Andreas Nowak
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der AfD, wenn man sich Ihren Antrag durchliest und Ihrer Rhetorik hier im Plenum zuhört, könnte man denken, der Untergang des Abendlandes stehe nicht unmittelbar bevor, sondern habe bereits stattgefunden. Man gewinnt den Eindruck, Dutzende von beseelten Kunsthistorikern schreiten durch die Staatlichen Kunstsammlungen und freuen sich über jedes Bild, das sie umbenennen können. Das ist natürlich grober Quatsch. Schauen wir uns die tatsächliche Lage einmal an. Die Aufgaben von Museen sind Sammeln, Bewahren, Forschen und Vermitteln. (Zurufe von der AfD) Dabei geht es um Kunst, um Wissenschaft, um Forschung und um Lehre. Das sind genau die Bereiche, die im Grundgesetz in Artikel 5 Abs. 3 geschützt sind. „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Bei der Lehre entbindet die Freiheit „nicht von der Treue zur Verfassung“. Das steht darin geschrieben. Es ist wichtig, daran einmal zu erinnern; denn es ist in Ihrem Licht sehr bezeichnend, was Sie mit dem Antrag von der Sächsischen Staatsregierung verlangen: Die Staatsregierung soll gegen das Grundgesetz agieren. Denn die Freiheit von Forschung und Lehre gilt auch für staatliche Museen. Genau das wollen Sie offenbar ändern, und das ist mit uns nicht zu machen, und zwar nicht nur des Grundgesetzes wegen, sondern auch weil die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden keine Provinzbuden sind, die im luftleeren Raum agieren, sondern ein Museumsverbund von Weltruf. (Zuruf von der AfD) Sie stehen auf derselben Stufe wie zum Beispiel das Victoria and Albert Museum in London, die Eremitage in Sankt Petersburg, der Louvre in Paris, das Smithsonian in Washington, die Uffizien in Florenz oder das Rijksmuseum in Amsterdam. In der internationalen Museumsgemeinschaft ist Provenienzforschung keine Erfindung aus Dresden, sondern international intensiv diskutiert, und daran beteiligen sich die Kunstsammlungen auch. Sie sind ein Verbund von 15 Museen. Sie verfügen über einen Bestand von mehr als 1,5 Millionen Werken unterschiedlichster Epochen, von denen gegenwärtig 1,4 Millionen in der Museumsdatenbank digital erfasst wurden. Diese Datenbank wird seit 2008 im Rahmen der Provenienzforschung im sächsischen Bestand gefüllt, und die Provenienzforschung in den Museen und Bibliotheken stellt eine wichtige Aufgabe dar, um die Herkunft, die Besitzverhältnisse, aber auch Eigentumsfragen und Herkünfte zu erforschen und zu erklären. Hier zeigt sich im Übrigen schon der ganze Unsinn Ihres Getöses, denn es geht um 143 Werke von 1,5 Millionen Exponaten. Das sind 0,009 %. Es sind auch keine Umbenennungen, sondern die alten Titel sind weiter verfügbar. Es sind lediglich Kontextualisierungen. (Zuruf von der AfD) Die Staatlichen Kunstsammlungen stehen bei der Provenienzforschung im regen Austausch mit Vertretern der internationalen Museumslandschaft und verfolgen gemeinsame wissenschaftliche Projekte. In diesem Zusammenhang muss man die Diskussion um die Kontextualisierungen von Kunstwerken und deren Benennungen stellen. Gleichwohl müssen sich diese wissenschaftlichen Projekte in die Kernaufgaben eines staatlichen Museums einfügen und diesem Rechnung tragen. Sammeln, Bewahren, Forschen und Vermitteln müssen im Gleichklang musealer Arbeit stehen, auch wenn dem Nachweis der Herkunft eine besondere Rolle zukommt. Die CDU-Fraktion steht einer undifferenzierten Umbenennung oder Weiterbenennung von Kunstwerken ohne wissenschaftliche Betrachtung und einer Veränderung von Ausstellungen im Hinblick auf die betroffenen Exponate durchaus kritisch gegenüber. Wir ignorieren aber anders als Sie nicht, dass es eine gesellschaftliche und vor allem eine wissenschaftliche Diskussion um historische Begriffe und deren aktuelle Einordnung in gesellschaftliche Entwicklungen gibt. Das gab es übrigens schon immer, das ist quasi Lebenswirklichkeit, und vor diesem Hintergrund ist auch die Provenienzforschung zu sehen. Sie sollte sich daher breiter aufstellen als bisher und neben der Kolonialzeit und der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland auch die Zeit nach 1945 in den Blick nehmen. Kunstwerke sind Zeitzeugen verschiedener Epochen, Spiegel der damaligen gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse. Das zu vermitteln und in den Kontext mit heutigen gesellschaftlichen Sichtweisen und demokratischen sowie humanistischen Grundlagen unserer Gesellschaft zu stellen, ist Aufgabe der Staatlichen Museen im Rahmen ihrer Vermittlungsaufgabe, und darunter ordnet sich auch die Kontextualisierung von Kunstwerken durch die SKD ein. Begriffe vergangener Epochen sollen im Rahmen der Wissensvermittlung und der kulturellen Bildung dabei in einen aktuellen Kontext gestellt und mit Blick auf die heutige Zeit einer wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bewertung unterzogen werden. Die betreffenden historischen und nicht mehr zeitgemäßen Begriffe von Titeln betroffener Kunstwerke sind dabei im Rahmen der Ausstellungstätigkeit nicht zu tilgen, sondern sie sollen ausgewiesen bleiben. Das gilt auch für die digitale Erfassung. Sie brauchen jedoch eine entsprechende Kennzeichnung und können so den aktuellen Kontext besser abbilden. Betroffene Kunstwerke sind Teil unserer Vergangenheit und müssen Bestandteil der Ausstellungen der sächsischen Museen im Verbund der SKD bleiben. Nur so kann eine objektive und gesellschaftskritische Auseinandersetzung für Besucher und Kunstinteressierte gewährleistet werden. Ein reines Negieren dieser Bestrebungen der SKD, wie von Ihnen in diesem Antrag gefordert, wird der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Aufgabe der Kunstsammlungen nicht gerecht. Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Vor 18 Jahren saß ich einmal in einem Seminar beim legendären SKD-Generaldirektor Martin Roth. Da ging es um Museumsmanagement und damit um die Vermittlung, und zur Vermittlung gehört immer auch Kommunikation. Damit sind wir bei dem Punkt, der an dieser Stelle zu kritisieren ist: die begleitende Kommunikationsarbeit der SKD zu diesem Thema. Die ist freundlich formuliert als suboptimal zu bezeichnen. Dieses Kommunikationsversagen hat die aufgeregte Presseberichterstattung und diesen grundgesetzwidrigen Antrag überhaupt erst möglich gemacht; denn den Skandal, den die AfD hier formuliert, gibt es so gar nicht, aber es war ein Leichtes, ihn zu konstruieren. (Lachen bei der AfD) Dem begnadeten Kommunikator Martin Roth, der nie nur in Dresden, sondern immer auch in der Welt zu Hause war, wäre so ein Kommunikationsfehler nicht passiert. Die SKD sollten aus diesen Vorgängen lernen. Wir werden jedenfalls diesen Antrag auch in seinem Sinne ablehnen. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Nowak sprach für die CDU-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Sodann, Fraktion DIE LINKE.
