Juliane Nagel
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Stellen Sie sich vor, (André Barth, AfD: Guten Abend, Frau Nagel!) dass Sie für Ihre tägliche Arbeit, die Sie leisten, nur 1 bis 3 Euro pro Stunde bezahlt bekommen oder gar nicht arbeiten und auf ein geringes Taschengeld zurückgeworfen sind, von dem Sie überteuerte Lebensmittel oder überteuerte Telefonate mit Ihren Nächsten einkaufen müssen. So sieht es in den sächsischen Gefängnissen aus. Hier diktiert der Telekommunikationsanbieter Telio den Preis. Telio ist in den sächsischen JVA – und das auch bundesweit – der Monopolist und lässt sich das teuer bezahlen. Für diejenigen, die es vielleicht nicht wissen: Gefangene können zu diesen teuren Preisen nur anrufen, sie können nicht angerufen werden. Im Sächsischen Strafvollzugsgesetz ist die Angleichung der Lebensverhältnisse im Vollzug an die in Freiheit festgeschrieben. Das lässt sich in Bezug auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme und Kommunikation der Gefangenen mit ihren Familien eben nicht behaupten. Die schmerzliche Trennung von den Liebsten und von Freundinnen und Freunden wurde durch Corona und die Besuchseinschränkungen verschärft, und doch wurden gerade in Pandemiezeiten Möglichkeiten eröffnet, die es vorher nicht gab: die Ausweitung von Skype-Telefonaten auf alle Justizvollzugsanstalten oder die Gewährung von Freiminuten zum Telefonieren. Was in Krisenzeiten möglich ist – das konstatieren wir an vielen Stellen –, kann in die Postpandemiezeit hinübergerettet werden. Das sagen wir auch an diesem Punkt. So fordern wir in unserem Antrag, dass endlich ermöglicht wird, dass Gefangene nicht mehr zu überteuerten Preisen Menschen anrufen dürfen, sondern endlich auch angerufen werden können. Es gibt da auch Möglichkeiten, zu schauen, zu kontrollieren. Es wirkt ein wenig anachronistisch, dass wir so eine Forderung im 21. Jahrhundert tatsächlich stellen müssen, dass Menschen angerufen werden können. Wir fordern in unserem Antrag konkret eine Freischaltgebühr und ein Telefonguthaben von zwei Stunden für jede und jeden Gefangenen. Das sollte mit 15 Euro pro Monat und Kopf möglich sein. Die gesetzliche Grundlage werden wir morgen im Haushaltbegleitgesetz mit einem eigenen Antrag anpassen. Ich will am Ende noch sagen: Sie wissen sicher, unsere Position ist grundsätzlicher. Beenden wir endlich die Kooperation mit Telio, wenn das Vertragsende in Sicht ist, und suchen einen Anbieter, der diese Dienstleistung günstiger und zu marktgerechten Preisen erledigt, oder viel besser: Nehmen wir es als Freistaat selbst in die Hand. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wer möchte zu diesem Änderungsantrag sprechen? – Frau Kliese, bitte.
