Frank Richter
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Köditz, im Namen der SPDFraktion darf ich Ihnen sagen: Natürlich teilen wir das Anliegen Ihres Antrages und viele Argumente, die vorgetragen wurden, hundertprozentig. Vor wenigen Tagen strahlte der Mitteldeutsche Rundfunk einen TV-Beitrag aus. Vielleicht haben Sie ihn gesehen. Das war ein Beitrag über das 20-jährige Jubiläum der Einweihung der Dresdner Synagoge. Damals, vor 20 Jahren, war das ein Fest. Es war eine Auferstehung. Es war eine so große Freude, dass sich angemessene Worte kaum finden ließen. Was ist in der Zwischenzeit geschehen? Schon wenige Jahre nach der Einweihung der neuen Synagoge hier in Dresden im Februar 2005 fand in unserer Landeshauptstadt einer der europaweit größten Aufmärsche von Neonazis statt. Der Protest gegen die Erlaubnis dieses Aufmarsches, auch von Mitgliedern der jüdischen Gemeinde vorgetragen, blieb mit Hinweis auf das Demonstrationsrecht erfolglos. Wieder hatten Juden Angst, weil Neonazis auch an der Synagoge vorbeimarschieren durften. Im genannten TV-Beitrag kam auch Nora Goldenbogen zu Wort, die Vorsitzende der Gemeinde, jetzt die Vorsitzende der jüdischen Gemeinden in Sachsen. Ich zitiere ihre Worte im Beitrag sinngemäß: Vor 20 Jahren, also bei der Einweihung der Synagoge, hätte ich mir nicht vorstellen können, wie schnell es gehen kann, dass Juden in Sachsen wieder Angst um ihre Existenz haben müssen. Seither hat es eine besorgniserregende Entwicklung gegeben. Ja, Frau Köditz, Sie haben mit Recht darauf hingewiesen. Sie haben recht, wenn Sie laut und öffentlich feststellen: Der Antisemitismus ist ein Krebsgeschwür am Korpus unserer Gesellschaft. Dieser Krebs kann tödlich sein. In Halle an der Saale war es nur eine Tür, die die dort versammelten Juden gerettet hat. Weil das so ist, kann und muss jeder vernünftige Mensch das Anliegen teilen, das dem vorliegenden Antrag meiner Wahrnehmung nach zugrunde liegt. Gleichwohl steht die Frage, ob die Einführung der Institution eines hauptamtlichen Antisemitismusbeauftragten die richtige politische Reaktion darstellt. Ich meine: nein. Warum? Die Staatsregierung hat bereits einen Beauftragten für das Jüdische Leben. Ich muss das jetzt im Einzelnen nicht noch einmal ausführen. Meine Vorredner haben es getan. Dieser setzt sich weisungsfrei und unabhängig auch gegen Antisemitismus ein. Allen ist klar, dass er mit dieser Aufgabe nicht alleingelassen werden darf. Im Gegenteil, der Kampf gegen den Antisemitismus muss eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, ansonsten geht dieser Kampf verloren. Die Einführung eines solchen Beauftragten könnte natürlich viel Gutes bewirken, sie birgt aber auch die Gefahr einer falschen Beruhigung – Sie merken, dass ich diesbezüglich sehr ambivalent argumentiere –, einer Beruhigung durch eine Delegierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. In der von der SPD angeregten Debatte im Juni dieses Jahres sagte Franz Sodann, der kulturpolitische Sprecher Ihrer Fraktion – ich zitiere ihn –, dass es vor allem zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure sind, die in vielfältigen Formen das jüdische Leben bekanntmachen und sich gegen Antisemitismus einsetzen. Das ist richtig. Man kann sicher darüber streiten, ob der Beauftragte für das Jüdische Leben ausreichend genug ausgestattet ist, auch darüber, ob der die richtigen Akzente setzt. Frau Hammecke hat gerade gesagt, dass wir es im nächsten Doppelhaushalt neu diskutieren werden. Die Zahlen, die ich mir für dieses und nächstes Jahr habe zuarbeiten lassen, auch die finanzielle Ausstattung der Informations- und Beratungsstelle für Betroffene des Antisemitismus, sind ja nicht gering. Der Beauftragte kann auch im Programm „Weltoffenes Sachsen“ Gelder für seine Arbeit abfassen. Auch die Gelder, die dort abgefasst wurden, sind nicht gering. Für 2023 und 2024 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 150 000 Euro jährlich ausgewiesen. Woran wir festhalten möchten, ist die positive Ausrichtung der staatlichen Beauftragung, nicht gegen den Antisemitismus, sondern für das jüdische Leben, für die Integration von Jüdinnen und Juden in unserer Gesellschaft. Das ist eine dauerhafte und eine bejahende Aufgabe. Ich meine – bei den vielen Kontakten, die ich in jüdischen Gemeinden habe –, dass auch unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger diese Ausrichtung unterstützen. Noch ein Gedanke: Die staatliche Institutionalisierung eines Anliegens steht immer in der Gefahr der Perpetuierung. Die Institution eines Antisemitismusbeauftragten müsste im Prinzip das Ziel verfolgen, sich selbst überflüssig zu machen. Meine Damen und Herren, ich kenne keine Institution – schon gar keine zur Bekämpfung eines gesellschaftlichen Problems –, welche ernsthaft die Selbstabschaffung betreiben würde. Daher rührt auch eine gewisse Skepsis. Ein letzter Gedanke aufgrund der kurzen Zeit: Mich treibt die Frage um, ob es sich bei diesem Antisemitismusproblem nicht um ein gesellschaftliches Problem handelt, wenn wir es isoliert betrachten und nicht die richtige Antwort geben. Es ist möglicherweise ein spezielles Symptom einer ganz allgemein orientierungslosen, auseinanderdriftenden, unsolidarischen, in vielerlei Hinsicht ungebildeten und unzivilisierten sowie zunehmend aggressiven Gesellschaft. Hier landen wir bei Sozialpolitik, Bildungspolitik, Kulturpolitik, auch bei Integrationspolitik. Spätestens bei diesen Debatten, das verspreche ich Ihnen, komme ich gern auf Ihr Anliegen zurück. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Richter sprach für die SPD-Fraktion. – Damit haben wir die erste Rederunde absolviert. Wir könnten nun in eine zweite Runde einsteigen. Ich frage die Fraktionen, ob noch Redebedarf besteht. – Die Fraktion DIE LINKE hat keinen Bedarf. Die CDU? – Sehe ich auch nicht. AfD? – Sehe ich ebenfalls nicht. BÜNDNISGRÜNE? – Nicht. SPD? – Auch nicht. Damit übergebe ich an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Piwarz, bitte schön.
