Anna Gorskih
Auszahlung der Mittel aus dem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ (Frage Nr. 2) Vorbemerkung: In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 3. Juni 2021 heißt es, das Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ könne in die praktische Umsetzung gehen, eine „entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung über 1,29 Milliarden Euro hat der Freistaat Sachsen unterzeichnet. Junge Menschen in Sachsen können danach in Kürze von den zusätzlichen Angeboten in Höhe von rund 5,6 Millionen im Bereich der Schulsozialarbeit und Schulverweigerung profitieren. Darüber hinaus sollen Freiwilligendienstleistende (zum Beispiel im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr) Kinder und Jugendliche bei Bedarf gezielt in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen. Auch für den Ausbau der Kinder- und Jugendfreizeiten, der außerschulischen Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt sind ebenfalls Mittel in Höhe von rund 8,09 Millionen Euro vorgesehen. [...] Über den Start wird das Sozialministerium weiter informieren, sobald die restlichen Detailfragen geklärt sind.“ Fragen an die Staatsregierung: 1. Inwiefern können die Mittel, trotz des Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung, zweckgebunden („zweckgebunden“ heißt in diesem Fall der realen Umsetzung der im Aktionsprogramm formulierten Ziele „Ausweitung bestehender Programme“, „finanzielle Unterstützung/Entlastung von Familien“ sowie „zusätzliche Maßnahmen und Angebote zur Förderung von Kindern und Jugendlichen“ verpflichtet) an die Kommunen ausgewiesen werden und wofür werden diese Mittel verwendet? 2. Wird eine Auszahlung der Mittel von den Kommunen an freie Träger der Jugendhilfe zur Gestaltung von Ferienmaßnahmen noch vor Beginn der Ferien in Sachsen möglich sein?
