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Franziska Schubert

GRÜNE 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Lieber Kollege Brünler, ich möchte schon wertschätzen, dass Sie diesen Sozialausgleichsfonds, der mit Sicherheit Arbeit gemacht hat, hier einbringen. Das ist einer der großen Punkte, den die Linksfraktion als Oppositionsfraktion im Haushalt vorstellt. Wir können dem Antrag nicht folgen. Ich hatte das im Ausschuss schon begründet, würde aber dennoch gern hier eine Argumentation dazu liefern. Zuerst ist es die rechtlich schwierige Umsetzung. Das kann man so nicht machen. Zum Ersten können Sondervermögen keine Kredite aufnehmen. Zum Zweiten haben wir im letzten Jahr die außergewöhnliche Notsituation erklärt. Eine darüber hinausgehende Regelung kann zu diesem Zeitpunkt nach Artikel 95 Abs. 5 nicht getroffen werden. Das ist das eine. Sie haben außerdem gesagt, dass Sie auf das Thema des sozialen Ausgleichs abzielen. Das ist in Artikel 94 der Sächsischen Verfassung verankert. Allerdings erhebt er den Anspruch auf den aufzustellenden Haushalt. Ein Sondervermögen, wie Sie es sich hier vorstellen, liegt außerhalb des Haushaltes und ist in der Regel zeitlich begrenzt. – So viel vielleicht zu den rechtlichen Schwierigkeiten, die wir sehen. Aber es sind auch fachliche Dinge anzumerken. Sie haben fünf Punkte für die Mittelverwendung angegeben. Insgesamt wollen Sie 250 Millionen Euro pro Jahr. Die Mittel sollen durch Kreditaufnahme zusammenkommen. Sie fordern erstens Maßnahmen zur Gewährung von sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen. Dazu muss man sagen, dass das durch den Bund unterstützt wird, durch den Kinderbonus, die Steuerprivilegierung von Alleinerziehenden, zusätzliche Kinderkrankentage, Kinderzuschlag, Kurzarbeitergeld, die Anpassung des Elterngeldes usw. Im zweiten Punkt fordern Sie Maßnahmen zum Ausgleich von Nachteilen bei der schulischen und Hochschulbildung. Das wird auch durch Bund und Land schon unterstützt. Drittens wollen Sie Maßnahmen zur Stabilisierung von in ihrer Existenz bedrohten Einzelunternehmen und KMU. Dafür gibt es von Bund und Ländern – man kann natürlich streiten, wie die Auszahlung aussieht, da bin ich total bei Ihnen – die Neustarthilfe für Soloselbstständige, das Kurzarbeitergeld, umfassende Finanzhilfen über den CoronaBewältigungsfonds und jetzt auch noch das Thema Härtefallhilfen. Sie wollen viertens Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der kommunalen Daseinsvorsorge und der dazugehörigen Infrastruktur. Dazu muss man sagen, dass es eine finanzielle Stabilisierung durch den vollständigen Gewerbesteuerausgleich im Jahr 2020 gibt. Wir haben im Jahr 2021 keine extremen Einschnitte in die Finanzausgleichsmasse. Der ÖPNV, der für die Kommunen immer ein sehr wichtiger Punkt ist, erhält umfassende Unterstützung über den Fonds. Dasselbe gilt für die kommunale Infrastruktur wie Schulhausbau, Krankenhäuser, die Erstattung der Kitagebühren, die Unterstützung der Gesundheitsämter usw. Bei Fünftens wollen Sie Maßnahmen zur zielgerichteten Stärkung besonders belasteter und benachteiligter Gruppen. Hier fehlt die Untersetzung mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Schubert, die Redezeit!

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