Gerhard Liebscher
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen Kollegen! Als ich den Antrag der AfD-Fraktion gelesen habe, kam ich nicht umhin, zu denken: Die haben es immer noch nicht verstanden! Offenbar muss man Sie wirklich in jedem Plenum neu daran erinnern: Schutzvorkehrungen und Maßnahmen zur Bewahrung von Menschenleben sind nicht aus einer politischen Laune heraus erwachsen, um die Wirtschaft in willkürliche Geiselhaft zu nehmen. Ein überwiegender Großteil der sächsischen Unternehmerinnen und Unternehmer sind sich dessen auch bewusst. Allein die AfD scheint von allen Hygienemaßnahmen die größten Schwierigkeiten mit einer Abstandsregel zu haben, und das ist die zu Corona-Leugnern, Verschwörungstheoretikern und der extremen Rechten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Deshalb kann ich auch nicht verstehen, dass Sie die Staatsregierung auffordern, eine Perspektive vorzulegen; denn Ihr populistisches Einmaleins lässt eine differenzierte Betrachtung der Situation und das Aufzeigen von möglichen Perspektiven aus der gesellschaftlichen Krise gar nicht zu. Sonst wüssten Sie nämlich, dass sich die sächsischen Maßnahmen nicht nur an der Inzidenz, sondern auch an der Auslastung der Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten orientieren, anders, als in Ihrem Antrag dargestellt. Dass Sie den Fachbegriff der Inzidenz aus der medizinischen Statistik in Ihrem Antrag als unwissenschaftlich bezeichnen, wundert mich allerdings nur mäßig. Schließlich leugnen Sie auch den Klimawandel, von dem über 95 % der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler überzeugt sind. Sie ignorieren auch, dass der Anteil immunisierter Personen nur dann sicher gesteigert werden kann, wenn sich Menschen in ausreichender Zahl impfen lassen. Sie fordern eine Perspektive, ohne das Wort „Impfangebot“ auch nur einmal zu verwenden. Dass gerade die AfD sehr wenig zur Akzeptanz von Impfstoffen beiträgt, ist allerdings kein Geheimnis. Auch der Vorwurf, der Lockdown führe schon jetzt zu einer nachhaltigen Standortschädigung, da zu viele Betriebe Insolvenz anmelden müssten, lässt sich leicht widerlegen. Ein Blick in die Statistik der sächsischen Insolvenzverfahren reicht, um zu sehen, dass es einen Rückgang um knapp 30 % von 2019 auf 2020 gab. Die staatlichen Wirtschaftshilfen haben also Wirkung gezeigt und bisher vielen Unternehmen durch die Krise geholfen. Dazu zählt auch die teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Sogar die Inhaber selbst gehen mittlerweile nicht mehr davon aus, dass ein Großteil des Gastgewerbes und des Handels aufgrund der Coronakrise sterben wird. Das Problem liegt vielmehr darin, dass sich unsere Innenstädte verändert haben – und das in rasender Geschwindigkeit. Wenn wir der Wirtschaft also wirklich eine Perspektive bieten wollen, gilt es, jetzt Wege zu finden, unsere Innenstädte zukunftssicher zu machen. Die Attraktivität gegenüber dem Onlinehandel lässt sich nicht allein durch ein „Weiter so!“ wiedergewinnen. Es braucht Konzepte wie das von unserer Koalition nochmals aufgestockte Programm „Ab in die Mitte plus“, das eine gezielte Verbesserung der Erlebnisqualität zum Ziel hat, sodass es sich lohnt, ins Stadtzentrum zu fahren. Festzuhalten bleibt: Die von Ihnen geforderten Maßnahmen sind absolut nicht geeignet, um der sächsischen Wirtschaft eine Perspektive zu bieten. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ganz klar ab (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Liebscher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. – Nun übergebe ich an Herrn Kollegen Mann von der SPD-Fraktion, nachdem das Pult gereinigt worden ist.
