André Barth
Warten Sie einmal ab!) Das ist bedauerlich, Herr Barth, das ist sehr bedauerlich. Vielleicht schauen ja auch Leute aus Sachsen zu und hören es sich an. Sie sehen wieder einmal, was die AfD zum Thema zu sagen hat. Sie spielt ökologisch und sozial gegeneinander aus, wie es ihre Art ist. (Carsten Hütter, AfD: Ist doch Unsinn!) Ich darf auch daran erinnern: In Dresden, als die WiD, also das kommunale Unternehmen, gegründet wurde, war es Ihre Fraktion, die dezidiert dagegengestimmt hat. (Sebastian Wippel, AfD: Wer hat die Wohnungen verkauft?) Sie haben zum Thema eigentlich nichts gesagt. Sie reden über viele Sachen. Insofern nehme ich an, es ist Ihnen nicht so wichtig. (Carsten Hütter, AfD: Wer hat es denn vorher verkauft?) Nun zur Rede. Zum Thema Wohnen und Mietpreisentwicklung kann man natürlich aus meiner Sicht immer sprechen. Warum? – Es ist ein Dauerthema, das ganz viele Menschen in Sachsen betrifft und jeden Monat aufs Neue auf dem Kontoauszug sichtbar wird. Der Landtag hat sich deshalb schon häufig und völlig berechtigt mit dem Thema befasst, mit Anträgen und Gesetzentwürfen sowohl von der Opposition als auch von den regierungstragenden Fraktionen. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass wir im aktuellen Landeshaushalt jährlich rund 74 Millionen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen – 74 Millionen! – und weitere 70 Millionen für die Wohnraumförderung. Wir tun also sehr viel. Gerade gestern war aber in der „DNN“ – „Dresdner Neueste Nachrichten“ – zu lesen, dass in Dresden die Mieterhaushalte bereits jetzt durchschnittlich 32 % des Nettoeinkommens für die Wohnung ausgeben müssen und dass dieser Wert erneut gestiegen ist. Die Mieten steigen also schneller als die Einkommen. Besonders hart betroffen sind davon die Haushalte mit einem Nettoeinkommen von weniger als 1 000 Euro. Sie zahlen nämlich bereits 53 %, also mehr als die Hälfte ihres Einkommens, für die Miete. Das ist aus meiner Sicht dramatisch, genauso wie der allgemeine Anstieg in Sachsen. Wir reden über 5 % in den letzten beiden Jahren. Das Thema ist also relevant, keine Frage. An dieser Stelle möchte ich aber auch einmal sagen, dass im Titel der Aktuellen Debatte einiges vermischt wird. Dort steht: „Bezahlbare Mieten in Stadt und Land statt Ausverkauf – Mieten deckeln, mehr sozial bauen, Wohnraum in kommunaler Hand sichern!“ Das ist vielleicht ein bisschen viel für diese Debatte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach! Wir schaffen das schon!) Das, denke ich, wissen Sie auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion. Die Situation in den großen Städten ist eben doch eine ganz andere als auf dem Land oder in den Mittelzentren in Sachsen, und über einen Mietendeckel entscheidet nicht das Land Sachsen. Viele Hebel für bezahlbare Mieten hat die Bundespolitik in der Hand. Das zeigt nicht zuletzt die Gerichtsentscheidung zum Berliner Mietendeckel. Die Regelung wurde ja nicht aus inhaltlichen Gründen gekippt, sondern weil das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich eben nicht bei den Ländern, sondern beim Bund sieht. Das Verfassungsgericht hat im Jahr 2019 aber auch erklärt, dass es durchaus im öffentlichen Interesse liegt, dass weniger verdienende Mieterinnen und Mieter in ihrem angestammten Viertel bleiben können. Außerdem sei es Vermieterinnen und Vermietern zuzumuten, dass Mieten gesetzlich zu regulieren sind. Man müsste also beim Bund ansetzen und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Mietendeckel auf angespannten Wohnungsmärkten – ich sage ausdrücklich: nicht flächendeckend – schaffen. Das wäre eine Idee, die man aus meiner Sicht verfolgen sollte. So weit sind wir aber noch nicht. Wir reden in gewisser Weise über Bundespolitik. Dazu will ich kurz sagen: Wir GRÜNE setzen uns auf Bundesebene sehr stark für eine neue Wohngemeinnützigkeit ein. Damit würden einerseits deutlich mehr neue, aus Bundesmitteln geförderte Wohnungen entstehen und andererseits Unternehmen wie Wohnungsgenossenschaften oder kommunale Gesellschaften von Steuern befreit. So könnte man auch tatsächlich Wohnraum in kommunaler Hand sichern und einen Ausverkauf von Beständen dauerhaft vermeiden. Eine wichtige weitere Bundesmaßnahme wäre, dafür zu sorgen, dass die Mietpreisbremse auch wirklich bremst; denn momentan – das wurde schon gesagt – darf man selbst bei ausgewiesenem angespannten Wohnungsmarkt, wie wir ihn in Dresden und Leipzig ja haben – insofern widerspreche ich Ihnen auch darin, Herr Barth –, bei Neuvermietung mit den Mietpreisen bis zu 10 % über dem Mietspiegel liegen. Bei Erstvermietung nach Neubau oder Sanierung ist man weiterhin völlig frei bei der Miethöhe. Unsere Aufgabe hier in Sachsen ist es, die Mietpreisbremse einzuführen. Ich bin dem Minister Schmidt außerordentlich dankbar dafür, dass wir das jetzt auf den Weg gebracht haben. Für Leipzig und Dresden werden wir ab dem Jahr 2022 die Mietpreisbremse einführen und eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag einlösen. Abschließend will ich noch einmal kurz aufführen, was wir alles machen. Wir haben die Kappungsgrenzenverordnung verlängert – erstens. Zweitens, wir stellen sehr viel Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Drittens führen wir die Mietpreisbremse ein. Viertens beraten wir gerade über ein Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Wir tun also bereits jetzt eine ganze Menge. Die Aufgabe bleibt aber natürlich eine Herausforderung, der wir uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN natürlich annehmen und die wir gemeinsam mit den Regierungsfraktionen weiter bearbeiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther)
