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Gudrun Petzold

AfD 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Noch einmal unsere Sicht auf das Landesblindengeld: Das Landesblindengeld wurde im Jahr 2017 nach 20 Jahren Stillstand geringfügig von 333 auf 350 Euro erhöht. (André Barth, AfD: Genau!) Das Gleiche gilt für die Nachteilsausgleiche. Diese haben nicht einmal den Kaufkraftverlust dieses Zeitraumes ausgeglichen. Mittlerweile liegt das Landesblindengeld in Sachsen weit unter dem Bundesdurchschnitt. Nur die Länder SchleswigHolstein und Brandenburg zahlen noch weniger als der Freistaat Sachsen. Im Durchschnitt zahlen alle anderen Bundesländer circa 450 Euro monatlich. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Das Landesblindengeld und auch die anderen Nachteilsausgleiche sind aber für die Betroffenen enorm wichtig und eine große Hilfe, um die erlittenen Nachteile ausgleichen zu können. Hierzu hat Frau Buddeberg bereits genügend gesagt. Auch ich erinnere hier an die Stellungnahme des Blinden- und Sehbehindertenverbandes in Sachsen, die allen Mitgliedern des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorliegt. Auch hier war die dringende Bitte um Erhöhung des Landesblindengeldes enthalten. (Unruhe im Saal) Deshalb sind die Erhöhung und die Angleichung der Leistungen an vergleichbare Leistungen anderer Bundesländer längst überfällig. Wir möchten das mit unserem Änderungsantrag ändern. Wir fordern die monatliche Erhöhung des Landesblindengeldes von 350 auf 450 Euro (Lachen des Abg. Henning Homann, SPD) – wir wählen die goldene Mitte –, den Nachteilsausgleich für Sehbehinderte von 80 auf 100 Euro, für Gehörlose von 130 auf 150 Euro. – Ich bitte die Herren, etwas Ruhe zu halten. (Zuruf von der AfD: Respektlos!)

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