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Norbert Mayer

AfD 29.09.2021 Sitzungen 7/36

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bei allem Beifall, den Sie heute den Mitgliedern des Petitionsausschusses für ihre Arbeit im letzten Jahr spenden, sind von mir als Vertreter der Opposition doch einige kritische Worte nötig. Nachdem sich der Petitionsausschuss Anfang 2020 konstituiert hatte, zeigte sich sehr schnell, dass wir als AfD auch hier dringend notwendige Arbeit leisten. Als Alternative haben wir oft eine andere Sicht auf viele Dinge. Die AfD versteht sich als Partei des Respekts vor den Bürgern und ihren Interessen – vor allem jener Bürger, die sonst von den politischen Eliten unbeachtet und ohne uns auch unsichtbar blieben. Mit diesem Anspruch haben wir 2014 die politische Bühne der Landespolitik in Sachsen betreten, und wir sind dem seither treu geblieben. Auch im Petitionsausschuss besteht unsere Aufgabe als größte und entschiedenste Oppositionsfraktion nicht darin, die Regierungsmeinung nach außen zu tragen. Zu allen Petitionen erhalten wir eine Stellungnahme der Staatsregierung – oft sehr detailliert und gründlich. Dafür ein Dank an die dortigen Mitarbeiter. Dennoch ist es für uns nicht der Stein der Weisen. Sie kann nicht mehr sein als eine wertvolle Hilfestellung, um das Anliegen des Petenten besser beurteilen zu können. Jede Stellungnahme enthält auch immer eine Empfehlung, ob der Petition zum Beispiel abgeholfen werden kann oder nicht. Dem wird man als frei gewählter Abgeordneter nun folgen oder eben auch nicht. Was wäre ein Petitionsausschuss wert, wenn er immer nur die Meinung der Regierung wiedergeben würde? Natürlich steht die AfD auch im Petitionsausschuss auf der Seite der Bürger und nimmt nicht automatisch die Empfehlungen der Staatsregierung an. Gibt es denn einen besseren Ort, an dem wir Regierungs- und Verwaltungshandeln am konkreten Beispiel kritisch hinterfragen können, als den Petitionsausschuss, wo die Auswirkungen von staatlichem Handeln auf die Bürger konkret und fassbar werden! Besonders wurde das deutlich bei den zahlreichen Petitionen zu Corona-Maßnahmen und -Hilfen im vergangenen Jahr. Von den 2020 insgesamt eingegangen 592 Petitionen betrafen 97 das Thema Corona, also fast jede sechste. Die Petenten brachten ihre generelle oder teilweise Ablehnung der Corona-Maßnahmen zum Ausdruck und wiesen auf Widersprüche und Lücken in den Regelungen hin. Es zeigt sich auch hier, dass viele Bürger mit den zum Teil gravierenden Grundrechtseingriffen nicht einverstanden sind. Die AfD-Fraktion hätte auch an dieser Stelle gern mehr für die Bürger getan, den Bürgern mehr Respekt entgegengebracht, den im Grundgesetz verankerten Grundrechten mehr Beachtung verschafft – als Abwehrrechte des Bürgers gegen einen übergriffigen Staat. Für uns als Opposition sind mit den gesetzlichen Regelungen und mit den Mehrheitsverhältnissen im Ausschuss Grenzen gesetzt. Dennoch richten wir bis heute besonderes Augenmerk auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Leider wird der Grundsatz zunehmend verbessert, dass besonders schwere Grundrechtseingriffe auch einer besonders stichhaltigen Begründung und einer umfassenden Argumentation bedürfen. Hier werden nach unserer Meinung die Petenten zu oft mit Allgemeinsätzen abgespeist und ihre Argumente zu wenig gewürdigt. Der Petitionsausschuss war und ist bis heute ein Spiegelbild des öffentlichen Umgangs mit Corona und den kritischen Stimmen zu den verordneten Maßnahmen. Wir hätten uns auch hier eine ergebnisoffene Auseinandersetzung mit den zahlreichen kritischen Stimmen aus der Wissenschaft und der Praxis gewünscht. (Beifall bei der AfD) Die schnelle Abfolge immer neuer Corona-Schutz-Verordnungen machte uns die Arbeit nicht leicht. Bevor der Ausschuss dem Petenten eine Entscheidung über sein Anliegen mitteilen konnte, hatte sich oft die Rechtsgrundlage schon wieder geändert. Die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen, gegen die sich die Petitionen richteten, waren häufig wieder abgeändert, verschärft oder – leider viel zu selten – weggefallen. Nicht nur beim Thema Corona vertrat die AfD eine andere Meinung. Beispielsweise war eine Petition zum Thema Nitratmessstellennetz für uns Anlass, erstmals in dieser Wahlperiode von unserem Rederecht zu einer Petition im Plenum Gebrauch zu machen. Auch dabei geht es uns um den Respekt vor den unmittelbar betroffenen Menschen. Neben der Anzeige einer abweichenden Meinung ist das für uns als Opposition die einzige Möglichkeit, den Petenten und der Öffentlichkeit unsere gegensätzliche Sichtweise auf eine Petition nahezubringen. (Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Mayer?

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