landtag.sachsen.de ↗

Holger Mann

SPD 22.07.2021 Sitzungen 7/35

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Digitalisierung nach der Pandemie als zentralen Treiber für Gesellschaft und Wirtschaft verstehen!“ – so der Titel der Aktuellen Debatte. Was braucht es, damit dieser Anspruch Realität wird? Zunächst müssen die Menschen über die technische Mindestausstattung wie einen schnellen Internetanschluss verfügen. Genau deshalb wollen wir Sozialdemokraten die Anbieter verpflichten, auch weniger dicht besiedelte Gebiete ans Gigabit-Netz anzuschließen, und kämpfen hier in Sachsen für die Kofinanzierung des Graue-Flecken-Programms. Die Menschen müssen aber auch über die Kompetenzen verfügen, digitale Werkzeuge anzuwenden. Dass das nicht überall und in Teilen manchmal bei den Schüler(inne)n mehr verfügbar ist als bei denen, die es lehren sollen, kam hier schon zur Sprache. Die Menschen – und das ist das Thema und der eigentliche Anlass der Debatte – müssen über die Chancen und Gefahren im Internet informiert sein und diese abwägen können, und wir sollten sie von deren Gewinn bzw. von deren Chancen überzeugen können. Letzteres möchte ich gern probieren – und das ist vielleicht der Wert der Debatte –, denn Digitalisierung bedeutet natürlich nicht per se Fortschritt; aber sie bietet jede Menge Potenziale, und einiges möchte ich nennen. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz als disruptive Innovation wird und kann ganze Sektoren – die Mobilität, den Gesundheitssektor, die Industrie oder, ein aktuelles Beispiel, den Katastrophenschutz und dessen Warnungen – revolutionieren. Oder ein zweites, viel naheliegenderes Beispiel: Hier in Sachsen wäre es möglich, alle Amtsgänge und Verwaltungsdienstleistungen von zu Hause zu nutzen. Leider ist derzeit nur ein Bruchteil davon möglich, obwohl der Schwerpunkt auf Landes- und kommunaler Ebene liegt und nach dem Onlinezugangsgesetz weit über 400 Dienstleistungen bis Ende des nächsten Jahres digital vorhanden sein sollen. Die Gesetzgebungskompetenz ist zwischen Bund und Ländern geteilt. Aber mindestens für unsere landeseigene Verwaltung liegt die Regelungskompetenz ganz klar bei uns im Land. Hier können wir zeigen, was an Modernisierung und Digitalisierung möglich ist, und mutig vorangehen. Ob die sächsische Realität vier Jahre nach dem Onlinezugangsgesetz diesem Anspruch gerecht wird, mag jeder selbst beurteilen. Jedenfalls hat der fehlende Fortschritt in den letzten Jahren 2020 zur Umressortierung des SIB in die Staatskanzlei und zur Ernennung von Herrn Popp zum Staatssekretär für digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung sowie Chief Information Officer der Staatsregierung geführt. Viel mehr Kompetenzzuschreibung geht bald nicht mehr. Umso gespannter bin ich auf den folgenden Redebeitrag der Staatsregierung; denn die Zeit der großen Ankündigungen sollte spätestens seit der Pandemie und dem Lockdown vorbei sein. Die Bürger erwarten zu Recht, dass viele Amtsgeschäfte von zu Hause aus möglich sein müssen – und das möglichst auf zentralen Kanälen und ohne aufwendige Autorisierung. Vielleicht sind uns allen weniger große Titel und lange Programme angeraten, dafür aber mehr Realismus und, wenn nötig, die Annahme von Hilfe und Unterstützungsangeboten. Diese gibt es. Wirtschaftsunternehmen sind häufig weiter voran und brauchen nur die entsprechenden Schnittstellen und Zugang. Gerade die großen sächsischen Kommunen haben sich gemeinsam auf den Weg gemacht, mit ihren IT-Dienstleistern und –Töchtern, digitale Verwaltungsanwendungen gemeinsam zu realisieren. Inzwischen ist bei der mit großen Erwartungen gegründeten Kooperation zwischen Kommunen und Land leider ein wenig Ernüchterung eingetreten. Ähnlich nehme ich manche Debatten im sächsischen IT-Kooperationsrat wahr. Aber es gibt auch die guten Beispiele, am ehesten die Fortschritte bei der Anwendung der sächsischen Geodaten-Infrastruktur oder auch – dazu kommt Herr Gerber vielleicht noch – des Open Data Portals. Wenn der Staat im digitalen Jahrhundert seine Funktionen und Bedeutungen nicht einbüßen will, braucht es zeitnah ein Portal, über das sich jeder Bundesbürger an- und ummelden kann, die Trauung terminieren oder die Geburtsurkunde bestellen kann. Insbesondere im Feld der Sozialversicherung ist hier vieles möglich, wie die Bundesarbeitsagentur mit einer bereits hohen Dichte von digitalisierten Dienstleistungen nachweist. Die Zeit bis Dezember 2022, wenn die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt sein müssen, ist jedenfalls knapp, weshalb ich mich vor allen Dingen auf die Umsetzungen, angeführt von Staatskanzlei, Innenministerium und Justizministerium, freue. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)

Alle Reden von Holger Mann Protokoll ↗