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Jörg Dornau

AfD 29.09.2021 Sitzungen 7/36

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Petition 07/01125/3 der aufgerufenen Sammeldrucksache bemängelt die Petentin die Einschränkungen aufgrund der Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes – zu Recht; denn neuerdings können Kommunen den Bürgern das Fällen der eigenen Bäume auf dem eigenen Grundstück verbieten. Die Regierung macht es möglich. Die Kenia-Koalition nennt dies – ich bitte um volle Aufmerksamkeit –, die Interessen des Naturschutzes mit jenen der Grundstückseigentümer in ein besseres Verhältnis zu bringen. Geht es der Regierung dabei tatsächlich um Naturschutz? – Wohl eher kaum. Es gab bereits eine solche Regelung. Diese wurde aber 2010 unter der CDU-geführten Koalition abgeschafft. Ob danach tatsächlich mehr Bäume gefällt wurden, weiß bis heute niemand. Anfang 2019 versuchten die GRÜNEN, die Liberalisierung rückgängig zu machen. Als Grundlage diente eine mehr als dünne Auswertung des BUND aus dem Jahre 2014. Der Gesetzentwurf scheiterte. „Man wolle den Bürgern auf ihren eigenen Grundstücken keine Verbote erteilen“, so die Begründung der CDU damals. Ein Jahr später und ohne neue Erkenntnisse wurden die Gesetzesänderungen dann doch durchgepeitscht. Auch der Sächsische Normenkontrollrat kritisierte – ich zitiere –: „Eine Analyse der Entwicklung vor und nach der Abschaffung der Regelung enthält die Änderung des Gesetzes nicht.“ Werte Kolleg(inn)en, wir reden hier von knapp 20 000 Stunden Zeitaufwand und von 10,2 Millionen Euro, die Sie den sächsischen Bürgerinnen und Bürgern aufgebrummt haben – pro Jahr wohlgemerkt. Wo war Ihr Herz für Bäume, als Sie unseren Gesetzentwurf zur Verhinderung der Windkraft im Wald abgelehnt haben? (Beifall bei der AfD) Ein großes Windrad im Wald bedeutet gleich tausend Bäume weniger. Das ist das Gegenteil vom Baumschutz, aber die nimmersatte Windindustrie fordert und die Regierung wird liefern – leider. Zukünftig könnte das bedeuten: Kahlschlag in sächsischen Wäldern und staatlich verordnete Wiederaufforstung auf Privatgrundstücken. Bei Fällung eines eigenen Baumes auf dem eigenen Grundstück können Ersatzpflanzungen angeordnet werden, Kosten: circa 500 Euro pro Baum; die Interessen des Naturschutzes mit jenen der Grundstückseigentümer in ein besseres Verhältnis bringen – von wegen. In Wirklichkeit geht es Ihnen um die Anpassung der Eigentumsrechte an die Vorlieben linksgrüner Nichteigentümer. Versetzen Sie sich einmal in die Lage eines Grundstücksund Baumbesitzers. Baumpflanzungen, Baumpflege und Grünschnittentsorgung kosten Zeit und Geld. Hinzu kommen verkehrssicherungsrechtliche Risiken. Welche Gegenleistung bekommt er für diese gesellschaftliche Leistung? – Nichts, Nullkommanichts. Trotzdem fällt kein Grundstückseigentümer einen Baum ohne triftigen Grund. Wir sagen ausdrücklich Ja zu mehr Baumschutz, wenn es sein muss, aber auf Privateigentum und dann mittels besserer Beratung oder finanzieller Anreize. Die Freude am Umverteilen, am Bevormunden und am Verbieten erfreut sich zunehmender Beliebtheit, offensichtlich neuerdings auch bei CDU und SPD. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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