Antje Feiks
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass der Sächsische Datenschutzbeauftragte nun seinen eigenen Einzelplan hat, als unabhängige Behörde, entspricht den aktuellen Regelungen zum Datenschutz und ist gut so. Bei dem ursprünglichen Entwurf der Staatsregierung hatten wir allerdings schon Fragezeichen. So war im Vorwort zu lesen, der Einzelplan 13 enthalte „die für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Mittel und Stellen“. Diese Feststellung kam zum damaligen Zeitpunkt einem Pfeifen im Walde gleich, denn eine wirklich hinreichende Ausstattung des Datenschutzbeauftragten war so, wie sie vorgesehen war – im Verhältnis zu den ihm übertragenen Aufgaben und nach allem, was uns hier auch von Herrn Schurig im Parlament berichtet wurde –, schlicht und ergreifend nicht gegeben. Der Ursprungsentwurf sah mitnichten die erforderlichen Mittel vor, weshalb es dann auch nicht verwundert, dass massive und substanzielle Nachbesserungen am Ende von den Koalitionsfraktionen selbst eingebracht wurden. Es geht um nicht mehr oder weniger als um den Aufbau eines zukunftsfähigen Datenschutzes in Sachsen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die sächsische Digitalinfrastruktur und das dafür notwendige Know-how in vielen Bereichen nicht als modern bezeichnet werden können. Dabei ist es nicht so, dass viele der inhaltlichen Kritiken nicht bereits vorher bekannt gewesen wären. Auch meine Fraktion hat sie immer wieder benannt. Aber sie wurden totgeschwiegen oder ignoriert, bis die Pandemie zeigte, dass der Kaiser keine neuen Kleider trägt und in seiner Nacktheit ziemlich jämmerlich dasteht. (Unruhe) Etwas ganz Ähnliches droht mit Blick auf den Datenschutz zu passieren, wenn die erkennbaren Dimensionen der Herausforderungen zum Teil mit dem unterschwelligen Motiv eines unverstandenen oder auch als Hindernis oder Bremse wahrgenommenen Datenschutzes ignoriert werden. Tatsache ist, dass der Schutz unserer Daten mit Blick auf bereits laufende Entwicklungen wenigstens in folgenden Bereichen massiv gestärkt und zum Teil erst einmal eingerichtet werden muss: Das ist der Bereich der zum Teil aggressiven Sammlung und Verwertung personenbezogener Daten durch die IT-Wirtschaft. Das ist der Bereich der oftmals kaum oder nur schwer zu kontrollierenden staatlichen Datensammlung und Überwachung, zum Beispiel im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Schlussendlich haben wir dann noch mit Blick auf die Durchkriminalisierung der Digitalwelt die Cyberkriminalität – wo der Datenschutz unter anderem im Kontext von Datensicherheit durch Vorgaben wie Datenschutz bei Design und Default Schutzwirkungen entfalten kann. Wir meinen, dass dies bei allem erzielten Fortschritt, den auch wir im Einzelplan 13 sehen, noch nicht der Fall ist. Wir selbst hatten einen Änderungsvorschlag im Rahmen der Haushaltsdebatte, der auf die Schaffung eines Kompetenzzentrums fokussierte und dafür ein Pilotprojekt auf den Weg bringen sollte. Die Forderung haben wir auch weiterhin und sehen diese in den Änderungsanträgen der Koalition – trotz Erwähnung des Wortes Kompetenzzentrum – noch nicht als realisiert an; wir werden mit Sicherheit dranbleiben. Was wir dringend brauchen, ist eine Weichenstellung für die Zukunft des Datenschutzes. Ob die rasante Transformation im digitalen Zeitalter, ob der zunehmende Einsatz von künstlicher Intelligenz auf einer gesicherten Grundlage zum Nutzen der Menschen gestaltet wird, hängt ganz wesentlich davon ab, inwieweit strukturelle Voraussetzungen für eine solche menschenzentrierte digitale Transformation geschaffen werden. Ein, wenn nicht das zentrale Moment dieser Voraussetzungen ist im Datenschutz zu sehen. Nur ein effektiver Datenschutz mit ausreichenden Mitteln und Fähigkeiten wird dazu in der Lage sein. Ein sicherer Grundrechteschutz im Bereich der informationellen Selbstbestimmung lässt sich nicht halbherzig erreichen. Wir möchten an dieser Stelle ganz ausdrücklich unserem Sächsischen Datenschutzbeauftragten und seiner Behörde danken. Trotz aller Kritik an der Ausstattung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten sehen wir die Bemühungen innerhalb der Koalition und hoffen, dass damit ein Anfang auch für die nächsten Haushaltsdebatten gemacht ist, wo man weitersehen kann, was sich bewährt hat, und vielleicht noch aufsattelt. Im Sinne des Datenschutzes und verbunden mit dem Prinzip Hoffnung werden wir diesem Einzelplan deshalb zustimmen. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall des Abg. Dirk Panter, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Jetzt Herr Kollege Lippmann für die BÜNDNSGRÜNEN, bitte.
