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Juliane Nagel

Die Linke 22.07.2021 Sitzungen 7/35

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Danke den beiden Vorrednern für die Versachlichung der Debatte. Um es noch einmal klar und grundsätzlich in den Raum zu stellen: Für uns ist Wohnen ein Grundrecht. Der Markt wird es nicht richten, dass Wohnen bezahlbar bleibt und dass Wohnungsunternehmen, die nicht profitorientiert agieren, auf einen grünen Zweig kommen. Darum müssen wir als Staat eingreifen und eine Absage für das erteilen, was Sie hier vorgetragen haben, Herr Barth, weil das unter vollkommen anderen Voraussetzungen beginnt. Für uns ist klar: Soziale Regulierung – anknüpfend an die Kollegen Löser und Pallas – kann bei der Mietpreisbremse nicht stehen bleiben. Ich blicke noch einmal nach Berlin: Es gab das Urteil zum Mietendeckel. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Es war ein großer Wurf, eine gute Idee der Koalition in Berlin, ein solches Modell zu überlegen, sehr bedarfsgerecht für diesen Raum, das Land Berlin. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt mit der logischen Konsequenz: Der Mietendeckel muss ins BGB und bundesgesetzlich verankert werden. Wir fordern, dass die Kommunen den Mietendeckel ziehen können, dass nicht die Länder dazwischengeschaltet sind. Wir haben bei der Mietpreisbremse über viele Jahre gesehen – es wird ja nicht erst seit einem Jahr darüber diskutiert –, was ein Land mit sehr verschiedenen Entwicklungslinien verhindern kann. Darum fordern wir, den Mietendeckel ins BGB und für Kommunen, die ihn brauchen, direkt und barrierefrei zur Anwendung. Klar ist uns jedoch – das möchte ich explizit sagen und sage das auch oft auf Veranstaltungen –: Die Mietpreisbremse, der Mietenstopp, der ja auch gefordert wird von einem breiten Bündnis, oder der Mietendeckel sind Notinstrumente – Instrumente, die temporär für Entspannung sorgen können, die die Zeit schaffen, in der wir als Politik dafür sorgen können, einen nachhaltigen ökologischen und gemeinwohlorientierten Wohnungssektor zu schaffen oder in diesen zu investieren. Darum jetzt auch konkrete Vorschläge von unserer Seite. Für uns bedeutet diese Investition in einen nachhaltigen, gemeinwohlorientierten Wohnungssektor, auch Privatisierung auf dem flachen Land zu verhindern. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Wir wollen, dass das Land Verantwortung für die kommunalen Unternehmen übernimmt, die in der Schieflage sind, zum Beispiel durch die Gründung einer landeseigenen Wohnungsgesellschaft. Das Land Thüringen hat das 2019 vorgemacht, das Land Bayern macht das schon sehr lange. Thüringen hat Wohnungsbestände, die die Stadt Gera an Private veräußert hatte, zurückgekauft. Warum ergreifen wir nicht auch diese Chance, die kleinen Unternehmen im ländlichen Raum zu stützen und als Land sozialer Wohnungsakteur zu werden – das fordern wir! (Beifall bei den LINKEN) Zweitens fordern wir – ein wahrscheinlich Sie langweilendes, aber sehr wichtiges Thema des VDW – zum Beispiel den Altschuldenerlass. Darauf wird regelmäßig hingewiesen. Altschulden sind weiterhin ein Fehler der Wendezeit und belasten die kommunalen Unternehmen in Sachsen sehr massiv. Wir fordern den Erlass und denken, dass wir damit dazu beitragen können, die kommunalen Wohnungsbestände und die kommunalen Wohnungsunternehmen im ländlichen Raum zu stabilisieren.

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