Andreas Heinz
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich zuerst etwas zum Verfahren sage. Die Aufgabe des Petitionsausschusses ist es, das Handeln staatlicher Institutionen zu überprüfen, und zwar dahingehend, ob die entsprechende Institution ihr Ermessen zum Wohle des Bürgers ausgeübt hat. Die vorliegende Petition zur Veränderung des Naturschutzgesetzes ging überhaupt nicht in diese Richtung, sondern die Petentin begehrte: Sie hat sich zum einen über ihre Nachbarn beschwert, die die Bäume zu hochwachsen lassen und deshalb keine Sonne mehr auf ihr Grundstück komme, zum anderen begehrte sie die angesprochene Rücknahme des Gesetzes, weil sie befürchtet, die Nachbarn müssen die Bäume nicht wieder entfernen, was sie sowieso nicht wollen. Das heißt also, die Petition war nicht anders zu bescheiden, staatliches Handeln war hier überhaupt nicht zu bewerten, sondern es bestand die Bitte darin, Gesetze zu verändern. Gesetze kann der Landtag verändern. Wenn Sie also den Gesetzeszustand ändern wollen, kann ich nur empfehlen: Bringen Sie einen entsprechenden Gesetzentwurf ein und suchen Sie die nötigen Mehrheiten. Zum Inhalt der angesprochenen Naturschutzänderungen: Wir hätten es auch für entbehrlich gehalten, haben uns aber den Herzensangelegenheiten unserer Koalitionspartner als Teil eines Kompromisses bei anderen Gebieten wieder gefügt und sind dem damit nachgekommen. Unsere Befürchtungen, dass kein Baum mehr so groß wird, dass er jemals unter eine Baumschutzsatzung fallen würde, werden sich hoffentlich nicht bestätigen. Die Leute haben es aber begriffen und wollen genau diesen angesprochenen Bevormundungen aus dem Wege gehen. Ansonsten liegt es nach wie vor in der Hand der Kommunen, diese Satzungen wieder einzuführen oder nicht. Die Kommunen haben also noch die Freiheit, und die Bürger in den Kommunen müssen aufpassen, dass sie entsprechende Regelungen nicht erlassen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU)
