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Frank Schaufel

AfD 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Die finanzielle Lage der Krankenhäuser ist seit Jahren angespannt. Der Freistaat Sachsen ist für die Finanzierung der anfallenden Investitionskosten der Häuser anteilig zuständig. An der Finanzierung der anfallenden Investitionskosten wurde seit Jahren gespart. Jetzt liegt ein Defizit von ungefähr 350 Millionen Euro vor. Der Substanzverzehr und die ausbleibende Modernisierung der Häuser in Sachsen schreitet voran. Leider werden die Fallpauschalen der Krankenkassen für investive Zwecke verwendet, welche dann beispielsweise bei der Personalkostenfinanzierung fehlen. Ihre jahrelange Sparpolitik und der Kostendruck auf die Kliniken hat zur Schließung von 25 Krankenhäusern seit dem Jahr 1991 in Sachsen geführt. Für viele Sachsen wurden die Wege dadurch weiter. Nun kommt zur jahrelangen Sparpolitik noch Corona hinzu. Plötzlich galten die Krankenhäuser und deren Kapazitäten als Dreh- und Angelpunkt der Versorgung von Covid-Patienten. Sie haben bis dato drei Lockdowns aus Angst vor einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten verhängt. Völlig unverständlich ist es für uns daher, dass gerade in der Zeit der Coronakrise Kürzungen an der regulären Krankenhausfinanzierung mit dem vorliegenden Entwurf des Doppelhaushaltes vorgenommen werden. Von 2019 zu 2020 wenden Sie noch 125 Millionen Euro jährlich für die Einzel- und Pauschalförderung auf. Jetzt sollen es von 2021 zu 2022 nur noch knapp 110 Millionen Euro jährlich sein. Das können und wollen wir nicht mittragen. Wir beantragen daher die Verstetigung der Mittel aus den Vorjahren. Wir bitten um Zustimmung. Danke. (Beifall bei der AfD)

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