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Juliane Nagel

Die Linke 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir nehmen durchaus positiv zur Kenntnis – Kollegin Hammecke hat das in Ihrer Rede erwähnt –, dass im Bereich der Gesundheitsversorgung der Gefangenen mit diesem Einzelplan 06 etwas getan wird, einerseits die Telemedizin, andererseits die Ärztinnenstelle, die für drei JVA zuständig sein soll. Das ist eine gute Entwicklung. Das Grundproblem bleibt allerdings. Gefangene sind keine Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, und nicht nur wir meinen, die Gesundheitskosten, die den Gefangenen pro Kopf zugestanden werden, sind zu niedrig. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass seitens des Justizministeriums versucht wird, die Kosten für die Behandlung zu drücken, und das sind Erfahrungen aus der alten Verantwortungsträgerschaft des Justizministeriums, dass sich wirklich in vielen Einzelfällen um die Kostenerstattungen für teilweise komplexe Behandlungen von schweren Krankheiten gestritten werden muss. Circa 2 000 Euro pro Jahr stehen Gefangenen an Gesundheitskosten zu. Das haben wir im Ausschuss erfragt. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen für die Bevölkerung liegen durchschnittlich doppelt so hoch. Es liegt auf der Hand, hier liegt etwas schief. Gefangenen steht nach dem Angleichungsgrundsatz eine gleichwertige Behandlung wie gesetzlich Versicherten zu. Dieser gesetzliche Auftrag ist objektiv – das können Sie an der Diskrepanz der Zahlen sehen – nicht erfüllt. Gefangene sind quasi Patientinnen und Patienten zweiter Klasse. Dieses Missverhältnis wollen wir mit unserem Änderungsantrag zumindest lindern. Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein betrachtet die Gesundheitsausgaben vor Ort, also in Schleswig-Holstein, und konstatiert, dass der „aus den Lebensumständen und der Lebensführung resultierende prinzipiell höhere Behandlungsbedarf der Gefangenen im Ergebnis auf die Gesundheitskosten kaum durchschlägt“ und wundert sich darüber. So viel Empathie und Fürsorge erwarten wir nicht unbedingt vom Sächsischen Rechnungshof, wohl aber von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und bitten daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Modschiedler, bitte.

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