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Anna Gorskih

Die Linke 22.07.2021 Sitzungen 7/35

Mittel aus dem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ (Frage Nr. 1) Vorbemerkung: In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 3. Juni 2021 heißt es, das Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ könne in die praktische Umsetzung gehen, eine „entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung über 1,29 Milliarden Euro hat der Freistaat Sachsen unterzeichnet. Junge Menschen in Sachsen können danach in Kürze von den zusätzlichen Angeboten in Höhe von rund 5,6 Millionen im Bereich der Schulsozialarbeit und Schulverweigerung profitieren. Darüber hinaus sollen Freiwilligendienstleistende (zum Beispiel im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr) Kinder und Jugendliche bei Bedarf gezielt in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen. Auch für den Ausbau der Kinder- und Jugendfreizeiten, der außerschulischen Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt sind ebenfalls Mittel in Höhe von rund 8,09 Millionen Euro vorgesehen. [...] Über den Start wird das Sozialministerium weiter informieren, sobald die restlichen Detailfragen geklärt sind.“ Fragen an die Staatsregierung: 1. Wann ist damit zu rechnen, dass die für das Land Sachsen zugewiesenen Mittel vom Bund ausgezahlt werden können und wann kann mit der Auszahlung durch den Freistaat Sachsen an die örtliche Ebene gerechnet werden? 2. Welche Mittel bekommen die Landkreise, Gemeinden und kreisfreien Städte vom Freistaat Sachsen zugewiesen und in welcher Form bzw. auf welcher Grundlage wird dies entschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, Gemeinde und Höhe der zugewiesenen Mittel.)

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