André Barth
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir möchten, dass in den Sammelansätzen für den Gesamtbereich des Einzelplanes in Kapitel 02 Folgendes festgeschrieben wird: Auf den Geschäftsbereich des SMK entfallen insgesamt 23 kw-Vermerke. Bitte hören Sie jetzt genau zu. Über den weiteren Verbleib bzw. deren Konkretisierung ist nach Vorliegen einer umfassenden Aufgabenkritik in der Staatsverwaltung der darauf aufbauenden Personalbedarfsberechnung und einer Festlegung von Obergrenzen der ab dem Jahr 2023 finanzierbaren Personalausgaben und Stellenzahlen zu befinden. Darüber hinaus werden vier kw-Vermerke in Kapitel 12 01 als kw 2023 ff. ausgebracht (technische Hilfe). Ich sage es jetzt in der gebotenen Klarheit und Deutlichkeit: Meine Fraktion ist der Meinung, dass über die kwVermerke erst fundiert entschieden werden kann, wenn nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen. Erstens: eine umfassende Aufgabenerhebung in der Landesverwaltung. Zweitens: eine kritische Untersuchung und Bewertung der Notwendigkeit und der Finanzierbarkeit dieser Ausgaben. Drittens: eine darauf aufbauende Personalbedarfsplanung. Viertens: die Ermittlung von Obergrenzen für die ab dem Jahr 2023 finanzierbaren Personalausgaben und Stellenzahlen. Keine dieser von uns vorgesehenen Grundlagen hat die Personalkommission 2 bisher vorgelegt. Daher beantragen wir, dass bis zum Vorliegen dieser fundierten Voraussetzungen die 23 kw-Vermerke in diesem Sammelansatz enthalten bleiben sollen. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Barth hat den Änderungsantrag eingebracht. Ich sehe Herrn Fritzsche am Mikrofon, bitte schön.
