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Franziska Schubert

GRÜNE 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte in der ersten Runde damit geendet, dass wir ein neues Gleichgewicht finden müssen, und möchte in der zweiten Rederunde genau daran anknüpfen. Eine Voraussetzung dafür, ein neues Gleichgewicht zu erreichen, wird die Änderung der Sächsischen Verfassung sein, mit der wir uns in den nächsten Monaten intensiv befassen werden und uns auch schon jetzt befassen. Es geht um das Thema Schuldenbremse und natürlich auch um eine Verlängerung des Tilgungszeitraums. Wir wollen die Schuldenbremse praktikabel gestalten, um ebenjene Investitionen, die uns die Zeit aufgibt, auch langfristig zu ermöglichen. Als Koalition waren wir uns mit der Aufstellung des Haushalts einig, dass wir diese Krise nur gemeinsam schaffen können und dass ein harter Sparkurs Sachsen schaden wird. Die Herausforderungen, die wir mit der Klimakrise, dem Strukturwandel, dem Umbau der Wirtschaft, im Bereich Bildungsgerechtigkeit, mit der Stärkung des Gesundheitssystems oder auch der Digitalisierung haben, sind nicht vereinbar mit einem harten Ausgabenstopp. Daher war und ist es richtig, mit Krediten die öffentlichen Haushalte und damit auch die Investitionsfähigkeit zu sichern. Corona war und ist – nach zehn guten Steuerjahren – ein harter Aufschlag auf dem Boden der Realität. Das gilt deutschlandweit für alle öffentlichen Haushalte. Die vergangenen Jahre waren geprägt von ständig steigenden Steuereinnahmen und politischen Entscheidungen entlang der Devise: „Höher – schneller – weiter“. Wir als BÜNDNISGRÜNE stehen nicht für „höher, schneller, weiter und immer mehr“. Ressourcen sind endlich, und wir wissen das. Wir stehen dafür, dass Ausgaben tatsächlich einen Mehrwert entfalten und dass die Finanzierung solide aufgestellt ist. Wir stehen auch dafür, da bin ich auch ganz beim Kollegen von Breitenbuch, kritisch und grundlegend zu betrachten, ob das, was seit Jahrzehnten so gemacht wird, nicht auch anders gemacht werden kann. Ich denke zum Beispiel an die Fördermittelstruktur im Freistaat Sachsen. Dafür ist die Zeit genau jetzt. Wir brauchen für das große Projekt, all die großen Herausforderungen der Gegenwart auch hier in Sachsen vor Ort zu gestalten, Kraft und Zusammenhalt. Wir brauchen die Unterstützung und das Miteinander aller Generationen. Dafür möchten wir sorgen. Wir haben ganz verschiedene Beteiligungs- und Mitmachformate im sächsischen Doppelhaushalt verankert. Wir haben beispielsweise eine Jugend, die so politisch wie seit Jahrzehnten nicht mehr ist, die sich sehr klar positioniert und einbringen möchte. Wir haben auch insgesamt in der Bevölkerung ein zunehmendes Interesse an Mitsprache und Beteiligung. Auf diesen Aspekt im Haushalt möchte ich auch das Augenmerk legen. Alles andere würde am Ende viel teurer werden, volkswirtschaftlich und auch gesellschaftlich. Natürlich möchte auch ich ein Wort zur jüngsten Steuerschätzung verlieren. Sie ist kein Wink oder Kind des Schicksals. Sie ist ein Indikator für die wirtschaftliche Erholung. Mir war bisher noch nicht aufgefallen, dass Kollege Panter so schicksalsergeben ist. Die neue Steuerschätzung lässt Hoffnung zu. Es sieht so aus, als müsste der Landeshaushalt nicht im vollen Umfang die Kredite zum Ausgleich der Steuerausfälle aufnehmen. Die aktuelle Steuerprognose bedeutet vor allen Dingen genau das, nämlich, dass der Freistaat im Idealfall nicht die volle Höhe des Kreditrahmens ausschöpfen muss. In den unmittelbaren Folgejahren klaffen allerdings immer noch ernsthafte Lücken in den öffentlichen Finanzen. Es sind in den Jahren 2023 und 2024 je 600 Millionen Euro. Wer darüber einfach so hinweggeht, agiert unseriös. Mich stimmen die neuen Prognosen verhalten optimistisch. Es geht in die richtige Richtung. Wir brauchen eine Möglichkeit – das ist etwas, was wir als Hausaufgabe unmittelbar nach Beschluss des Haushaltes mitnehmen –, um auf konjunkturelle Entwicklungen reagieren zu können. Eine Schuldenbremse, die den eigenen Staat in der Krise zusätzlich schwächt, kann nicht im Sinne der Verfasserinnen und Verfasser sein. Den Stresstest hat die sächsische Schuldenbremse nicht bestanden. Wir werden in den nächsten Monaten daran arbeiten und über den Mechanismus und insbesondere die Tilgungsdauer sprechen. Lassen Sie mich zum Schluss noch Folgendes festhalten: Es war eine außergewöhnliche Haushaltsbefassung. Sie war alles außer gewöhnlich. An dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank an die Ausschusssekretariate. Herausheben möchte ich, dass alle Anhörungen erstmals hybrid angeboten wurden. Das war hilfreich. Es war richtig gut, dass die Klausur des Haushalts- und Finanzausschusses hier im Landtag stattfand. Hierhin gehört sie. Wir sollten das zukünftig auch so beibehalten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Es liegt ein guter Rahmen mit diesem Haushalt vor. Er eröffnet trotz der Rahmenbedingungen mit einer der größten Krisen, die der Freistaat je zu bewältigen hatte, gute Möglichkeiten, dieses Land weiterzubringen. Setzen wir das heute gemeinsam ins Werk. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von der SPD noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache zum Einzelplan 02 beendet. Bevor wir mit den Abstimmungen beginnen, gestatten Sie einige allgemeine Hinweise zum Abstimmungsverfahren, die für alle Einzelpläne gelten: Die Abstimmung betrifft immer, soweit nicht ausdrücklich eine getrennte Abstimmung beantragt wird, beide Haushaltsjahre und, soweit zutreffend, auch die jeweiligen Stellenpläne. Wenn keine Änderungsanträge vorliegen, schlage ich Ihnen vor, über den Einzelplan insgesamt ohne Nennung der Kapitel abzustimmen. Sollte Einzelabstimmung über bestimmte Kapitel verlangt werden, so wird dies selbstverständlich geschehen. Ich bitte aber, dies vor Abstimmungsbeginn dem Tagungspräsidium anzuzeigen. Ebenso bitte ich um Hinweise der Einreicher von Änderungsanträgen, wenn sich Abstimmungen über ursprünglich eingereichte Änderungsanträge, also Folgeanträge, durch vorherige Abstimmungen gegebenenfalls erledigt haben. Falls Änderungsanträge vorliegen, werden diese bei dem jeweiligen Kapitel unter Beachtung der Abstimmungsregeln gemäß § 103 Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags abgestimmt. Wir wenden in diesem Fall also statt § 46 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung den alternativ vorgesehenen § 46 Abs. 4 Satz 2 an. Dies ist notwendig und sinnvoll, um die Übersichtlichkeit bei den Abstimmungen zu gewährleisten. Wegen der Struktur des Haushaltsbegleitgesetzes, das wir im Tagesordnungspunkt 2 behandeln, schlage ich Ihnen vor, dort analog zu verfahren. Gibt es dazu Einwände? – Das ist nicht der Fall. Damit können wir so verfahren. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Einzelplan 02 – Staatskanzlei. Weil dazu Änderungsanträge vorliegen, stimmen wir, wie soeben vereinbart, über den Einzelplan kapitelweise ab. Ich beginne mit dem Kapitel 02 01. Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu Titel 531 05 in der Drucksache 7/6275 auf. Wird dazu die Einbringung gewünscht? – Bitte, Herr Abg. Brünler.

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