Holger Mann
So ist es, Frau Präsidentin. Ich will kurz die Ablehnung der Koalitionsfraktionen dieses Änderungsantrages begründen. Zunächst einmal zur Einordnung: Es gibt derzeit eine Hochschule, die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer erhebt. – So viel zur Dimension des Ganzen. Die Koalition hat sich in den Koalitionsverhandlungen aber dazu verständigt, dass sie diese Gebühren überprüfen und evaluieren wird. Das wird sicherlich in Kürze geschehen. Dann, wenn das geschehen ist, können wir bei einer großen Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes die Konsequenzen daraus ziehen. Das jetzt wäre aber ein Vorgriff darauf. Zu den anderen Regelungsgegenständen müssen wir sagen, dass Sie mit der Neuregelung hinter das, was wir als Parlamentarier schon in der Ermächtigungsverordnung zum Thema Corona beschlossen haben, zurückfallen. Auch deshalb werden wir diese Änderung ablehnen. Danke schön. (Beifall bei der SPD und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/6353. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dafür, einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE somit nicht entsprochen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 11 a, Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes. Wer gibt dem die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, trotzdem einer Mehrheit Fürstimmen, ist dementsprechend Artikel 11 a beschlossen. Wir kommen zu Artikel 11 b, Änderung des Sächsischen Berufsakademiegesetzes. Dazu liegen keine Änderungsanträge vor, deshalb lasse ich gleich über Artikel 11 b abstimmen. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, trotzdem eine Mehrheit an Stimmen dafür ist Artikel 11 b somit beschlossen. Wir kommen zu Artikel 11 c, Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen. Dazu liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/6354 vor, und der soll eingebracht werden von Marika Tändler-Walenta für die Fraktion DIE LINKE am Mikrofon 1. Bitte schön.
