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Dr. Claudia Maicher

GRÜNE 18.11.2021 Sitzungen 7/38

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir BÜNDNISGRÜNEN lehnen diesen Antrag entschieden ab, weil er einen politischen Eingriff in die Kunstfreiheit darstellt. Das Grundrecht der Kunstfreiheit gilt für Museen ebenso wie für die zeitgenössische Kunst. Und die AfD-Fraktion will hiermit in die inhaltliche Arbeit der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden eingreifen, sie unter staatliche Kontrolle bringen. Nichts anderes steht in diesem Antrag. Ich frage mich: Was soll dann als Nächstes reglementiert werden? Soll die Staatsregierung zukünftig auch den Veranstaltungskalender der SKD freigeben? Das werden wir niemals zulassen. Das sollten wir als demokratische Kräfte nicht zulassen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich frage mich auch, wo das Problem liegt. Die SKD prüfen bei der wissenschaftlichen Bearbeitung von Werksinformationen auch diskriminierende Begriffe. Diese werden in der Online Collection nicht einfach stehengelassen, sondern erscheinen zunächst verdeckt. Eine Triggerwarnung vermittelt die Distanzierung von der überlieferten Sprache. Wer es will, klickt einmal auf den Begriff. Keine Spur von Zensur. Die AfD-Fraktion vermutet hinter den Sternchen und einer Triggerwarnung – das haben Sie ja heute hier ausgeführt – „eine Überheblichkeit gegenüber Weltbild und Wertevorstellung vergangener Jahrhunderte“. Ich gehe davon aus, dass unser heutiges Handeln zuallererst dem Wohl der heute und zukünftig lebenden Menschen gilt und weniger – sagen wir – einem Kunstsammler aus dem 18. Jahrhundert. Seine Ansichten mögen zu seiner Zeit Normalität gewesen sein. Das heißt aber nicht, dass wir seine damalige Sprache und die Weltbilder dahinter heute so behandeln müssten, als seien sie sakrosankt. Das wäre eine falsche Herangehensweise auch an unser politisches Handeln. Und ein Museum ist keine Zeitkapsel, es ist eine öffentliche Einrichtung und hat als solche eine gesellschaftliche Verantwortung, und unsere Gesellschaft ist im Wandel, ob Ihnen das gefällt oder nicht. Es werden heute immer weniger solcher Begriffe akzeptiert, die Menschen herabsetzen. Ein Museum kann sich aus einer solchen allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung nicht herausnehmen. Ein Kunstmuseum verbindet dabei kunsthistorische Forschung und Sammlung mit den Aufgaben der Ausstellung und Vermittlung. Es produziert somit öffentliche gemeinwohlorientierte Inhalte und hat auch einen Bildungsauftrag. Da ist es doch völlig klar, dass rassistische Sprache nicht einfach in der Online Collection fortgeschrieben wird. Diese Praxis steht dem kunsthistorischen Auftrag auch nicht entgegen. Wo entsteht denn eine Verzerrung historischer Wirklichkeit, wenn etwas als verdeckt kenntlich gemacht wird und sehr leicht auch wieder angezeigt werden kann? Dadurch wird doch die Historie des Begriffes erst sichtbar. Es ist für mich auch nachvollziehbar, dass die SKD eine Abstufung vornehmen, wonach historische Titel erhalten bleiben, Werksbeschreibungen aber angepasst werden. Da wird ganz klar auch eine Grenze definiert. Und ich sage auch, ob ein bestimmter Begriff nun zum Nachvollzug der Rezeptionsgeschichte eines Werks benötigt wird oder nicht, das überlassen wir doch lieber den Fachleuten und nicht, mit Respekt für ihre Arbeit, der Staatsministerin Klepsch. Wir werden als Politik auch nicht einen fachlich notwendigen Prozess unterbinden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr für eine offene Diskussion dieser Fragen, denn es ist wichtig, dass die professionellen Entscheidungen öffentlich begründet werden. So kann erläutert werden, dass hier Menschen vor Diskriminierung geschützt werden sollen und dass ein Nichthandeln auch ein Signal der Akzeptanz von Rassismus sein könnte. Es ist aber auch wichtig, dass dabei ein wohlüberlegter Weg gesucht wird und Geschichte nicht leichtfertig überschrieben wird. Es versteht sich von selbst, dass hier ein „Alles bleibt wie es ist“ nicht der Ausgangspunkt sein kann und ganz ohne Irritationen und ohne Zumutungen geht es dabei nicht. Es braucht diesen leider auch anstrengenden, aber wichtigen Aushandlungsprozess auch im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die SKD und ihre Generaldirektorin Prof. Marion Ackermann engagieren sich sehr stark in dieser Frage. Die mediale Debatte hat durch ihre Gesprächsoffenheit deutlich an Tiefe gewonnen. Interessierte finden Erläuterungen auf den Startseiten der SKD, und dieses Vorgehen soll auch in der Online Collection noch transparenter gemacht werden. Auch in der Fachöffentlichkeit findet natürlich diese Debatte statt. Es gibt unterschiedliche Stimmen, es gibt aber auch viel Zuspruch. Und überhaupt – und das wurde auch schon gesagt – ist die SKD kein Sonderfall. Ihre Praxis ist in einen internationalen Austausch eingebettet. Ähnliche Standards finden Sie in vielen Museen – Kollege Nowak hat es schon gesagt – im Rijksmuseum in Amsterdam, im Musée d’Orsay in Paris, im British Museum in London. Es ist also falsch zu unterstellen, die SKD tut hier irgendetwas Sachfremdes. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag, so wie er hier vorliegt, würde rassistische Sprache quasi unter Schutz stellen und gefährdet dabei grundsätzlich die Kunstfreiheit, und das lassen wir BÜNDNISGRÜNEN niemals zu. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich das Wort an die SPD-Fraktion. Kollege Richter, bitte schön.

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