Verwendung, Aufbewahrung oder gar Speicherung von personenbezogenen Daten, die im Kontext der Kontaktnachverfolgung in der Corona-Pandemie erhoben wurden, festzustellen. Über die Herausforderungen in der Sache und die unbestrittene Notwendigkeit des Datenschutzes darf jedoch die immer wieder auftretende Komplexität der Güterabwägung nicht unterschlagen werden. Die Sicherung des Datenschutzes auf der einen Seite kollidiert oft mit der Sicherung anderer Güter und berechtigter Interessen auf der anderen Seite. Im Falle der Corona-Pandemie war es beispielsweise gut sichtbar, wenn die Wahrung des Datenschutzes mit dem ebenfalls bedeutsamen Interesse, so sicher und schnell wie möglich das Ziel des Bevölkerungsschutzes mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erreichen, konkurriert. Dem kann nur dadurch begegnet werden, dass mit größter Sorgfalt und Umsicht jedes Mal neu zwischen den widerstreitenden Gütern abgewogen wird. Im Berichtszeitraum ist auch der Vorsitz Sachsens in der Datenschutzkonferenz zu erwähnen. Was als loses Treffen einzelner Datenschützer der Länder Ende der Siebzigerjahre begonnen hat, ist inzwischen zu einer nicht mehr wegzudenkenden Institution der deutschen Datenschutzbehörden geworden. Ich freue mich daher über den erfolgreichen Vorsitz des Sächsischen Datenschutzbeauftragten bei der Datenschutzkonferenz der Länder während des Berichtszeitraums. Corona machte auch hier einer Jubiläumskonferenz im November einen Strich durch die Rechnung, hätte doch eine Präsenzveranstaltung Ihre Kollegen alle nach Dresden geführt. Zum Aufkommen der Fälle, die bei Ihnen anlaufen, ist grundsätzlich zu sagen: Rund 43 % der Aufgaben und Tätigkeiten der Behörde befassen sich mit Beschwerden, Eingaben und Anfragen. Besonders hervorzuheben ist in diesem Berichtsjahr jenes Aufkommen inhaltlicher und organisatorischer Arbeit als Vorsitzender der Datenschutzkonferenz, für die der Sächsische Datenschutzbeauftragte fast ein Fünftel der Vorgänge aufgewendet hat. Insgesamt hat sich im Vergleich zu vorhergehenden Berichtszeiträumen das Schriftgutaufkommen kontinuierlich verstärkt. 2020 konnte der Datenschutzbeauftragte den gesetzlichen Aufgaben noch immer nicht vollumfänglich nachkommen. Die Personalentwicklung zeigt sich von 22 Stellen im Jahr 2017 auf nunmehr 31 Planstellen im Jahr 2020. Demgegenüber stand eine Verdreifachung der Vorgänge. Hier sei darauf hingewiesen, dass der Sächsische Landtag mit seinen Entscheidungen zum Staatshaushalt wesentlich dazu beigetragen hat, dass dieser Aufwuchs erfolgen konnte. Ich glaube, das war eine richtige Entscheidung dieses Hohen Hauses. Herr Schurig, Sie haben es vorhin angesprochen. Sie haben eben zum letzten Mal vor uns gesprochen. Ich möchte Ihnen, werter Herr Schurig, herzlich danken. Sie haben mit Ihrer Arbeit und der Ihrer Behörde deutlich darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig und unabdingbar die Aufgaben Ihrer Behörde sind. Ich möchte mich für Ihren Dienst im Namen der Datensicherheit und damit einer wichtigen Säule der demokratischen Verfasstheit unseres Landes von Herzen bedanken. Es war sicher immer wieder eine Zeit besonders starker Herausforderungen, wenn auch die des vergangenen und laufenden Jahres mit die anspruchsvollsten gewesen sein mögen. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft und die Ihrer Behörde, dass sie so stark und unverzichtbar agieren kann, wie sie es unter Ihnen tut, und dass Ihre Arbeitsleistung durch die Fortsetzung in Ihrem Sinne eine besondere Würdigung erfährt. Es zeigt sich nach wie vor die Notwendigkeit eines starken Datenschutzbeauftragten, der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger betreffs der Sicherung ihrer eigenen Daten entschieden vertritt, zugleich jedoch mit Umsicht und Fingerspitzengefühl, einer gesunden Portion Realismus und Rechtsexpertise zu prüfen und abzuwägen weiß. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit, lieber Herr Schurig, auch im Namen meiner Fraktion. Ich kann dem Hohen Hause die Kenntnisnahme des Datenschutzberichtes 2020 empfehlen. Herzlichen Dank. (Beifall des ganzen Hauses) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Markert für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion bitte ich jetzt Herrn Teichmann.
