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Albrecht Pallas

SPD 22.07.2021 Sitzungen 7/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, wir sollten der AfD nicht den Gefallen tun, auf ihr perfides Spiel hereinzufallen und über ihr Stöckchen zu springen. Ich möchte versuchen, in meiner verbleibenden Redezeit einen etwas menschlicheren Blick auf das Ganze zu werfen. Wir als SPD nehmen die Gefahren durch Radikalisierung bis hin zu Terrorismus und den Gefahren, die für Menschen entstehen können, sehr ernst. Die SPD sagt: Wir müssen frühzeitig erkennen, wenn sich Menschen radikalisieren, wir müssen sie nach Möglichkeit zu einer normaleren Sichtweise zurückbringen. Und, ganz klar, wenn es aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten gibt, sollten Behörden auch versuchen, islamistische Gefährder auszuweisen und in die Heimatländer zurückzubringen. Wenn das aber nicht geht, dann müssen Sicherheitsbehörden diese Personen im Blick behalten, um Straftaten zu verhindern. Dies gelingt häufig, leider nicht immer. Im Ergebnis der parlamentarischen Aufarbeitung des homophoben und islamistischen Anschlags vom 4. Oktober hier in Dresden kann man sagen, dass von Justiz und Polizei nicht genug getan wurde, um die Gefahr, die von diesem Menschen ausging, zu bannen. Die Behörden und die Justiz müssen daraus lernen. Meine Damen und Herren! Die Behörden müssen im Zusammenhang mit Zuwanderung aber auch noch etwas anderes lernen. Deutschland ist ein Einwanderungsland, (Zuruf von der AfD: Falsch!) und zwar seit Jahrhunderten (Zuruf von der AfD: Nein!) unter verschiedensten Bedingungen. Unser bundesdeutsches Aufenthaltsrecht kennt die Spuren des Asyl- oder Flüchtlingsschutzes und die der Zuwanderung für bestimmte Zwecke. Die Situation von Zuwanderern lässt sich aber häufig nicht einsortieren. Es gibt Menschen, die bekommen keinen Schutzstatus, können aber aus verschiedensten Gründen nicht in ihr Heimatland zurückkehren. Der Bundesgesetzgeber hat deshalb aus gutem Grund verschiedene Möglichkeiten geschaffen, damit diese Menschen einen Spurwechsel machen können. Man hat Brücken gebaut hin zur Zuwanderung, zum Beispiel mit der Ausbildungs- und Arbeitsplatzduldung, zum Beispiel mit den Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis wegen guter Integrationsleistungen. Wie aber ist die Situation dieser Menschen? Damit komme ich zum Antragstitel zurück: „Zuwanderung und Sicherheit“. Die betroffenen Menschen leben in großer Unsicherheit, meine Damen und Herren. Sie bekommen zunächst nach dem abgelehnten Asylantrag eine Duldung und bleiben teils über Jahre in einer ungesicherten Aufenthaltssituation. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist schon mal falsch!) Teilweise bekommen die Betroffenen noch nicht einmal eine offizielle Duldung, sondern eine „Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument“. Die Folgen: keine Arbeit, kein Einkommen. Die Unsicherheit steigt. Dann erleben wir die öffentlich gewordenen Fälle von abgeschobenen, gut integrierten Familien. Eltern, die hier arbeiten und sich einbringen, Kinder, die mit der Hoffnung auf ein gutes Leben hier zur Schule gehen, hier geboren sind, brauchen Sicherheit. Sicherheit brauchen auch die Arbeitgeber, die sie hier beschäftigen, Handwerksbetriebe, Gastronomie, Pflegeeinrichtungen. Dort sind viele dieser Menschen unglaubliche Stützen, aber dann von heute auf morgen weg. Wie kann das sein, meine Damen und Herren? Wie kann es sein, dass solche Familien abgeschoben werden, für die so gute Integrationsprognosen bestehen? Perfide wird es, wenn ein Antrag wegen guter Integrationsleistungen gestellt und die Familie noch vor der Entscheidung abgeschoben wird. Hier wird ein rechtsstaatliches Instrument des Bundesgesetzgebers bewusst unterlaufen. Das kann es nicht sein, meine Damen und Herren, das muss sich ändern! (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sie müssen bitte zum Ende kommen.

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