Anna Gorskih
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In unserem Änderungsantrag geht es um die Änderung des Artikels 11 a § 12 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes. Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz bedarf einer umfassenden Novellierung. Das fordern nicht nur wir, das fordert auch die Landesstudierendenvertretung, das fordern auch die Gewerkschaften und Mittelbauinitiativen, und das steht auch bei Ihnen im Koalitionsvertrag. Wir sind übrigens sehr auf die Umsetzung gespannt und werden das kritisch begleiten. Hier geht es aber nicht um eine umfassende Novelle, sondern tatsächlich nur um eine Änderung eines einzelnen Aspekts, der aus unserer Sicht, insbesondere vor dem Hintergrund der Pandemie, wichtig ist und geändert werden muss. Hier geht es um die Abschaffung der Studiengebühren, denn Bildung ist für uns LINKE ein Menschenrecht und darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Nicht zuletzt hat auch die Corona-Pandemie gezeigt, dass Studiengebühren abgeschafft werden müssen; denn beispielsweise die Langzeitstudiengebühren setzen Studierende zusätzlich unter Druck. Studierende, die ihr Studium nicht rechtzeitig oder erst mit einer deutlichen Verspätung abschließen können, und Studiengebühren für Studierende aus dem Nicht-EUAusland führen zu Ungleichbehandlung. Wir kritisieren seit Jahren die Unterfinanzierung der sächsischen Hochschulen. Zudem führt die Erhebung der Studiengebühren für Studierende aus dem nicht-EU-Ausland zu folgendem Problem: Die chronisch unterfinanzierten Hochschulen wälzen diese Kosten auf die Studierenden aus dem nicht-EU-Ausland ab, um damit ihre grundlegenden Aufgaben, wie zum Beispiel die Finanzierung der Lehrbeauftragten, bezahlen zu können. Das kann aus unserer Sicht nicht sein. Wir finden, dass Studium, Lehre und Forschung auskömmlich finanziert werden müssen. Da ist der Staat in der Pflicht. Das haben wir auch im Rahmen der Haushaltsverhandlungen gefordert. Die Kosten dürfen den Studierenden nicht aufgebürdet werden, egal woher sie kommen oder wohin sie später gehen. Die Langzeitstudiengebühren widersprechen außerdem unserer Forderung für ein lebenslanges Lernen. Lebenslanges Lernen muss wiederum unabhängig vom Geldbeutel oder finanziellem Background für alle möglich sein. Deshalb wollen wir mit unserem Änderungsantrag diese entsprechenden Absätze ändern, und wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Ich sehe eine Erwiderung am Mikrofon 3. Holger Mann, bitte.
