Holger Hentschel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und den BÜNDNISGRÜNEN aus dem Jahr 2019 heißt es auf Seite 39 – ich zitiere –: „Im Rahmen bundesrechtlicher Regelungen werden wir im Freistaat Sachsen den Mindestabstand von neuen Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 1 000 Meter festlegen.“ Das war vor zwei Jahren. Geschehen ist seither so gut wie nichts. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ähnlich sieht es beim Verbot von Windkraftanlagen in den Wäldern aus. Da nutzt es auch nichts, dass Sie Anfang Juni einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung für Ende 2021 angekündigt haben. Dies hätten Sie bereits vor einigen Jahren tun können. Doch das lassen wir Ihnen nicht durchgehen, liebe Kollegen von der schwarzrot-grünen Landesregierung! Nun hat eben die AfD Ihre Arbeit übernommen. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Das hätten Sie wohl gern!) Denn Windkraftanlagen haben in der Nähe von Wohngebäuden nichts zu suchen. (Beifall bei der AfD) Sie sorgen nicht nur für einen Wertverlust der betroffenen Häuser, sondern auch für eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität der betroffenen Menschen. Auch mögliche Auswirkungen durch Infraschall sind bis heute nicht vollkommen untersucht, und schon aus Gründen der Vorsicht ist ein Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern erforderlich – von dem ewig rotierenden Schattenwurf und dem nächtlichen Blinken vieler Windkraftanlagen wollen wir gar nicht erst anfangen. Um notwendige Schutzräume zu schaffen, haben Länder seit Langem mit § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch die Möglichkeit erhalten, landesgesetzliche Mindestabstände von höchstens 1 000 Metern zur baulichen Nutzung zu Wohnzwecken vorzusehen. Auch wenn wir als AfD eine 10HRegelung bevorzugen würden, wollen wir daher von dieser Länderöffnungsklausel Gebrauch machen und den Mindes Entwurfs Sächsischen Bauordnung Gesetzentwurf der Fraktion AfD destabstand gesetzlich auf einheitlich 1 000 Meter festsetzen. Wir gehen damit an die obere Grenze dessen, was uns der Bund im Baugesetzbuch derzeit zugebilligt hat. Daher schlagen wir vor, dass der Mindestabstand landesweit einheitlich auf den Maximalwert von 1 000 Metern festgesetzt wird. Von der Möglichkeit, unterschiedliche Mindestabstände für unterschiedliche Wohnungsnutzungen festzulegen, sehen wir aus Gründen der Planungssicherheit und im Sinne der Bürger jedoch ab. Denn Windkraftanlagen und Bauvorschriften müssen sich nach den Bedürfnissen der Menschen richten und nicht nach ideologischen Flächenvorgaben oder wirren CO -Reduktionszielen. (Beifall bei der AfD) Ausdrücklich abgesehen haben wir auch von einer Bestandsschutzregelung für Investoren von Windkraftanlagen, die gegebenenfalls einen Antrag auf Genehmigung von Windrädern gestellt haben. Darüber kann im Gesetzgebungsverfahren und besonders im Ausschuss für Regionalentwicklung noch gern diskutiert werden. Dafür legen wir die im Schutzbereich erfassten Gebiete fest. Ein Aspekt, der nach unserer Auffassung wesentlich wichtiger ist, ist eine Möglichkeit der Bestandsschutzregelung für Investoren von Windkraftanlagen. Unabhängig davon möchten wir eines klarstellen, meine Damen und Herren: Die 1 000-Meter-Regelung ist für uns lediglich ein Kompromiss, die obere Grenze dessen, was uns der Bund gesetzlich erlaubt – und damit ein Anfang. Sie ist für uns ein erster Schritt, und wir werden auch zukünftig für eine bundesweite 10H-Regelung kämpfen. Wir freuen uns auf jeden Fall auf die Diskussion im Ausschuss, beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Regionalentwicklung und stehen auch einer Mitberatung durch den Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft offen gegenüber. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung an den Ausschuss für Regionalentwicklung zu überweisen. Wer der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist dem einstimmig so entsprochen worden, und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Sport- und Bewegungsförderung in Drucksache 7/6610, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Kollege Rost spricht jetzt für die CDUFraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
