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Jörg Dornau

AfD 18.11.2021 Sitzungen 7/38

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Die regierungstragenden Fraktionen der Kenia-Regierung beglückten uns an dieser Stelle wieder einmal mit einem Antrag mit reichlich Textschwall; jedoch ist hierbei das Anliegen umso wichtiger. Es sollte allen klar sein, dass wir in Sachsen nach 30 Jahren CDURegierung ein grundsätzliches Problem mit Schlachtungsund Vermarktungsstrukturen bei Schaf-, Rind- und Schweinefleisch haben. Wenn ein sächsischer Bauer seine Rinder vermarkten möchte, bleibt ihm oftmals als nächster Schlachthof die Lieferung nach Altenburg in Thüringen. Beim Absatz von Schweinen sieht es auch nicht besser aus. Dazu ist oft die Verbringung nach Weißenfels in Sachsen-Anhalt die einzige Lösung. Dagegen fristen sächsische Klein- und Kleinstschlachtstätten ein karges Dasein, was vielerlei Gründe hat. Zunächst gibt es eine große Diskrepanz zwischen der verlautbaren Meinung vieler Verbraucher, Produkte nach höheren Tierwohlstandards kaufen zu wollen und letztendlich bei diesen Produkten den Kauf auch zu tätigen. Das zeigen aktuelle Untersuchungen, bei denen in Befragungen 40 bis 80 % der Verbraucher angaben, Bio- oder Tierwohlprodukte zu kaufen, aber nur 16 % der gleichen Kundengruppe im Supermarkt dann das teurere Tierwohlfleisch einkaufen. Ein Ausdruck dieses Kaufverhaltens ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten der ruinöse Preiskampf, bei dem sich Tierhalter und Kleinstverarbeiter scheinbar machtlos wenigen überregionalen Schlachtkonzernen mit ihren Hauspreisen und den Lebensmitteleinzelhandelskonzernen mit ihren Preisdiktaten konfrontiert sehen. Diese grundlegende Unehrlichkeit im Verbraucherverhalten müssen wir als Vertreter der Politik stets berücksichtigen. Da gilt es auch für Sie, Herr Minister Günther, bei biologischer oder konventioneller Erzeugung nicht einseitig an der realen Nachfrage vorbei eine bestimmte Erzeugungsform zu bevorteilen. Ein weiteres Problem sind die Errichtung und Betreibung von Kleinstschlachtstätten. Das stellt natürlich die überbordende Bürokratie und die Auflagenwulst dar; angefangen bei baurechtlichen Vorgaben, Tierschutzschlachtverordnungen über nationale Lebensmittel- und Tierlebensmittelhygieneverordnungen bis hin zur Lebensmittelkennzeichnung und dem Gewerberecht. Nicht zuletzt stellt gerade für kleine Landwirtschaftsbetriebe die außerordentlich komplizierte Einzelfallgenehmigung für jeden einzelnen Kugelschuss bei Weidetieren eine sehr große Hürde dar. Diese Litanei an Verordnungen und Vorschriften mögen ja lobenswerte Ziele verfolgen und ursprünglich einen sinnvollen Ansatz darstellen, jedoch werden durch die gewachsene Gesamtheit der Vorgaben besonders kleine Betriebe und Erzeuger massiv benachteiligt, da für diese Kleinstbetriebsformen der administrative Aufwand zur vorschriftkonformen Betriebsgestaltung einen verhältnismäßig größeren Anteil ihrer Kosten darstellt, als dies bei größeren Schlachtbetrieben der Fall ist. Nichtsdestotrotz ist in den vergangenen Jahren bei Verbrauchern ein Trend hin zu mehr regional erzeugten Fleischprodukten festzustellen. Nichtsdestotrotz ist auch ein Verbraucherwunsch hin zu kurzen Transportwegen für Lebensmittel und natürlich für unsere Schlachttiere festzustellen. Der Kunde will wissen, woher zum Beispiel seine Bratwurst kommt. Er will seine Bratwurst auch von einem Mäster und Schlachter kaufen, deren Stall- oder Schlachtstädte er bestenfalls auch besuchen kann. Der Mäster bzw. der Schlachter will in seiner Region ein qualitativ hochwertiges Lebensmittel anbieten. Von daher ist das Grundanliegen, die regionale und mobile Viehschlachtung auszubauen, zu unterstützen. Allerdings stehen beim Inhalt Ihres Antrages noch einige Fragezeichen, denen ich mich in der zweiten Rederunde widme. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Mertsching.

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