Juliane Nagel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (André Barth, AfD: Guten Abend, Frau Nagel!) Ich mache es nicht allzu lang. Wir begrüßen aus inhaltlicher Perspektive sehr, dass der wichtige Bereich des Wohnens und des Bauens aus dem Innenministerium mit seinen vielen schwerwiegenden Themen herausgelöst wurde und sich in einem eigenen Ministerium wiederfindet, reden wir beim Wohnen doch schließlich über eine Garantie auch der Sächsischen Verfassung und um ein zentrales Bedürfnis des Menschen als Teil der Daseinsvorsorge. Doch leider gewinnen wir den Eindruck, dass das Wohnen, dass die Wohnraumversorgung in Sachsen eher Anhängsel bleibt, auch in diesem Ministerium. Wir haben Ihnen in dieser Legislatur bereits drei politische Initiativen zum Thema Wohnen und Mieten vorgelegt. Zwei davon sind abgelehnt; über die Mietpreisbremse wird ja noch gestritten. Aus unserer Sicht bleibt Sachsen weiter – da muss ich ein wenig Wasser in den Wein gießen – wohnungs- und mietenpolitisches Schlusslicht. Wir müssen gar nicht über Instrumente wie den mutigen Mietendeckel sprechen. Die meisten Instrumente, die das BGB zum Beispiel vorsieht, um Mieten zu regulieren, sind vor allem für die Großstädte relevant; aber wir wollen natürlich dort Wohnungs- oder Mietenpolitik machen, wo sie benötigt wird, bzw. so machen, wie sie benötigt wird. Bestehende Instrumente, die der Bund den Ländern in die Hände legt, werden in Sachsen fast komplett nicht genutzt. Ich hoffe, dass wir dazu in inhaltlichen Diskussionen in den nächsten Monaten auch noch miteinander in die Debatte kommen. Der Bereich Wohnen im Einzelplan 10 ist aus unserer Sicht vor allem unkreativ und zeigt wenig Gestaltungswillen. Zur Ehrenrettung – darüber wurde hier schon gesprochen – gibt es das Programm „Jung kauft Alt“, das wir auch gut finden. Zur Ehrenrettung wurde kürzlich endlich einerseits die überarbeitete novellierte Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum vorgelegt, die minimale Veränderungen enthält. Hinzu kam die Richtlinie preisgünstiger Mietwohnraum, die Sie gerade als ausgewogen dargestellt haben – Land versus Stadt. Wir kritisieren aber, dass die Städte Leipzig und Dresden absurderweise ausgeschlossen werden, obwohl hier auch in den niedrigpreisigeren Segmenten, zum Beispiel bei den Genossenschaften, durchaus Modernisierungsbedarf besteht und diese Förderrichtlinie sehr gut greifen könnte. Da muss man dann nur Geld in die Hand nehmen und vielleicht auch die ideologischen Scheuklappen abnehmen, die sagen, die Großstädte bekommen das eine und der ländliche Raum den Rest. Das finden wir so nicht gut. Es ist wiederum gut, dass für die beiden Richtlinien, wenn ich es richtig zusammengezählt habe, 150 Millionen Euro im Doppelhaushalt bereitstehen; daran gibt es nichts zu deuteln. Aber man muss dazusagen, dass hier Bundesförderung dabei ist, die natürlich zum Beispiel in die soziale Wohnraumförderung fließen muss. Darum muss man sich nicht feiern. Die Kofinanzierung durch die Länder ist durch den Bund inzwischen auch vorgesehen. Sie können sich vorstellen, uns reicht die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaues – darauf fokussiere ich jetzt – nicht aus. Darum legen wir Ihnen dazu einen eigenen Änderungsantrag vor, der dann noch kurz begründet wird. Ich möchte ganz am Schluss sagen, dass wir uns freuen, dass wir einen Änderungsantrag zurückziehen konnten, der die gemeinschaftlichen kooperativen Wohnprojektinitiativen, die sich genossenschaftlich und kooperativ verstehen, beraten soll. Ähnliche Netzwerke gibt es schon in Leipzig, die sicherlich inspirierend für das Landesnetzwerk wirken können. Für die Zukunft wünschen wir uns eine ambitioniertere Wohnungspolitik für Sachsen, die sich an den verschiedenen Bedarfen vor Ort – und hier sehen wir durchaus die Differenzen – orientiert und nicht das Gegeneinander-Ausspielen weitertreibt. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Löser, bitte.
