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Albrecht Pallas

SPD 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Wippel, ja, die Gewährung von Zuschüssen zur institutionellen Förderung von Einrichtungen der politischen Bildung ist ein sensibles Feld. Umso wichtiger ist es, dass hierbei klare Förderbedingungen definiert sind und streng angewendet werden. Dies tut allerdings nicht der Landtag, sondern die Anwendung der Bedingungen ist Aufgabe der Staatsregierung, im konkreten Fall der Staatskanzlei. Es liegt in ihrer Verantwortung, konkret vorliegende Anträge auf die Gewährung von Zuschüssen zu prüfen, (Sebastian Wippel, AfD: Der Antrag ist im vorigen Jahr gestellt worden! –

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