Holger Gasse
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Luise Neuhaus-Wartenberg! Der Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode trifft zum Thema berufsbildende Schulen folgende Aussage: „Die beruflichen Schulzentren mit ihren Bildungsgängen und Standorten wollen wir langfristig sichern und bedarfsgerecht gemeinsam mit den Schulträgern entwickeln und stärken. Bei der Berufsschulnetzplanung werden wir regionale und fachliche Belange berücksichtigen und mit einem dichten und verlässlichen Berufsschulnetz“ – jetzt kommt es – „auch den ländlichen Raum stärken.“ Diesem Anspruch folgt die derzeit laufende Teilschulnetzplanung für die beruflichen Schulen im Freistaat Sachsen. Unser grundlegender Anspruch ist dabei folgender: Wir wollen alle bestehenden Berufsschulzentren erhalten und sie in ihrer Fortentwicklung stärken. Wir wollen den Bedarfen in den sächsischen Regionen, besonders auch im ländlichen Raum, gerecht werden, und wir wollen bestmögliche Bildungsangebote mit modernen Berufsschulen, kompetentem Lehrerpersonal und optimalen Rahmenbedingungen sichern. Diesem Anspruch folgt das Verfahren des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus in vollem Umfang. Der Prozess hierzu hat eben nicht erst mit der im Antrag genannten Vorlage eines Entwurfs zur Anhörung zum Teilschulnetzplan für die sächsischen Berufsschulen vom 27. November 2020 begonnen. Nein, bereits im Jahr 2016 hat die Kultusverwaltung damit begonnen, die aktuelle Situation der berufsbildenden Schulen in Sachsen zu analysieren, Schülerströme zu untersuchen und Prognosen zur weiteren Entwicklung zu erarbeiten. Die Analyse wurde im Jahr 2017 den am Berufsbildungsprozess beteiligten Schulträgern, Kammern und weiteren Betroffenen vorgestellt und transparent gemacht. Daran schlossen sich umfangreiche bilaterale Gespräche und Abwägungsprozesse auf der Arbeitsebene an. In diese Prozesse waren auch die kommunalen Spitzenverbände, der Landesausschuss für Berufsbildung und die Schulträger integriert. Eine Online-Befragung im Jahr 2019 auf wissenschaftlicher Basis bildete des Weiteren die Grundlage für einen ersten Arbeitsentwurf. Auch danach wurden auf der Arbeitsebene weitere Abstimmungsprozesse durch das Kultusministerium organisiert und Hinweise von Unternehmen und Verbänden geprüft und bewertet. Regionale Abstimmungen wurden durchgeführt und flossen in den von Ihnen genannten Entwurf vom November 2020 ein. Einen derart umfassenden und wirklich auf so breiter Ebene geführten Prozess hat es im Rahmen von Schulnetzplanungsprozessen bisher noch nicht gegeben. Auch nach Vorlage des Entwurfs vom November 2020 wurden die Gespräche und Abwägungsprozesse fortgesetzt. Einigungskorridore wurden ausgelotet und der Entwurf wurde fortentwickelt. Sie erwähnten es bereits: Im Ergebnis liegen heute von 13 betroffenen Gebietskörperschaften 11 Zustimmungen vor. Ich möchte dabei aber insbesondere auf die Zustimmung der drei kreisfreien Städte in Sachsen verweisen, die – im Rahmen der Teilschulnetzplanung für die beruflichen Schulen nicht unerheblich – Schülerinnen und Schüler an die umliegenden Landkreise und damit an den ländlichen Raum verlieren. Der gefundene Kompromiss ist aus meiner Sicht tragfähig und erfüllt das Ziel der Sicherung aller Berufsschulzentren im Freistaat Sachsen bei gleichzeitig hoher Ausbildungsqualität und marginalen Personalmaßnahmen. Meine Damen und Herren! Wir sehen keinen Anlass, den Prozess anzuhalten und durch erneute Diskussionsrunden und Aufbinden des mit so viel Kraft und Mühe erarbeiteten Ergebnisses die berufliche Bildung in Sachsen in ihrer weiteren Entwicklung zu hemmen. Denn genau das würde eintreten. Das Sächsische Schulgesetz ist in dieser Angelegenheit sehr eindeutig: „Die oberste Schulaufsichtsbehörde stellt den Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen unter Berücksichtigung der Fachklassenstandorte mit Einzugsbereichen im Einvernehmen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten auf. Die Planaufstellung erfolgt im Benehmen mit dem Landesausschuss für Berufsbildung.“ Dabei ist auf ein „umfassendes, regional ausgeglichenes und unter zumutbaren Bedingungen erreichbares Bildungsangebot“, „in besonderem Maße auf ein ausgewogenes Verhältnis des Angebots in ländlich und städtisch geprägten Räumen zu achten“, so § 23 a Abs. 7 Satz 1 bis 3 in Verbindung mit § 23 a Abs. 1 Satz 1 des Sächsischen Schulgesetzes. Eine fehlende Teilschulnetzplanung beruflicher Schulen zieht nach sich, dass die Kultusverwaltung auf der Basis der Anmeldezahlen dann wieder eine Fachklassenbildung zu vollziehen hätte und hat. Dies wiederum würde an vielen Stellen dazu führen, dass Fachklassen mit zu wenigen Anmeldungen also nicht mehr gebildet werden könnten und den Auszubildenden mit ihrem klaren Berufswunsch eben keine Perspektive geboten werden könnte. Das, meine Damen und Herren, kann hier doch wirklich keiner wollen. Insofern werbe ich an dieser Stelle dafür, den Prozess des Kultusministeriums eben nicht zu stoppen, sondern klare und langfristig tragfähige Perspektiven für die berufliche Bildung im Freistaat Sachsen mit der Teilschulnetzplanung berufliche Schulen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund lehnen wir Ihren Antrag ab. Ich danke Ihnen recht herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gasse sprach für die CDU-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Peschel von der Fraktion der AfD.
