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Petra Čagalj Sejdi

GRÜNE 24.06.2021 Sitzungen 7/33

Ich möchte zu meinem Thema von vorhin zurückkommen. Soweit mir bekannt ist, gab bzw. gibt es durchaus Fälle, in denen, wenn deutlich wird, dass ein Fall der Härtefallkommission vorgelegt wurde und eine Entscheidung über die Befassung bald kommen würde, betroffene abzuschiebende Personen erst einmal zurückgestellt werden. Soweit ich weiß, war dem Innenministerium bereits bekannt, dass der Fall vorgelegt wurde. Es stand nur noch die Entscheidung über die Befassung aus. Warum konnte die Familie also nicht erst einmal aus dem Prozess herausgenommen werden, um die Entscheidung abzuwarten?

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